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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
Ne, der Beschluss wird so nicht akzeptiert.

1.) Habe ich im ausgeurteilten Tatzeitraum 3 Wochen lang gearbeitet und kein ALG 1, sondern Gehalt bezogen. Also müssen November und Dezember 2006 neu berechnet werden.

2.) Geht mein Anwalt vor das Bundesverfassungsgericht, um feststellen zu lassen, ob die Entscheidung auch mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Wird also noch eine Weile dauern, bis man von einer rechtskräftigen Entscheidung reden kann.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 12-08-2012, 04:41

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