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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
Und so sieht mein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens aus:

Nur die Klarnamen wurden durch erfundene bzw. durch von @ "p" geschaffene Namen (Insbesondere in den ## 49 und 178) ersetzt


Zitat:Camper

An die Staatsanwaltschaft Augsburg
z. Hd. Herrn Rechtspfleger Maier
Gögginger Str. 101

86199 Augsburg

Augsburg, den 22.01.2013


Geschäftszeichen R003 Crs 101 Js 115166/08

Sehr geehrter Herr Maier

Ihr Schreiben vom 09.01.2013 habe ich heute, am 23.01.2013 dankend erhalten.

Ich beantrage

Wiederaufnahme

des im Betreff genannten Verfahrens nach § 359 Abs. 5 StPO.

Begründung.

1.) Seit 08.11.2013 liegt ein neues ärztliches Gutachten vor, dass den Selbstbehalt von 770 € , den mir das Strafgericht zugestanden hat nicht mehr trägt.

a) Ich leide, inzwischen gutachterlich erwiesen, seit mindestens 2006 an Klaustrophobie.

b) dadurch bin ich bei allen Fahrten zum Einkaufen, sofern möglich, oder zum Arzt auf einen PKW oder ein Taxi angewiesen.

c) der Warenkorb des SGB II sieht für Verkehr ca. 25 € vor. Ein Betrag der von mir schon bei einer notwendigen Fahrt mit dem Taxi in die Innenstadt erreicht wird. Vom Rückweg ist da noch gar nicht die Rede. Die Fahrten zur Agentur für Arbeit mit dem Taxi und zurück werden von dieser übernommen. Kosten für die Fahrten zu den Ärzten und für Privatfahrten scheitern an den gesetzlichen Voraussetzungen von einem GdB von 100 + Merkzeichen aG oder H oder bl. Nur dann übernehmen das Sozialamt und die Krankenkasse die entsprechenden Kosten.

d) Herr Dr. A Prügel, der Gutachter für das Strafgericht begutachtete mich nicht persönlich, sondern ausschließlich nach Aktenlage. Bei persönlicher Begutachtung hätte ich ihn auf diesen Umstand aufmerksam machen können.

e) Die Akten die er in seinem Gutachten genannt hat, waren nicht alle Gutachten. Sonst hätte ihm auffallen müssen, dass sowohl Frau Dr. Irrwisch, als auch Frau Dr. Güllenbach von Agro- bzw. Klaustrophobie Kenntnis hatten. Das es also einen anderen Grund geben kann, den notwendigen Selbstbehalt zu erhöhen.

f) eine Beweisfrage, ob es einen anderen Grund geben könnte, den notwendigen Selbstbehalt zu erhöhen fehlt ganz.



In Kopie übersende ich Ihnen das Gutachten des Herrn Dr. Richtstätt in zwei Verfahren im Auftrag des Sozialgerichtes.

Ebenso übersende ich Ihnen eine Kopie eines Schreibens des Justizministeriums, zu oben genanntem Geschäftszeichen.

Eine Kopie dieses Schreibens erhält mein Rechtsanwalt, Herr Dr. Marcus Becker, Sandauer Str. 253, 86899 Landsberg, sowie Herr Fritz vom Bayerischen Justizministerium. Das Gutachten des Herrn Dr. Richtstätt brauche ich besagten Personen nicht mehr zusenden, da es bereits in ihren Händen ist.

Mit freundlichen Grüßen




Camper

Anlage: Schreiben des Justizministeriums (Insgesamt 1 Seite)
Gutachten Dr. Richtstätt (Insgesamt 28 Seiten)
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 23-01-2013, 14:47

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