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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
(08-01-2013, 14:39)DonaldMargolis schrieb: Also z. B. den eigenen Garten pflegen oder so Big Grin

Shit, dann werde ich seit Jahren von der deutschen Justiz "hart bestraft", ohne es gewusst zu haben Angry

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Garten Pflegen geht nicht, aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen. Der amtsärztlichen Gutachter der Agentur für Arbeit hat folgendes festgestellt:

1.) keine Tätigkeit im Freien

2.) Keine körperliche Arbeit

3.) Kein Stress

4.) keine Nachtschicht

5.) keine Tätigkeit in beengten Räumen.

Was ich mir vorstellen könnte, dazu wurde ich ja auch befragt, wäre eine leichte Büroarbeit zum Beispiel in der Stadtbüpcherei.

Das wird aber wahrscheinlich daran scheitern, dass wieder die Taxikosten übernommen werden müssten. Wären etwa 40 € pro Arbeitstag.

Aber ich warte mal ab, was mir die SKM für Angebote zuschickt.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 09-01-2013, 00:01

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