15-10-2012, 20:12
(15-10-2012, 04:56)Camper1955 schrieb: Mein Fall ist aber anders gelagert. Auf ein (un)gerechtes Urteil folgte - zumindest größtenteils - eine (un)gerechte Bestätigung durch das OLG.Im Gegenteil. Ich könnte mir vorstellen, dass ein vom OLG einkassiertes AG-Urteil eher interessiert, als ein bestätigtes. Würde das Interesse einer eventuellen Revision beim BGH deutlich erhöhen.
Und das wäre meines Erachtens schon eine Veröffentlichung wert.