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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
Nachdem ich nun mit meinem Anwalt telefoniert habe, ist mir a bisserl wohler.

Er hat nun wohl auch erkannt, dass schon ein Rechtsfehler darin vorliegen muss, dass ich im November/Dezember 2006 während drei Wochen einen Arbeitsversuch unternommen habe. für diesen Zeitraum also die 770 € gar nicht gelten können.

Der Tatzeitraum ist also nochmals aufzusplitten.

Desweiteren ist er bereit, die Entscheidung des OLG und damit das Urteil des Landgerichtes Augsburg dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorzulegen.

Im Falle dass das Bundesverfassungsgericht die Vorlage zur Entscheidung annimmt, hat insbesondere eine Schwerbehinderung damit eine deutschlandweite Bedeutung für den Selbstbehalt.

Näheres bekomme ich dazu in den nächsten Tagen schriftlich.

Wegen letzterem habe ich mir ja diesen Anwalt ausgesucht. Er geht vor das Bundesverfassungsgericht, wenn er der Meinung ist, ein Urteil wurde nicht nach den Maßstäben des Grundgesetzes gefällt.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 08-08-2012, 19:14

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