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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
#35
(22-03-2011, 10:26)beppo schrieb:
(22-03-2011, 10:17)Camper1955 schrieb: Einstellung würde ja wiederum bedeuten, dass ich die Prozesskosten selbst zu tragen habe.
In einem Strafrechtsverfahren?
Bist du sicher?

Sorry, meinte natürlich, die Kosten für meinen Anwalt.

Abgesehen davon geht es mir in der Folge meines Unschuldsbeweises auch um die Wiederaufnahme meiner Zivilprozesse.

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 22-03-2011, 10:47

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