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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
#56
Die Ladung ist nun eingetroffen

Termin ist wie schon gemeldet, der 16.01.2012 ab 13:00 Uhr, 3. Stock Saal 184 Im Justizgebäude in Augsburg, Gögginger Str. 101.

Als Zeugen wurden dieselben Personen benannt, wie bereits in der letzten Verhandlung bis auf eine Ausnahme.

Eine Vertreterin meiner Krankenkasse darf auch aussagen.

Der Grund liegt wohl im § 16 Abs. 4 SGB V

Darin heisst es

Zitat:(4) Der Anspruch auf Krankengeld ruht nicht, solange sich Versicherte nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mit Zustimmung der Krankenkasse im Ausland aufhalten.

Wenn man also ins Ausland fährt, wenn man krank geschrieben ist muss man vorher die Zustimmung der Krankenkasse einholen. Die entscheidet dann, ob der Weiterbezug von Krankengeld auch bei Aufenthalt im Ausland gewährt wird.

Bei mir war das im Jahr 2007 der Fall und ich bekam von der Krankenkasse auch schriftlich die Zustimmung zu dieser Erholungsreise.

Das habe ich bereits in der ersten Instanz vorlegen wollen, die Richterin damals hat es aber mit den Worten "das geht mich nichts an" vom Tisch gewischt.

Da ich das Schreiben aber auch beim Gutachter abgegeben habe, ist es nun doch in den Akten gelandet.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 21-12-2011, 11:38

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