11-01-2012, 01:02
(11-01-2012, 00:31)sorglos schrieb:(10-01-2012, 20:11)Camper1955 schrieb: Alles in allem hat die Anwältin hervorragende Arbeit geleistet. Nur eines hat sie sich nicht getraut. Nach Ablehnung der Prozesskostenhilfe durch das OLG sofort vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Echt? Mit Traute hat das nix zu tun.
Eher mit der bedingt beschränkten Erkenntnis, dass diese Kuh abschließend abgemolken ist.
Glaube ich nicht. Viele Anwälte trauen sich einfach nicht das Bundesverfassungsgericht anzurufen, weil sie dann bei Gericht einen sehr schwierigen Stand in wirklich strittigen Entscheidungen haben.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.