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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
#15
(21-02-2011, 15:29)p schrieb: "Völlige Einsichtslosigkeit", ist ein Orden für den Angeklagten. Rechtsbrüchen "völlig einsichtslos" zu begegnen macht ihn zum vorbildlichen Staatsbürger.

Interessieren würde mich noch, wie sich die anderen Beteiligten verhalten haben: Staatsanwaltschaft, Vorermittlungen, wurde die Mutter als Zeugin gehört, war sie die Anzeigende, ab wann hattest du deinen oben genannten Anwalt?

Es gab keine Vorermittlungen, die Einkommensauskünfte, die Arbeitsamt, ARGE und Krankenkasse erteilt haben, ausgenommen.

Die Mutter war die Einzige, die als Zeugin geladen wurde. Sie wurde auch nur gefragt, wann ich das letzte Mal Unterhalt bezahlt habe. Nicht mal Das hat sie gewußt. Daraufhin hat das Gericht, ohne es länger nachzuprüfen, angenommen, dass meine Aussage stimmt.

Ich hab sie dann noch gefragt, ob sie gewußt hat, dass ich arbeitslos bin. Daran konnt sie sich nicht erinnern. Ich teilte dem Gericht halt mit, dass ich ihr das in einem Brief am 01.05.2006 mitgeteilt und den Brief persönlich in ihren Briefkasten gesteckt habe.

Weitere Fragen wurden nicht gestellt. Und meine Beweise die ich vorgelegt habe. um meine Unschuld darzulegen wurden von der Richterin mit den Worten "Das geht mich nichts an" vom Tisch gefegt.

Nur das ärztliche Attest, dass ich aus eben jenen psychischen Gründen auf Urlaub angewiesen bin, hat sie dann widerwillig genommen und vorgelesen. Aber nur, weil ich gesagt habe: "Das ist gerichtsbekannt."

Den oben genannten Anwalt habe ich seit 02.06.2009. Ich bin durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes drauf gestossen und habe ihn gefragt, ob er meine Mandantschaft übernehmen will.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 21-02-2011, 21:07

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