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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
(18-09-2014, 06:45)beppo schrieb: Sehr gut!

Danke, finde ich auch.

Vor allem wenn man bedenkt, dass ich im fraglichen Zeitraum schon Sozialleistungen in Höhe von ca 20.000 €, bestehend aus Krankengeld, ALG I, ALG II und Übergangsgeld abgegriffen habe.

Dazu muss man noch die Kosten für meine 8-wöchige Reha, meine Klinikaufenthalte und die ambulanten Kosten für Ärzte und Psychotherapeuten rechnen. Alles in allem wird die Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung ca. 200.000 € an Kosten verursacht haben, ohne dass die Kinder auch nur einen Cent sahen. Die gerichtlichen Kosten noch gar nicht eingerechnet.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 19-09-2014, 06:04

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