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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
So. Heute war ich nun beim Psychiater.

Es geht um das Wiederaufnahmeverfahren und die Frage ob ich zum Tatzeitpunkt überhaupt schuldfähig war.

Hier nun sein Attest, dass ich an meinen Anwalt weiter geleitet habe.

Persönliche Daten wurden durch xxxx bzw. meinem Nick ersetzt. Ansonsten ist der Wortlaut des Attestes vollständig.
Zitat:Attest

Herr Camper1955, geboren am xx.xx.xxxx steht seit xx.xx.1995 bei mir in Behandlung. Zueletzt xx.xx.2012, erneut am xx.xx.2014.

Bei Herrn Camper liegt eine Persönlichkeitsstörung vor mit entsprechender überwertiger Fixierung auf erlebte eigene Wünsche und Forderungen, die von ihm überwertig vertreten und durchgesetzt werden. In diesem Bereich besteht auch nur bedingt Einsichtsfähigkeit. Insbesondere beharrt er aus eigenem Erleben auf seine Urlaubszeiten, die er zur Erholung brauche. In diesem Zusammenhang habe er, um den Urlaub finanzieren zu können, seine Unterhaltszahlungen eingestellt.

Aus nervenärtzlicher Sicht liegt eine bedingte Zurechnungsfähigkeit vor, die bei der bestehenden Charakterstrukturstörung teilweise in einer absoluten Verweigerung endet.

Entsprechende fachpsychologische Begutachtung ist in diesem Fall sinnvoll.

Dr. xxxxx

Nervenarzt.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 28-08-2014, 13:57

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