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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
(21-11-2012, 13:21)Absurdistan schrieb: Gibt es eigentlich die Möglichkeit sowas abzuarbeiten?

Es geht weiter. Also, mein Anwalt hat gesagt, wir können (vorerst) nicht gegen die Entscheidungen vorgehen. Es bleibt nur die Möglichkeit, das auf gemeinnützigen Weg abzuarbeiten und er wird sich am Montag den 07.01.2013 mit der Staatsanwaltschaft auch in Verbindung setzen.

Das Problem dabei ist aus meiner Sicht nur, dass ich schon aufgrund meiner Klaustrophobie gar nicht in der Lage bin, zu besagter Sozialstelle zu kommen. Mit dem Taxi würde das Ganze ca. 50 € kosten. Nur die Fahrt zur Sozialstelle wohlgemerkt, nicht die Stelle, wo dann die gemeinnützige Arbeit ausgeführt werden soll.

Ob dann auch noch ein meiner Behinderung entsprechender Job vorliegt, wage ich mal zu bezweifeln. Aber wir werden ja sehen und mal schauen, was dabei raus kommt.

Der Warenkorb im SGB II und SGB XII sieht für Verkehr jedenfalls ca 25 € vor. Schon die Fahrt zu der Sozialstelle und zurück überschreitet den Bedarf das Doppelte.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 06-01-2013, 11:12

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