27-05-2012, 19:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-05-2012, 19:42 von Camper1955.)
(27-05-2012, 10:43)p schrieb: Handeln wider besseres Wissens? Die Praxis lässt mich letzteres vermuten.
Mit zwei juristischen Staatsexamen darfst Du Letzteres auch vermuten.
Ansonsten könnte ja der Verdacht aufkommen, da wurde eine Azubine am ersten Tag ihrer Ausbildung hin gesetzt um ihre Kenntnisse im Strafrecht zu überprüfen.
Wenn dem so wäre, dann wäre die Stellungnahme gar nicht mal so schlecht ausgefallen. Zumindest was die Form betrifft. Was aber den Inhalt betrifft, könnte man nur eine glatte 6 geben.
Oder die Oberstaatsanwältin hat selber eingesehen, dass sie hier nicht mit Gesetzestexten weiter kommt und das Urteil sowieso zurück verwiesen wird.
Mein Anwalt hat ja noch längst nicht alle Revisionsbegründungen vorgebracht.
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.