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OLG Köln vom 15.6.2010: Voller Kindesunterhalt trotz Auslandsaufenthalt des Kindes
#3
Na das ist doch ein ganz neues Geschäftsmodell für Mütter:
Frau bekommt ein paar Kinder, gebe sie ins Ausland zur Betreuung und kassiere trotzdem vollen, ggf. sogar erhöhten Unterhalt. "Betreuung" per E-mail und Telefon. Praktischerweise kann sie auch noch in einer großen Wohnung leben, die ja schließlich "vorgehalten" werden muß, und zusätzlich Untervermietung möglich macht. Die längst gescheiterte Bauernfängerei-Idee "Reich werden durch Schreiben von E-mails" wird doch noch wahr. Vermutlich würde ihr auch noch gestattet werden Kosten für die erhöhte Auslandskommunikation geltend zu machen...


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RE: OLG Köln vom 15.6.2010: Voller Kindesunterhalt trotz Auslandsaufenthalt des Kindes - von lordsofmidnight - 19-02-2011, 19:31

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