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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
Das bringt mich schwer ins Grübeln und ich frage mich, was der Arzt, den "p" Dr. "Prügel" genannt hat überhaupt an Akten eingesehen hat, bevor er im Strafverfahren sein Gutachten abgab.

Folgendes hat Dr. Saur am 18.10.2004 festgestellt und ist in den Gerichtsakten unter Blatt 122ff einzusehen. Akten, die auch Herr Dr. "Prügel" in den Händen hielt

Zitat:"....durchgehend und anhaltend durch krankheitsbedingte Persönlichkeitsstörung Störungen mit erheblichen dramatischen psychischen Krisen im Zusammenhang mit letztendlich für Außenstehende geringfügig erscheinenden Anlässen, so z.B. bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen bei denen der Kläger z.B. auf seinen Urlaub verzichten sollte und dann gleichzeitig suizidal wurde und Monate im Krankenhaus behandelt werden musste." Hierbei handele es sich nur um die Spitze eines Eisbergs....

Dr. Saur hat damals einen Einzel-GdB von 50 aufgrund meiner psychischen Störungen festgestellt. Davon ist in dem Gutachten des Herrn Dr. "Prügel" nichts zu lesen.

Erst der jetzige Gutachter kam darauf.

Meine letzten Worte bei jeder Strafrechtsverhandlung waren immer "Urlaub oder BKH"

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 25-07-2014, 20:47

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