29-03-2011, 20:58
(29-03-2011, 20:36)Profiler schrieb: Zahlungen des Unterhaltes durch die Vorschußkasse an das Kind bzw. an seine Vertreterin, die KM, gehen gesetzlich an die Beistandschaft/Vorschußkasse über.
Aber nur dann, wenn die Berechtigten einen Dritten beauftragt hatten, in diesem Fall das Jugendamt. Erst Auftrag, dann teilweiser Anspruchsübergang.