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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
(10-11-2013, 22:28)raid schrieb: Da wird einem klar, dass die Möglichkeit heutzutage Unterhalt vom Einkommen "absetzen" zu können der reinste Segen ist.

Deine Kinder sind allerdings schon erwachsen sprich der Alptraum müsste bald zu ende sein.

Den Kindern gegenüber bin ich schon seit 2008 nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet, Da geht es um nicht gezahlten Unterhalt aus den Jahren 2006 bis 2008

(10-11-2013, 22:28)raid schrieb: Wenn Du mal Urlaub brauchst, sag Bescheid!

Danke, Aber im Mai geht es nach Kalabrien und im Herbst wieder an den Gardasee. So zumindest ist es geplant. Uns fehlt nur noch eine Übernachtungsmöglichkeit bei Rom im Mai.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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