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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
Wieder mal ein Update

Das Landesversorgungsamt meint in diesem Verfahren

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...297&page=2

dass mein Behinderungsgrad trotz des Gutachtens des von mir gewünschten Zweitgutachters das mein Gesamtbehinderungsgrad nach wie vor bei 60 liegt

Begründungen

a)Ich nehme keine Psychopharmaka

b)Ich habe eine Lebensgefährtin

c)Ich bin nicht suizidal

Das Landessozialgericht hat einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, der folgendermaßen aussieht.

1.) Das Landesversorgungsamt trägt ein Viertel der außergerichtlichen Kosten

2.) die restlichen Kosten werden von der Staatskasse getragen

3.) Mein Behinderungsgrad wird ab Dezember 2013 (Dem Ende des letzten, gescheiterten, Vollzeit-Arbeitsversuches) auf 70 festgelegt.

Selbst meinem Anwalt, der bestimmt nicht als Querulant in Gerichtskreisen gilt, war dieser Vergleichsvorschlag zu wenig.

Das geht wohl noch vor das Bundessozialgericht.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 21-08-2014, 08:14

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