30-03-2012, 11:37
Falls nun die Revisionsbegründung etwas verwirrend klingt.
Mein Anwalt will offenbar auf eine Erhöhung des notwendigen Selbstbehaltes um mindestens 400 € raus. Und zwar auch für die Jahre vor dem ausgeurteilten Tatzeitraum.
Er nutzt also u. a. den Ausdruck "querulatorisch" um daraus eine Hilfsbedürftigkeit strafrechtlich feststellen zu lassen in Zusammenhang mit meiner Behinderung.
lg
Camper
Mein Anwalt will offenbar auf eine Erhöhung des notwendigen Selbstbehaltes um mindestens 400 € raus. Und zwar auch für die Jahre vor dem ausgeurteilten Tatzeitraum.
Er nutzt also u. a. den Ausdruck "querulatorisch" um daraus eine Hilfsbedürftigkeit strafrechtlich feststellen zu lassen in Zusammenhang mit meiner Behinderung.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.