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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
Wieder Anwort von der Staatsregierung bekommen Sie sieht so aus.

Zitat:Sehr geehrter Herr Camper(Anmerkung Klarname wurde in Nickname geändert)

wir beziehen uns auf Ihre zwei erneuten Schreiben vom 17. Oktober 2012.

Wie wir Ihnen bereits mit Schreiben vom 16. Oktober 2012 mitgeteilt haben, stellt der Freistaat Bayern nicht alle, sondern nur veröffentlichungswürdige Gerichtsentscheidungen im Internet bereit (s. Beschluss des Bayerischen Landtags vom 15.3.2012, LT-Drs. 16/11897, http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xch.../index.htm).

Entgegen Ihrer vertretenen Auffassung, dass BAYERN-RECHT auf der Internetseite ankündigt, dass hier alle Urteile der bayerischen Gerichtsbarkeit ohne Einschränkungen veröffentlicht werden, teilen wir Ihnen mit, dass im besagten Verwaltungsportal Bayern unter der Rubrik Datenbank BAYERN-RECHT ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich um veröffentlichungswürdige Entscheidungen handelt (s. http://www.verwaltung.bayern.de/portal/b...ayernRecht).


Mit freundlichen Grüßen

Ihre Servicestelle
der Bayerischen Staatsregierung

Meine Antwort darauf sieht so aus.

Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,

Als Bürger des Freistaates Bayern frage ich mich natürlich, ob Gerichte die alleinige Befugnis haben sollen, was veröffentlicht wird, und was nicht.

Im Gegensatz zur Auffassung der Gerichte halte ich die Entscheidung 5 Ns 101 Js 116188/08 des LG Augsburg vom 16.01.2012, sowie 5 St RR (II) 204/12 des OLG München vom 30.07.2012 durchaus für veröffentlichungswürdig.

In der von Ihnen erwähnten Drucksache 16/11897 steht auch nicht drin, wer entscheiden soll, was veröffentlichungswürdig ist und was nicht. In der Drucksache 16/771 steht zwar, dass hier die Gerichte einen hohen Handlungsspielraum haben, es es wird auch ausdrücklich von einem hohen verfassungsrechtlichen Rang gesprochen, den die Veröffentlichung der Gerichtsentscheidungen hat.

Ich mache noch einmal auf die Entscheidung des BVerwG aufmerksam. (Az. 6 C 3.96 vom 26. Februar 2007) Darin steht, dass die Entscheidung veröffentlicht werden muss, wenn öffentliches Interesse bestehen kann und mache noch einmal deutlich, dass ich als Teil dieser Öffentlichkeit Interesse an allen Entscheidungen habe, die mit dem § 170 StGB (Verletzung der Unterhaltspflicht) zusammen hängen.

Mit freundlichen Grüßen

Camper (Anmerkung. Klarname wurde in Nickname geändert)
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 19-10-2012, 19:15

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