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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
Hallo,

Interessant wäre auch zu wissen, wie die Geldstrafe im Verhältniss zu den Gesamtkosten angerechnet werden muß oder ob es da Vorschriften gibt.
(Gerichtskosten ca. 1000 €, 80 Tagessätze zu 25 € = 2000 €).

Normalerweise ist es so, dass versucht wird, den Gesamtbetrag von 3000 € einzutreiben.

Wenn nur ein Teilbetrag oder gar nichts beigetrieben werden kann, wird die Ersatzfreiheitsstrafe oder ein Teil davon fällig oder ersatzweise eben anteilig die gemeinnützige Arbeit.

Wenn jetzt ein Teilbetrag von z.B. 50 € bezahlt wird, muss das auf die Geldstrafe angerechnet werden oder darf der Teilbetrag auf die Gerichtskosten angerechnet werden, so dass die angedrohte Strafe noch bleibt, bis die Gerichtskosten getilgt sind.

Beispiel 1:
bezahlt 50 €, entspricht 2 Tagessätzen, verbleibende Strafe 78 Tagessätze (abzusitzen oder zu zahlen), verbleibende Gerichtskosten 1000 €.

Beispiel 2:
bezahlt 50 €, angerechnet auf Gerichtskosten, verbleibende Strafe 80 Tagessätze, verbleibende Gerichtskosten 950 €.

Interessant, falls du dich für einen Teil der Strafe freikaufen möchtest/könntest, außerdem hast auch noch bei den 80 Tagen einen Urlaubsanspruch, schätze mal mindestens zwei Tage.

Evtl. kann dein Anwalt darüber Auskunft geben ?
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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von holterdipolter - 08-01-2013, 18:50

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