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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
(02-09-2014, 03:40)zeitgenosse schrieb: Viel Erfolg

Danke für Deinen Zuspruch.

Jetzt warten wir erst einmal ab. Vielleicht stellt es sich (im Einzelfall) doch noch als sozialmedizinisch notwendig heraus, und die Kosten müssen vom Einkommen abgezogen werden.

Dann wäre auch ein Freispruch aus tasächlichen Gründen drin.

Wichtig ist ja zunächst einmal, dass es überhaupt zu einer Wiederaufnahme kommt.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 02-09-2014, 10:58

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