Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
(20-10-2014, 16:49)Camper1955 schrieb: ZU AKTENZEICHEN S 14 R 95/12

teilt der Kläger mit Email vom 15.10.2014 ausdrücklich mit, dass er die Klage nicht zurücknehmen wolle.

Hierzu ein kurzes Update. Die Klage wurde mit Datum von gestern zurück genommen und macht auch Sinn.

Mein Anwalt hat damals auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geklagt. Vor allem um meine Leistungsbereitschaft zu zeigen. Dass nun eine Erwerbsminderungsrente, die gerichtlich nie eingeklagt werden musste, dabei raus kommt, konnte weder mein Anwalt, noch ich wissen.

Deswegen muss die Sache  noch nicht zu Ende sein. 

Nachdem ich den rechtsbehelfsfähigen Rentenbescheid erhalten habe, habe ich zunächst einmal Widerspruch eingelegt, weil auf dem Rentenbescheid steht, dass ich nur 2/3 meiner Erwerbsminderungsrente bekomme. Da ich aber seit Juli nur einen Minijob hatte, wäre mir seit Juli die volle Erwerbsminderungsrente zugestanden. Zudem wollte mir die Rentenversicherung erst mit Abschluss des Verfahrens mitteilen, wer nun die Kosten für das Verfahren trägt. Ich habe darauf bestanden, dass ich es vorher wissen möchte.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 05-11-2014, 11:22

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG Saarbrücken 3.12.2009: Voraussetzungen für eine Verurteilung nach § 170 StGB borni 3 9.378 29-01-2010, 13:03
Letzter Beitrag: Exilierter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste