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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
Aus Anlass des 100.000 Aufrufs dieses Threads ein kleines Update.

Nachdem der erste Gutachter in den beiden sozialgerichtlichen Fragen. sein Gutachten erstellt hatte, hat das Sozialgericht angeregt, die Klagen zurück zu ziehen.

Ich habe diesmal nicht zurück gezogen und ein Gutachten nach § 109 SGG gefordert. und bewilligt bekommen.

Wie im Posting darüber zu ersehen ist, hat er zumindest im Fall meiner Klage gegen die Rentenversicherung die Sache ganz anders gesehen, als der Vorgutachter und alle Gutachter davor seit 2003. Das waren nicht wenige. Teilweise wurde ich persönlich begutachtet, teilweise nach Aktenlage. Wie das halt so ist.

Nun steckt das Sozialgericht in einem Dilemma. Hat es doch nach dem ersten Gutachten angeregt, die Klage zurück zu ziehen.

Es ist nun auf dem Trichter gekommen, ich hätte keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen dürfen, sondern von vorne herein Rente beantragen müssen.

Daraufhin hat mein Anwalt geschrieben, dass wir die Klage nicht zurück ziehen werden, da bereits im Widerspruchsbescheid steht, dass die Rentenversicherung von voller Erwerbsfähigkeit aus geht und eine Entscheidung des Sozialgerichtes gefordert.

Inzwischen wurde mir von der Rentenversicherung schon volle Erwerbsminderungsrente zugesagt. Zunächst nur telefonisch und ohne Angabe darüber, wie lange rückwirkend. Den Bescheid bekomme ich in den nächsten zwei Wochen, bekam ich nur zur Auskunft.

Natürlich entbindet dass das Sozialgericht nicht von einer Entscheidung, denn es läuft ja bereits ein Klageverfahren, auch wenn die Rentenversicherung schon auf ein informelles Schreiben hin reagiert hat.

Was meine Klage wegen des Grades meiner Behinderung betrifft, so warte ich in dieser Sache immer noch auf das Gutachten. Der Gutachter hat Fristverlängerung beantragt und vom Landessozialgericht genehmigt bekommen. Dieses Gutachten erwarte ich nun. Erst dann kann ein Wiederaufnahmeverfahren im Strafrechtsfall in Angriff genommen werden.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 02-07-2014, 03:47

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