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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
(04-09-2014, 23:20)zeitgenosse schrieb: 61.0 kombinierte Persönlichkeitsstörung

40.1 Agoraphobie mit Panikstörung

34.1 Dysthymia

Warum der Gutachter letzteres festgestellt hat, ist Spekulation meinerseits. Die persönliche Exploration ging immerhin über 9 Stunden.

Ich denke aber, das unter anderem mein Spruch "Offenbar ist nur ein toter Rentner ein guter Rentner" ein Grund für diese Diagnose war.
Ansonsten habe ich halt nachvollziehbar erklärt, dass ch von einem Sozialenäder um anderen geschoben werde, sich aber keiner zuständig fühlt, sondern die Verantwortung auf die anderen Sozialtträder abschiebt. Dass ich von FÄnderung jede Menge lese, aber wenn dann ans fördern geht, keiner zuständig sein will.

Auch dass Familiengerichten und Strafgerichten gegenüber praktisch hilflos ist, mag ihn zu der Diagnose 34.1 veranlasst haben.

Die 41.1 ist einfach aus Angst vor Menschenmassen und engen Räumen entstanden. Da ich deswegen schon einmal 5 Stünden im Koma gelegen bin, hat ihn zu dieser Diagnose veranlasst.

61.0 mag auf mein Pochen auf Gerechtigkeit zurück zu führen sein, wobei der Gutachter erwähnte, dass es da mehr um mein Verständnis von Gerechtigkeit ginge und nicht um Gerechtigkeit im allgemeinen.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 05-09-2014, 00:09

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