02-09-2014, 10:58
(02-09-2014, 03:40)zeitgenosse schrieb: Viel Erfolg
Danke für Deinen Zuspruch.
Jetzt warten wir erst einmal ab. Vielleicht stellt es sich (im Einzelfall) doch noch als sozialmedizinisch notwendig heraus, und die Kosten müssen vom Einkommen abgezogen werden.
Dann wäre auch ein Freispruch aus tasächlichen Gründen drin.
Wichtig ist ja zunächst einmal, dass es überhaupt zu einer Wiederaufnahme kommt.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.