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BGB1603 Jugendamt holt unberechtigt Geld über Finanzamt
#1
Hallo,

ich streite mich seit einiger Zeit mit dem JA rum und komme auf keinen grünen Zweig.
Vor 1,5 Jahren war ich 5 Monate arbeitslos, dementsprechend konnte ich keinen Unterhalt für meine beiden Kinder leisten. Nun hat das JA einfach die 5 Monate auflaufen lassen und mich danach zur Zahlung "gebeten" (ja, wenn sie im Unrecht sind bitten sie einen). Ich habe sie darauf hingewiesen, dass ich lt. §1603 BGB zur angegebenen Zeit nicht unterhaltspflichtig gewesen bin.
Damit war erstmal Ruhe, bis ich meine Steuer gemacht habe, dann hat das Finanzamt einfach die Steuerrückzahlung einbehalten - und das nur aufgrund dessen, dass das JA hier eine Schuld angegeben hat.
Das Kranke an der Sache ist, dass das JA sagte, dass - wäre ich über 6 Monate arbeitslos gewesen - wäre dieser Fall nicht eingetretren.
Man kann hier nur jedem raten darauf zu achten, dass man mind. 6-7 Monate arbeitslos bleibt da man sonst nen Haufen Schulden an der Backe hat.

Nun meine Frage - wie kann ich gegen dieses willkürliche Verhalten vorgehen?

Grüße
Tom
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#2
Moin.
Wenn der Unterhalt tituliert ist, gar nicht.

Das nennt sich Familienrecht und macht das Wort "Recht" zum Schimpfwort.
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#3
Längere Arbeitslosigkeit hätte dir auch nicht geholfen. Dann wären erst einmal sechs Monate Schulden aufgelaufen und dann hättest du durch eine Abänderungsklage durch müssen, die du wahrscheinlich verloren hättest. Du würdest dann noch Anwalts- und Gerichtskosten abstottern.

Ganz oder gar nicht. Im Unterhaltsrecht bleibt dir im Prinzip nur, alles zu erdulden oder alles gegen die Wand zu fahren.
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#4
Die Möglichkeiten einer Aufstockung gem. SGB II, einschließlich eriner Bereinigung des Einkommens um den KU, sollten nicht unerwähnt bleiben.
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#5
(22-03-2011, 15:12)Profiler schrieb: Die Möglichkeiten einer Aufstockung gem. SGB II, einschließlich eriner Bereinigung des Einkommens um den KU, sollten nicht unerwähnt bleiben.

So hat ein Bekannter von mir auch begründet.
Bei ihm wurde seine Steuererstattung jahrelang an das Jugendamt abgetreten.
So lange, bis alles beglichen war.
Bzw. das geht an das Bundesland über.
Das JA tritt an das Bundesland ab und das Bundesland holt sich das dann beim Finanzamt.
Die Antwort des Finanzamtes war:
"Das interessiert uns nicht, auf unserer Ebene gibt es weder ein Existenzminimum, noch müssen wir uns an ein SGB halten."
Bereinigung interessiert das FA gleich zweimal nicht.
Es kann so durchaus passieren, daß man über diesen Weg mehr zahlt, als man eigentlich hätte zahlen müssen.
Ohne daß man was dagegen machen kann, weil einfach die Rechtsgrundlage fehlt.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#6
wer sowas "jahrelang" mit sich machen lässt, hat entweder das Steuersystem nicht verstanden oder möchte ganz einfach auf diese Weise seine UH-Schulden loswerden...
Vielfach wird vergessen, dass anstatt einer Steuererstattung auch eine Nachzahlung herauskommen kann Wink
Und wozu sollte man(n) sich als Steuerpflichtiger die ganze Arbeit mit der LSt-Erklärung machen wenn man ausser Arbeit und Nachzahlungsrisiko nichts davon hat?
Nur Rosinen rauspicken gilt nicht. Auch nicht im UH-Recht. Ich hab aber auch 3 Jahre gebraucht, die entsprechende Taktik zu finden. Erstes Jahr reingefallen, zweites Jahr anders gemacht und wieder reingefallen, drittes Jahr wieder anders gemacht - seither ist Ruhe. Cool
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#7
@Vorsichtiger

mal ne Gute Massnahme Big Grin

Würden die denn jetzt, nachdem eine gewisse Zeit verstrichen ist, noch mitbekommen dass Du noch Unterhaltsschulden hast? Oder könntest Du jetzt wieder anfangen Dir Arbeit zu machen???

MfG
PP
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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#8
(22-03-2011, 14:29)calcaneus schrieb: Damit war erstmal Ruhe, bis ich meine Steuer gemacht habe, dann hat das Finanzamt einfach die Steuerrückzahlung einbehalten - und das nur aufgrund dessen, dass das JA hier eine Schuld angegeben hat.
...
Nun meine Frage - wie kann ich gegen dieses willkürliche Verhalten vorgehen?

Frag mal Leutenant Dino!

(22-03-2011, 14:53)p schrieb: Im Unterhaltsrecht bleibt dir im Prinzip nur, alles zu erdulden oder alles gegen die Wand zu fahren.

So ist es!
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#9
(22-03-2011, 18:41)vorsichtiger schrieb: wer sowas "jahrelang" mit sich machen lässt, hat entweder das Steuersystem nicht verstanden oder möchte ganz einfach auf diese Weise seine UH-Schulden loswerden...
Vielfach wird vergessen, dass anstatt einer Steuererstattung auch eine Nachzahlung herauskommen kann Wink
Und wozu sollte man(n) sich als Steuerpflichtiger die ganze Arbeit mit der LSt-Erklärung machen wenn man ausser Arbeit und Nachzahlungsrisiko nichts davon hat?
Nur Rosinen rauspicken gilt nicht. Auch nicht im UH-Recht. Ich hab aber auch 3 Jahre gebraucht, die entsprechende Taktik zu finden. Erstes Jahr reingefallen, zweites Jahr anders gemacht und wieder reingefallen, drittes Jahr wieder anders gemacht - seither ist Ruhe. Cool

Es sind nun mal nicht alle Menschen zum Unternehmer geboren.
Ich vermute, darauf spielst du an.
Zudem könntest du deine "Tricks" verraten, denn genau danach hat der TO gefragt.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#10
nein, ich bin kein Unternehmer und auch nicht selbständig. Bin ganz normaler Angestellter. Ich habe auch keine UH-Schulden mehr. Zwar behauptet das JA dies immer wieder durch obskure Excel-Tabellen - aber den Klageweg haben sie trotz mehrfacher Aufforderung - nein BITTEN darum in den letzten 3 Jahren nicht beschritten. Wäre ja auch doof, wenn dann deren Hin-und Herschieberei mit nicht belegbaren Zahlen aufflöge... Big Grin
Wenn's glatt läuft muss ich noch 4x Unterhalt überweisen, dann ist Schluss damit. Bis dahin muss ich mir auch keine Arbeit mehr mit der LSt-Erklärung mehr machen.
Und ich werde einen Teufel tun meine Taktik detailliert zu veröffentlichen, den Ansatz habe ich bereits genannt, der Rest ist Lesen der EStG und der AO, ein wenig auf dem FA nachfragen und Nachdenken. Dann auf die individuelle Situation umsetzen. Tricks sind das keineswegs - nur das machen, was die gegnerische Seite auch versucht: Das Nutzen der diversen Gesetze und Rechtslagen.
Für den "TO" wären diese Maßnahmen ohnehin zu spät, da die Verrechnung bereits erfolgte. Ich bin auch kein Freund von Lieferungen mundgerechter Vorlagen, die bei MIR funktionierten, aber bei jemand anderem unter Veränderung auch nur eines einzelnen Parameters zu einem völlig anderen Ergebnis führen könnten...
Streite nie mit Idioten.
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#11
Ich denke, der TO wird auch abhängig beschäftigt, weiterhin steuerpflichtig und zahlungsunwillig sein.
Da gibt es dann meiner Meinung nach nur eine Möglichkeit, die ein Bekannter von mir praktiziert hat.
Er arbeitet in einem kleinen Unternehmen und bekam einen Teil seines Gehaltes unterm Tisch ausgezahlt.
Steuerpflichtiger Verdienst war dann gerade so viel, daß eben keine Steuern anfielen, abgeführt wurden.
Das ist das steuerfreie Existenzminimum und beträgt derzeit 8004/12=667 Euro monatlich pro Nase.
Patchworken verdoppelt das dann, vielleicht bringt sie ja noch ein Kinderexistenzminimum mit................
Da kann man dann noch die abzuführenden Sozialleistungen drauf schlagen, denn die gehen in jedem Fall ab.
Freibeträge darf man in dem Fall dann nicht einrechnen, weil man sich dann ja die Steuererklärung so auch schenkt.
Das machen natürlich nur wenige Betriebe mit.

Na ja, ist halt eine Rechenaufgabe und bei Unterhaltspflicht für nur ein Kind rechnet sich das schon wegen den Freibeträgen auf die man verzichtet nicht und die Sozialausgaben sind auch seit letztem Jahr wesentlich stärker bei der Steuerlast ansetzbar..............
Vorausgestzt....... man macht natürlich eine Steuererklärung............
neuleben
----------------
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