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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
Hier das, was mein Anwalt im Schwerbehindertenverfahren an das Landessozialgericht geschrieben hat.

Zitat:ZU AKTENZEICHEN L 3 SB 161/13

In dem Rechtsstreit

Camper1955

gegen

Freistaat Bayern, v.d.d. ZBFS, Bayreuth

wird bezugnehmend auf die Verfügung des Senats vom 08.08.2014 folgendes mitgeteilt:

Mit E-Mail vom 20.08.2014 teilt der Kläger mit, dass der Vergleichsvorschlag für ihn nicht akzeptabel sei.

Der Kläger verweist darauf, dass auf Seite 21 des Gutachtens der Klinik O. steht, dass Herr Dr. J. bereits 2007 festgestellt habe, dass die arterielle Verschlusskrankheit mit 30 zu bewerten sei. Außerdem sei nicht erwähnt worden, weder in dem Gutachten der Klinik O., noch im Gutachten des Herrn Dr. A., dass Frau Dr. K.W. bereits 2006, so der Kläger, seine Platzangst diagnostiziert habe und beschrieb, was passierte, als die ihm die Möglichkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bescheinigen wollte.

Nach Auffassung des Klägers ist für diesen die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs, eines Taxis oder eines Leihwagens zwingend erforderlich.

Dass der Kläger keine Psychopharmaka nimmt hat seinen Grund darin, dass er seine Fahrtüchtigkeit nicht gefährden will. Dies ist nach Auffassung des Klägers unerheblich für die Bewertung des Grades der Behinderung.

Nicht bewertet wurde nach Auffassung des Klägers auch, dass zwei Gutachter im Jahre 2003 und 2004 bereits eine seelische Behinderung von 50 festgestellt haben wollen. Es wird daher höflichst ein entsprechender Erörterungstermin angeregt.

XXXX

Rechtsanwalt

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 27-09-2014, 21:32

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