16-02-2011, 19:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-02-2011, 19:55 von Camper1955.)
(16-02-2011, 19:42)gleichgesinnter schrieb: Camper,
dein Link funktioniert nicht (404 Error, Seite kann nicht angezeigt werden).
Kann du mal aktualisieren?
gleichgesinnter
Sorry, da wird gerade das ganze Forum umgestellt. Ich hoffe, das ist Ende der Woche erledigt. Momentan habe ich gar keinen Zugriff auf den Trade.
lg
Camper
(16-02-2011, 19:42)gleichgesinnter schrieb: So wie ich das sehe, sind bei Angeklagten, die ihren Wohnsitz innerhalb Deutschlands haben, die Chancen, das man wegen dem 170er verurteit wird, schon so klein, weil die Vorrausetzungen für die Verurteilung ganz anders als beim zivilrechtlichen Urteilen wegen Unterhalt sind.
gleichgesinnter
Nachdem Sowohl die Zivilrichter, als auch die Strafrichter auf die gleichen §§ des bürgerlichen Gesetzbuches (1601 ff) zurück greifen müssen, lohnt es sich auf jeden Fall immer Anträge auf Prozesskostenhilfe zu stellen, wenn es um eine Mangelfallberechnung geht.
Lehnt Familiengericht und OLG wegen mutwilligen Verhalten des Mandanten ab, sofort den Sprung zum Bundesverfassungsgericht machen.
Ein guter (kein cleverer) Awalt macht das mit. Daher Augen auf bei der Suche nach einem Rechtsanwalt.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.