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#1
http://www.ostsee-zeitung.de/rostock/ind...id=3036813

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/nd...ow795.html
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#2
Alter Schwede! Smile Wenn, dann zitiere korrekt und schreibe, was Du meinst"!

Rostock kommt an diese stille Reserve nicht so einfach heran.
...
Vor allem bei Rostocks Vätern ist nicht viel zu holen: Gerade mal 50 000 Euro — nicht einmal 0,7 Prozent der insgesamt 7,2 Millionen Euro — wird die Stadt wiedersehen. „Die meisten säumigen Väter verdienen nicht genug, um Unterhalt zahlen zu können. Und sie verdienen auch nicht genug, um ihre Schulden bei uns abzuzahlen“, so Kunze.


ExclamationExclamationExclamation
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#3
gut, verstanden
aber is schon der Hammer, dieser Artikel
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#4
Wieviel sie wohl ausgeben, um diese 50.000,- € einzutreiben?
Ein gutes Beispiel für, "Sparen, koste es was es wolle!" Smile

Eine echte Erfolgsstory.
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#5
Die gehen halt stumpf davon aus, dass jeder in der Lage ist, diese wahnsinnigen Sätze der unsäglichen DüTab mal eben so aus dem Ärmel schütteln zu können. Weltfremd? Nein, nur dumpfer stumpfer deutscher Gehorsamswahn!
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#6
Das Verrückte ist ja, dass sie eben gerade nicht davon ausgehen, dass die das bezahlen können.
Und trotzdem schmeißen sie noch Geld für ihrer Drückerkolonnen hinterher.

Somit ist es nicht nur Dämlichkeit, sondern vorsätzliche Geldverschwendung.
Sollte man vielleicht mal den Rechnungshof anspitzen oder den Bund der Steuerzahler. Smile
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#7
Ach wenn man bedenkt, was den Steuerzahler mein Prozess kostet, dann halte ich das auch für Steuerverschwendung.

Dabei hätte es schon gereicht, das Strafverfahren einfach einzustellen. Inzwischen hat man aber

1. In der 1. Instanz eine Staatsanwältin und eine Richterin verballert
2. In der 2. Instanz einen Staatsanwalt, 2 Schöffen und einen Richter verballert
3. Im Revisionsverfahren einen Oberstaatsanwalt und drei Richter des OLG verballert

4. 12 Monate in einem Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft und eventuell Angestellte verballert und jetzt kommen noch einmal 2 Schöffen und ein Richter dazu.

5. Muss man Zeugengeld für mindestens 5 Personen aufwenden, wenn mein Antrag durchgeht, dann sind es 14 Personen.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#8
(21-02-2011, 17:57)Camper1955 schrieb: 5. Muss man Zeugengeld für mindestens 5 Personen aufwenden, wenn mein Antrag durchgeht, dann sind es 14 Personen.

Wenigstens fährt die Richterschaft samt Equipage nicht in die Schweiz, um dort unbekannte Zeugen zu vernehmen :-) Kann ja passieren, vielleicht warst du da mal auf einem Campingplatz, ein Zeuge hat dich gesehen und meinte du hättest so ausgesehen wie wenn du Unterhalt bezahlen hättest können.
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