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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
Sie versuchen, etwas zu retten indem sie den am leichtesten angreifbaren Punkt aufgeben. In den ersten beiden Verfahren ging es ohnehin nicht um Unterhalt ab November 2007, sondern erst wieder ab 18.7.2008. Danach hat die Strafkammer den Tatzeitraum gemäß § 154 a Abs. 2 StPO auf den Zeitraum 01.05.2006 bis 31.07.2008 beschränkt. Somit bleiben ganze 12 Tage, die die Staatsanwaltschaft nun größzügig bereit ist aufzugeben. Wie verneigen uns vor so viel Einsicht.

Ab November 2007 gab es nur ALG 2.
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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von p__ - 24-07-2012, 15:20

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