Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Entfremdung begegnen
#26
Viktor,

die Gefahren die du ausmachst, beschäftigen sowohl den betroffenen Vater als auch mich.
Du liegst auch richtig mit der Annahme, dass er mittlerweile über die Jahre an Hoffnung eingebüßt hat.
Der Witz ist, dass er in all der Zeit nicht einmal irgendwem aggressiv gegenüber getreten war.
Selbst im Gutachten wird über ihn gelobhudelt, dass man meint, es wäre eine Schmusekatze die gerade beschrieben wird.
Er resigniert zusehends und die Empfehlung an das Gericht auf dieser Grundlage ist für ihn nicht wirklich nachvollziehbar.

Im Moment frage iich mich auch:
Wie kann man dem Gericht empfehlen die Mutter außen vor zu lassen und sich mit einem Ratschlag begnügen, wenn im Gutachten sogar vermutet wird, dass die Mutter das Kind ohne begleitende Sorgerechtsmaßnahmen umgehend aus der Therapie entfernt?

Ein Beschluss, der die Mutter nicht zu eigener Aktivität verpflichtet, wird mit großer Wahrscheinlichkeit zum endgültigen Ausschluss des Vaters und nachhaltigen Somatisierung des Kindes dergestalt führen, dass es seinerseits die Familientradition der Ausgrenzung fortführen wird.

Profiler,

eine serielle Abarbeitung der Probleme in der mutterseitigen Ursprungsfamilie wird vermutlich nicht funktionieren.
Und erst recht nicht, wenn man mit dem Kind beginnt.

Ich würde dem Vorschlag aus dem Gutachten zustimmen können und eine Aussetzung des Umgangs befürworten, wenn sich Mutter und Kind gleichermaßen therapieren lassen.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
Zitieren
#27
(27-02-2011, 23:03)Bluter schrieb: Ein Beschluss, der die Mutter nicht zu eigener Aktivität verpflichtet, wird mit großer Wahrscheinlichkeit zum endgültigen Ausschluss des Vaters und nachhaltigen Somatisierung des Kindes dergestalt führen, dass es seinerseits die Familientradition der Ausgrenzung fortführen wird.

Die Wahrscheinlichkeit wird nicht wesentlich sinken, wenn das Gericht sich zu einem anderen Beschluss durchringt. Der Hauptunterschied liegt darin, dass in diesem Fall noch ein, zwei Therapeuten was dran verdienen können.

Der Stand der Dinge ist doch der: Das Kind ist nicht mehr klein, die Mutter ist fest in ihrem süssgiftigen Familiensystem plaziert und hatte Jahre Zeit, das Kind ebenfalls in diesem System zu verankern. Diese Systeme sind selbstverstärkend, Lösungsversuche erzeugen unwillkürlich gleichstarke Saugkräfte.

Weiter: Der Abbruch einer Therapie ist nicht gerichtlich sanktionierbar. Die Mitwirkung ebenfalls nicht. Das Gericht kann ihr nur das Versprechen einer Selbstverpflichtung abnehmen, wenn sie das bricht tut sie es halt. Ein kleines Kind, eine kurz zurückliegende Trennung, weitere Druckmittel gegen die Mutter wären positive Faktoren gewesen, aber das ist alles nicht vorhanden. Jetzt geht es nur noch um die Verwaltung einer Situation, die schon lange zuvor eingetreten ist und sich seither nur noch verfestigt hat.
Zitieren
#28
Diese rückwärts gerichteten Gedanken sind weder neu noch zielführend, sondern tragen ebenfalls zur mörderischen Blockade bei.

Nicht die gedankliche Selbstbehinderung, sondern die Öffnung auf das Ziel hin trennen die Regelkreise auf. Ausgehend vom Status erfolgte der erste richtige Schritt in der Anordnung eines Gutachtens, der nächste in der gutachterlichen Empfehlung, die Mutter zu therapieren und Vater mit Kind an einer Annäherung arbeiten zulassen mit dem richtigen Ziel, Familienleben von Vater und Kind zu ermöglichen.

Sicher ist nichts. Wer aber verbittert gegebene Chancen zerredet, der wird Teil des schändlichen Systems.

Eingangs wurde gesagt, dass die Mutter sogar Umgang zulassen wolle. Den Schlüssel hat also das Kind, das gefangen erscheint. Es muß nicht einmal PAS vorliegen, simpler Loyalitätskonflikt kann Ursache für die Weigerung des Kindes sein, bis hin zu Gründen, die beim Vater liegen können.

Scripte, die in den Familien wie Staffelstäbe weitergegeben werden, gibt es viele, nicht nur seitens der Mütter.

Gelegentlich erscheint mir die Vätermisere in unverarbeiteter Wut selbst gemacht...

... und ich weiß auch, was mir jetzt vorgeworfen wird. Es wird mich allerdings nur bestätigen.





Zitieren
#29
p,

das Gutachten geht voll zulasten der Mutter und kann für sich stehend bereits als Appell an die Mutter verstanden werden.
Auchwird ein Appell im Gutachten direkt ausgesandt.
Was wir hier jetzt zu diesem Einzelfall diskutieren sind Nuancen.
Hierüber ausgiebig zu streiten ist nicht mein Anliegen.

Was die Wahrscheinlichkeiten betrifft, könnte man gleichwohl vermuten, dass es nicht auf das Maß ankommt,sondern auf die Reaktion, über das Mischungsverhältnis- auch in Bezug zur Sogwirkung.

Der Abbruch einer gerichtlichen Anordnung ist nicht direkt sanktionierbar, jedoch tauchte in der Fragestellung durch das Gericht eine mögliche Ausweitung der gutachterlichen Tätigkeit,bezüglich Erziehungsfähigkeit auf, was jedoch nicht zum tragen kam.
Die begutachtende Person vertritt offenbar die Auffassung, dass über Generationen fortgesetzte Ausgrenzungen, wegen vorhandener Bindungsintolerans, im Verhältnis zu einer möglichen direkten Traumatisierung, aufgrund erzwungener Umgangskontakte, weniger schwer wiegen.

Eines der Probleme ist zweifellos die Zeitachse.
Damit verbunden ist auch eine allgemeine gesellschaftliche Akzeptanz der Bedeutung des Vaters, innerhalb der Familie und insbesondere in Bezug auf die erfolgreiche Sozialisation der Kinder.
Demnach scheint es derzeit vorangig darum zu gehen, die öffentliche Meinung dahingehend zu beeinflussen, ein positives Bild über Männer als Väter abzuliefern.
Einer meiner Ratschläge lautete in der Vergangenheit die persönliche Betroffenheit positiv zu nutzen, den eigenen Fall öffentlich zu machen und sich auch sonst im Sinne anderer Betroffener zu engagieren.

Profiler,

die Gründe liegen nicht beim Vater, sondern in der Interpretation des Vaters, durch die Mutter und Co.
Die Bereitschaft der Mutter entpuppte sich während der Begutachtung als Erfüllung eines Auftrages, frei von jeglichem Verständnis.
Den Loyalitätskonflikt, in den das Kind ausschließlich aus der Fraktion der Mutter heraus getrieben wurde, hat es für sich angemessen gelöst.

Der Unterschied in der Wirkung der Väter besteht aber darin, dass ausgegrenzte Väter die ausgelebte "Wut" und was dahinter steht, nicht weitergeben können, weil da niemand ist, der es nimmt.

Über gewaltfreie Kommunikation können wir gerne einen eigenen Thread eröffnen und mit Zitatsammlungen beginnen. Wink
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
Zitieren
#30
(28-02-2011, 09:46)Bluter schrieb: (...)
Über gewaltfreie Kommunikation können wir gerne einen eigenen Thread eröffnen und mit Zitatsammlungen beginnen. Wink
Wie kommst Du jetzt auf Rosenberg? Wink

Zitieren
#31
(28-02-2011, 09:46)Bluter schrieb: Einer meiner Ratschläge lautete in der Vergangenheit die persönliche Betroffenheit positiv zu nutzen, den eigenen Fall öffentlich zu machen und sich auch sonst im Sinne anderer Betroffener zu engagieren.

Zweifellos. Und auch wenn es im konkreten Fall keine Lösung mehr erreicht, sollte der Vater den nun eingeschlagenen Weg über das Gutachten und die Therapie"hoffnung" konsequent weitergehen, sofern sein Einsatz dafür vernünftig bleibt. Was wenig bringt ist immer noch besser wie das, was gar nichts bringt.

Nochmal zum Gutachten: Schon die Abwägung zwischen "erzwungenen" Umgangskontakten und der generationenübergreifenden Bindungsintoleranz ist in sich falsch, weil sie Fragestellungen aus vorgegebenen Ergebnissen ableitet. Ich kenne ja das Gutachten nicht im Detail, aber das klingt mir doch sehr nach den altbekannten Kopfstreichlern für Väter, um das ebenso altbekannte Ergebnis contra Papa und pro schädigender Mutter leichter schluckbar zu machen. Der Klassiker ist immer die Schlussabwägung zwischen irgendwas, die immer ganz leicht Richtung mütterlichem Willen ausschwingt. Richter haben sich diesen Textbaustein bei Verfahren ums ABR ebenfalls zu eigen gemacht.

Gutachten spiegeln Unbedarften im besten Fall Seriosität vor, aber meistens spiegeln sie nur gesellschaftliche Verhältnisse wieder, sind also stark kontextabhängig. Leider kann man sich dem nicht verweigern, aber von selber würde ich nie die Einholung eines Gutachtens anregen.
Zitieren
#32
Wenn ich an der Situation etwas ändern will, muss ich schon aufzeigen, warum das nötig ist und in welche Richtung ich möchte. Das kann man natürlich so oder so machen. Aber wenn ich "Hauptsache der Mutter geht es gut" praktiziere, helfe ich, den Änderungsbedarf zu verschleiern.

Ich habe mich entschlossen, der Mutter meines Kindes und ihren Helfern nichts mehr durchgehen zu lassen. Ob ich damit etwas erreiche, hoffe ich noch, aber der Druck wirkt sich aus. Ich habe den Eindruck, dass zumindest meine Rechte besser respektiert werden.
Zitieren
#33
(28-02-2011, 17:50)Viktor schrieb:
Zitat:Ich kenne ja das Gutachten nicht im Detail, aber das klingt mir doch sehr nach den altbekannten Kopfstreichlern für Väter, um das ebenso altbekannte Ergebnis contra Papa und pro schädigender Mutter leichter schluckbar zu machen. Der Klassiker ist immer die Schlussabwägung zwischen irgendwas, die immer ganz leicht Richtung mütterlichem Willen ausschwingt. Richter haben sich diesen Textbaustein bei Verfahren ums ABR ebenfalls zu eigen gemacht.

Diesem Gesichtspunkt steht Profiler noch etwas naiv gegenüber(bitte nicht als Beleidigung auffassen!)
Mir ist bei all den Erfahrungsberichten noch nicht einer unter gekommen, wo Umgangsboykott durch die Mutter am Kind weg-therapiert werden konnte!
...
Magst Du mir das mit der Naivität nochmal genauer erklären. Ich kann mich da nicht wiederfinden, sehe keine Verbindung.

Umgangsboykott läßt sich sicher nicht am Kind wegtherapieren, behauptet doch hoffentlich auch niemand. Die Folgen für das Kind gehören aber gut versorgt. Der Gips am gebrochenen Bein soll ja, kann ja auch nix an der Ursache des Unfalls, am besoffenen Autofahrer ändern.

Mir ist schleierhaft, wie hier Prävention und Akuthilfe ständig vermischt werden. Ersteinmal sollte das Kind im Mittelpunkt stehen, muß aus dem Brunnen raus, koste es, was es wolle. Ich sehe die Alternative dazu nicht wirklich.
Natürlich muß es AUCH darum gehen, es Verbrecher-Müttern schwer zu machten und diese auch zu bestrafen. Auch! Das kann aber auf verschiedenen Wegen erfolgen. Umgang durchzusetzen ist ja schon DIE Klatsche an sich. Die schlimmste Strafe für Mütter ist die, wenn sich die eigenen Kinder gegen sie stellen und zum Vater wechsel wollen. Ich kenne zwar keine Statistiken dazu, aber die Anwälte, mit denen ich zu tun hatte, die sagten, daß ein solcher Wechsel nicht eben selten vorkomme.

7 Jahre Untätigkeit, das ist eher ungewöhnlich und ist für Verallgemeinerungen wenig geeignet. In dieser Zeit wäre ich zweimal zum Konventionsgericht marschiert. Ohne Kenntnis der Details ist das wenig verständlich.



Zitieren
#34
(28-02-2011, 18:30)Viktor schrieb: Reine Neugierde, wie sieht das nicht mehr durchgehen lassen im Einzelnen aus?

Erzähl ich im Moment lieber nicht, da Verfahren in akuter Phase. Sorry
Zitieren
#35
@alle
Danke für die Diskussion, die sehr nützlich ist! Allerdings enthält schon der Thread-Titel eine gewisse Komik.... Alle wollen der "Entfremdung begegnen", damit sie nicht der "Entfremdung begegnen" müssen....

(27-02-2011, 19:07)Viktor schrieb: Die Ursache von PAS ist die Entfremdung eines Elternteils, dem kann ich doch nicht entgegenwirken, indem ich weiter Entfremdung zulasse.

....

Die Wissenschaft sagt, dass PAS nur mit Umgang bekämpft werden kann, ......
Also für diese These gibt es keinen einzigen wissenschaftlich tragfähigen Beleg. Sie entstammt eher der "gefühlten Betroffenenhoffnungswissenschaft" zumal noch nicht mal klar definierbar ist, was die Blackboxes "Umgang" und "PAS" in der empirischen Realität oder auch nur in einer Wirklichkeitskonstruktion abgrenzbar beschreiben sollen und ob sie auf der gleichen logischen Ebene liegen. Hier einen Wirkmechanismus ausmachen zu wollen ist für mich eine Art von Theologie.

(27-02-2011, 19:07)Viktor schrieb: @ P
Zitat:Aufgrund des geltenden Familienrechtes in Deutschland ist es völlig, aber völlig aussichtslos hier auf Besserung zu hoffen.
Das geltende Familienrecht ist nicht Schuld! Nur die straflose Falschauslegung und der Missbrauch der Gesetze ist Schuld an diesem Dilemma. Auch weil wir Väter uns diesem menschenverachtenden System kampflos unterwerfen!

@Viktor
Dazu habe ich eine komplett gegenteilige Meinung. Natürlich ist ein Familienrecht untauglich, das in diesem Ausmaß Falschauslegung und Mißbrauch ermöglicht. Gerade die im Übermaß (und häufig ergebnislos) "kämpfenden" Väter sind ein Beleg für die Lebens- und Familienfeindlichkeit des geltenden Familienrechtes. Eine unerträgliche Praxis (=Väterausgrenzung), steht meist im Zusammenhang mit einer untauglichen Theorie (= Familienrecht).

Meiner Meinung nach könnte eine wenig viable bzw. realitätstaugliche Vorstellung von "Rechtsstaatlichkeit" eine der Hauptursachen für das Auftreten von sog. "PAS"-Phänomenen sein. Anders gesagt: Jeder der in der Lage ist "PAS"-Phänomene eindeutig zu erkennen, bei dem würde ich einen relativ hohen Wert für "Rechtstaatsgläubigkeit" vermuten.

Wie dem auch sei, ich fühle mich zunehmend "entfremdet" von den rechtstaatsgläubigen Schwarz-Weiß-mechanischen Brechstangentheorien vieler Väter und halte es eher mit Lösungen 2.Ordnung wie Profiler.

Mal einfach ein ganz praktisches Beispiel:

Kürzlich habe ich die Übergabe des Kindes von Vater zu Mutter begleitet. Die Mutter machte dem Vater mehrfach heftige Vorwürfe, was er alles "am Kind" falsch mache und dass sie "so kämpfen" müsse, dass er den Umgang regelmäßig (natürlich nach ihrem Maßstab) wahrnehme.

In der Auswertung sagte ich zum Vater: Alles bestens. Solange die Mutter um den Umgang kämpft, bist du auf dem richtigen Weg.

Ein Brechstangentheoretiker würde nun vielleicht fragen: "Wie kann man es der Mutter verbieten, dass sie dem Vater dauernd so unerträgliche Vorschriften macht? Kennt jemand ein Urteil?"

Ein PAS-Paranoiker würde nun vielleicht sagen: "Wenn das so weitergeht, wirds immer schlimmer und die Entfremdung ist nur eine Frage der Zeit. Aber sei froh, dass du wenigstens noch etwas Umgang hast. Warum tut bloß niemand was, um die Mutter zum Wohlverhalten zu zwingen?"

Ein Lösungsprofiler würde vielleicht fragen: "Wie könnte ich als Vater den Kampf der Mutter so kultivieren, dass er erstens nie aufhört und zweitens nicht mehr so stört?"


Ich brauche nicht zu betonen, dass ich glaube, prognostiziere, prophezeie, erahne, fühle(setze ein was du willst, nur nicht "wissen"), dass der Vater mit der dritten Frage länger Kontakt mit seinem Kind habe wird.

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#36
@Bluter...

Zum Fall bin ich Außenstehender, also neutral. Das ist gut, denn so bin ich unbeeinflußt und kann entsprechend reden.

Was den dargelegten Fall betrifft, werfe ich jetzt eine These zur Diskussion in den Raum. Die ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern anlehnend an meine eigene Situation, faktisch identisch mit der von Dir dargelegten Situation.

Das betroffene Kind hat schlichtweg einen Vater zuviel.

Die Großmutter hat die Vaterrolle inne. So ist`s gut für das Kind. Was soll das Kind mit noch einem Vater anfangen? Er stört da mit seiner Forderung nach Grundstrukturen für das Kind. Mit der Großmutter als quasi aktiven Vater ist doch alles bestens für das Kind gergelt. So jedenfalls denken KM und Großmutter, das vorgelebte Elternpaar.

Soweit zu meiner These.

Da nichts weiter bekannt ist zur KM, außer dass sie Mutter und Hausfrau ist und wohl auch unter ständiger Aufsicht wiederum ihrer Mutter als zeitgleich aktiv Agierende in der Vaterrolle steht, also stets präsent ist.
Sorry, wenn ich das so sage, aber Oma muss schnellstens weichen bzw. muss Oma endlich Oma sein und nicht länger die Ersatzvaterolle spielen. Nochmal. aus meiner Sicht der Dinge betrachtet das Kind ihre Oma als den erlebbaren Vater. Und daran ändert sich solange nichts, wie der Ersatzvater, also die Oma, permanent präsent ist.

Oma gehört, um es auf den Punkt zu bringen, genauso mit therapiert. Und da wie es den Anschein hat, die KM ohne wiederum ihre Mutter keine eigenen Handlungen tätigt, warum gehen die Beiden nicht auch zusammen in Therapie? Die KM scheint doch ohnehin immer nur das zu mache, was Oma sagt, weil es ja für ihr Kind das Beste sein soll.

Der Kindsvater möchte sein Kind sehen, spüren, eben erleben. Warum will man ihn zu seinem ohnehin schon bestehenden Dilemma zusätzlich noch durch Umgangsausschluss sanktionieren? Im beabsichtigten Aussetzungenjahr wird sich die Lage, so wie die Dinge liegen, nicht ändern. Oder verschwindet Oma in der Zeit etwa aus ihrer falschen Vaterrolle und läßt den richtigen Vater in selbige eintreten?

Wie gesagt. Ich bin weder Gutachter, noch JA-Mitarbeiter und schon gar kein Hellseher. Ich bin einfach nur denkender Vater. Und daher gilt für mich. Außer in Bezug auf Erkrankungen, wo Experten wie der Arzt zwingend erforderlich sind, sind die Mutter UND Vater für das Kind die wichtigsten Bezugspersonen.

Und daher gilt, Oma weg und Papa endlich her. Das wird nicht leicht. Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.

Achja. Fast vergessen.

@profiler...

Danke. Es fruchtet. JA hat sich gemeldet. Will reden mit Papa allein. Geht also doch.
Zitieren
#37
Ich finde mich in der Auflistung der Positionen NICHT wieder!

Es fehlt auch die Position, daß sich der betroffene Vater selbst coachen lassen sollte, unabhängig von den anderen.

Wenn ich ehrlich sein darf: Der Tröt geht mE an der PAS-Problematik bzw. an den Phänomenen, die gern darunter subsumiert werden, vorbei.

Kern sind Ängste auf allen Seiten, bei der Mutter, beim Vaters und -zentral- beim Kind! In diesem Drama versucht das Kind in eine für sich stabile Position zu gelangen, versucht Sicherheit zu maximieren und Angst zu minimieren.

Ein vom Auschluß betroffener Vater, der nun glaubt und meint, in dieser Szenerie gegen die Mutter vorgehen zu müssen, der irrt gewaltig, wird leicht selbst Teil des das Kind zerstörenden Systems. Ein Vater kann ebenso schädlich reagieren, wie eine PASende Mutter agieren kann.

Zentral ist die Angst des Kindes und die entsotechenden Abwehrmechanismen! Sie führen letztlich zur 'äußeren' Ablehnung des Vaters in diesem Fall. Jegliche Maßnahme, für oder gegen wen auch immer, MUSS sich an dieser Größe messen.

Wer betroffen ist oder über PAS spricht, der könnte sich hier nochmals einlesen, dem rate ich dringend zum Lesen der Veröffentlichungen von
Wera Fischer oder
Andritzky usw.,
um ein Gefühl für die komplexe Dynamik zu bekommen.












Zitieren
#38
(01-03-2011, 12:11)Bluter schrieb: Was bisher keiner äußerte: Mutter raus, Vater rein!

Weil es Jahre zu spät dafür ist. Bindungstoleranz ist ein Kriterium, das regelmässig anderen Kriterien untergeordnet wird. Dabei war es bereits bei Salomo der entscheidende Punkt.

In Kalifornien werden die sich trennenden Eltern aufgefordert darzulegen, wie sie den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil sicherstellen wollen, wenn sie das Kind hätten. Ein wichtiges Kriterium für die Frage, bei wem das Kind hauptsächlich lebt, das als Selbstverpflichtung angewendet wird. Sieben Jahre nach der Trennung und einem sorgfältig in Gang gesetzten PAS-Mechanismus gehört das aber in die Kategorie "wie es hätte sein müssen, damit es besser läuft"
Zitieren
#39
@Profiler...

Woher hast Du deine Erkenntnisse darüber, dass der vom Ausschluss betroffene Vater in der vorherrschenden Szenerie gegen die Mutter agiert? Habe ich was überlesen?
Zitieren
#40
p,
was Du im zweiten Absatz ansprichst...

Ich bin auch der Auffassung, daß bei Trennung grundsätzlich der Elternteil die Folgen für sein Entfernen aus dem Eltern- und Familienverband zu tragen hat; streng nach dem Verursacherprinzip!

Die Rechtslage gibt das her, denn die Familien stehen unter dem Schutz des GG und der EMRK, auch die nach Trennung entstehenden Teil-Familien ohne Einschränkungen. Der Staat ist zu Schutz UND Gewährleistung verpflichtet.

Die Anwendung dieser Grund- und Menschenrechte, imsbesondere die der Kinder, ist in D höchst defizitär.

Aber selbst richtige Anwendung kann PAS oder so nicht verhindern. Hier muß der Wächter, insbesondere das JA besser geschult, besser noch von ideologischem Müll befreit werden.


Viktor,
wer spricht hier wo im Tröt von alleiniger Therapie des Kindes? In welchem Sinne überhaupt?
Zitieren
#41
(01-03-2011, 20:37)Profiler schrieb: Ich bin auch der Auffassung, daß bei Trennung grundsätzlich der Elternteil die Folgen für sein Entfernen aus dem Eltern- und Familienverband zu tragen hat; streng nach dem Verursacherprinzip!

Die Rechtslage gibt das her, denn die Familien stehen unter dem Schutz des GG und der EMRK, auch die nach Trennung entstehenden Teil-Familien ohne Einschränkungen. Der Staat ist zu Schutz UND Gewährleistung verpflichtet.

Das würde voraussichtlich zu intensiverem Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes oder der Frauenhäuser führen. Danach gilt in der Regel der Verursacher als identifiziert.
Zitieren
#42
(01-03-2011, 20:37)Profiler schrieb: Aber selbst richtige Anwendung kann PAS oder so nicht verhindern. Hier muß der Wächter, insbesondere das JA besser geschult, besser noch von ideologischem Müll befreit werden.

Das auch, wobei es nicht versäumt werden darf, schon im Vorfeld möglichst viele Weichen weg davon zu stellen. Das ist einfach, schnell, preiswert und nicht zuletzt für das Kind ungleich besser, das Risiko für eine Krankheit zu senken wie nachher den Symptomen nachzuspüren und es mühevoll wieder in die Normalität zurückzuholen.

Ich bin ausserdem skeptisch, was die erreichbare Qualität der geschulten Helfer anbelangt, die dann diagnostizieren und handeln sollen. Die Helfer zu Fachleuten zu machen ist ein bisschen wie den Kölner Dom zu renovieren. Die Ressourcen sind auch gar nicht vorhanden. Am praktikabelsten halte ich die Anwendung sehr einfacher, starrer Schemas bei der Trennung analog dem Beispiel Norwegen (natürlich nur dann, wenn die Eltern selbst nicht klarkommen). Für die restlichen 5% Eltern, die in diesem Einheitsbus nicht mitgenommen werden und in destruktiver Weise bewusst oder unbewusst gegen das Kind agieren kann man sich dann eine qualifizierte Intervention leisten.

Die Simplizität und Anwendbarkeit ist der wichtigste Punkt. Etwas, dem das deutsche System diametral gegenübersteht, was für das gesamte Familienrecht gilt, insbesondere auch für das Unterhaltsrecht.

Ist erst einmal eine ordnerfüllende Kreisbahn zwischen Gutachten, Gerichtsverfahren, Ex, zunehmende Entfremdung erreicht bewegt sich das System in einem undefinierten Zustand. Die Turingmaschine läuft nach links weg, ist gecrasht und damit das Kind. Nenn es meinetwegen pessimistisch aber zeigt mir doch mal Fälle, die so weit gegangen sind und wieder ins Gleis kamen.
Zitieren
#43
Warum ist es so schwer, das Arbeiten an Ursachen und den Folgen auseinander zu halten.

Ein Kind, das JETZT in der PAS-Klemme steckt, hat nichts vom Philosophieren darüber.

Selbstverständlich muß AUCH über Prävention nachgedacht werden, genauso wie über Optimierung von Reparaturen.
Zitieren
#44
Vergiss es einfach.
Zitieren
#45
Mönsch, p.
Wie oft wirst Du mir das wohl noch empfehlen?
Wink
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste