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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
Das neue Jahr bringt Neuigkeiten

Das Landessozialgericht hat entschieden, dass es bei einem GdB von 60 bis November 2013 bleibt, erst danach steht mir ein Gesamt-GdB von 70 zu. Eine Zulassung zur Revision wurde abgelehnt.

Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Bis 2.2.2015 hat mein Anwalt Gelegenheit, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht einzureichen, die er bis 02.03.2015 begründen muss.

Die andere Möglichkeit wäre, die Entscheidung des Landessozialgerichtes vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen im Hinblick auf das Grundgesetz. 

Da dieses Verfahren jedoch ziemlich teuer ist, muss ist, muss ich erst mal einen Sponsor finden, der den Gang vor das Bundesverfassungsgericht finanziell unterstützt.

Ich würde gerne vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, da der Gutachter in diesem Verfahren eindeutig geschrieben hat, dass ich mich vom Gericht in einer Familienrechtssache genötigt fühlte und deshalb Anzeige erstattet habe. Die Anzeige ist aber, wie so vieles, wenn man gegen die Justiz vorgehen will, im Sand verlaufen.

Mal sehen.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 08-01-2015, 07:54

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