23-02-2011, 07:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-02-2011, 08:52 von Camper1955.)
(21-02-2011, 15:29)p schrieb: "Völlige Einsichtslosigkeit", ist ein Orden für den Angeklagten. Rechtsbrüchen "völlig einsichtslos" zu begegnen macht ihn zum vorbildlichen Staatsbürger.
Bei der Begründung muss man sich an den Kopf fassen. Selbst die einfacheren Werke zum StGB wie der Lackner/Kühl Kommentar (steht in jedem Amtsgericht, Staatsanwaltschaft, bei Verteidigern mehrfach in den Zimmern) zeigen auf schematische Weise mehrere Punkte zu §170 StGB, die hier nicht oder falsch angewendet wurden. Diese rotzfreche Unverforenheit, mit der hier konzentriertes Unrecht abgelassen wird, lässt einem die Kinnlade nicht nur einmal runterfallen. Offenbar gibt es genügend Väter, die sich davon beeindrucken lassen und das beeindruckt akzeptieren, sonst würde die Masche nicht immer wieder angewandt.
Dazu muss ich die Staatsanwältin und die Richterin etwas in Schutz nehmen. Beide haben gezittert wie Espenlaub. Einen Teil des Verfahrensverlaufes habe ich ja bereits geschildert.
Aber jene
Zitat:XXXXXX, vorsitzende Richterin des 4. Zivilsenates des OLG München im Fall 4 UF 445/06
Richterin war in der Zwischenzeit zur Vizepräsidentin und ab 01. Juni 2009 zur Präsidentin des Amtsgerichtes Augsburg aufgestiegen. Nun kann man munter spekulieren.
Es gibt einen Link zu einer Pressemitteilung des Bayerischen Justizministeriums in dem nachweislich ihre berufliche Vita und Vorvita steht.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.