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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
Also mit Kosten sind die Kosten für Therapie gemeint, oder? Und die werden nicht automatisch vom Einkommen abgezogen? Das geht mal wieder nicht in meinen Kopf hinein. Du musst doch deine Arbeitsfähigkeit wiederherstellen ....

Zu der Geschichte mit der Erkrankung und dem Attest:

Ich kann dem Attest nicht entnehmen, dass du an einer spezifischen, internatinal kodierten (ich glaube das geht nach dem ICD 10- Schema) Erkrankung leidest. Davon steht in dem Attest nichts drin, und ich meine, dass es so eine Attest zwingend braucht. Die haben da ihre Kriterien in diesem ICD 10, daran müsstest du dich dann schon halten Big Grin ... und wenn du die Kriterien für irgendeine Störung a l l e "erfüllst" , sieht die Sache gut aus ... Big Grin
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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von zeitgenosse - 02-09-2014, 21:19

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