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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
Kurzes Update

heute habe ich von meiner Pflegeversicherung Bescheid bekommen, dass ich einen erhöhten Bedarf an Betreuung in Höhe von 100 € mit der Pflegekasse abrechnen kann.

Das ist schon mal kein schlechtes Zeichen, da mein Antrag auf Pflegegeld auch noch läuft.

Den Betrag kann ich zwar nur rückwirkend bis zum 01.12.2011 in Anspruch nehmen, weil im Sozialrecht nun mal alles erst ab Antragstellung gewährt wird. Aber die Staatsanwalt muss beweisen, dass diese Summe nicht schon vorher notwendig war.

Dazu wird wohl ein weiteres Gutachten notwendig werden, wenn das Gericht nach wie vor an den notwendigen Selbstbehalten festhält.

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 05-05-2012, 11:46

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