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Prozesskostenvorschuss
#26
@csl...

Auf Grund welcher Tatsache/n ging die Anfechtungsklage verloren?
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#27
Die KM ging direkt beim ersten Gerichtstermin (Unterhaltsklage) in die Offensive und erklärte dem Gericht, dass ich nicht der Vater sei und dies auch von Anfang an gewusst hätte.
Ich hab erklärt, dass ich zwar Zweifel hatte, da es nicht hätte passieren sollen, aber es dann halt doch als Gegeben hingenommen habe.
Diese Zweifel reichten dem Gericht beim späteren Anfechtungsverfahren aus, um die Frist seit Geburt laufen zu lassen. Die Trennung fand 3 Jahre nach der Geburt statt.
Das OLG erklärte meinem Anwalt, dass am Urteil nichts falsch wäre worauf ein Berufungstermin nicht mehr stattfand.
Natürlich war ich beim ersten Termin auf dieses Thema nicht vorbereitet und später wurde diese Aussage dann immer wieder zitiert.
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#28
Nochmal zurück zur ursprünglichen Frage:

"In obengenannter Angelegenheit wenden wir uns namens des Kindes xx, dieses wiederum gesetzlich vertreten durch die Muter, an Sie."

Wie kann das eigentlich sein ?
Gemeinsames Sorgerecht, wie geschrieben bin ich nicht der Kläger.
Wieso geht alles - ausser der Rechnung - an mir vorbei ?
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#29
@csl...

Ich bin kein Kostenprofi. Das mit der Forderung Dir gegenüber könnte aber deshalb sein, weil Du rechtlicher Vater besagten Kindes bist,das wiederum verklagt wurde und sich die Prozesskosten nicht leisten kann. Und da es ja von seiner Mutter gesetzlich zur Klage vertreten wird und die sich wohl die Prozesskosten auch bloß nicht leisten kann, wendet sich die Anwältin eben an Dich als wie gesagt Teil zwei der Elternschaft.

Das ist glaube ähnlich der Kostenregelung nach 1360 BGB, da wohl 1360a BGB. Bin mir da aber nicht ganz sicher. Also unter Vorbehalt versucht zu erklären.

Dass Du keine Auskünfte zur Sache bekommst, könnte daran liegen, dass Du ja irgendwie zur Klagegegnerschaft gehörst, wenn der verstorbene Opa (tut mir leid) eben dein Vater war.
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