17-02-2011, 01:26
(16-02-2011, 14:46)Camper1955 schrieb: Nun für die Umgangskosten gibt es ja lt. Rechtssprechung das hälftige Kindergeld angerechnet. Übersteigt es den Betrag, dann nachweisen.Das war schon Unsinn, als es noch so war, denn die Mutter bekommt ja die andere Hälfte.
Das ist also auch kein Grund, nur ihn bezahlen zu lassen.
Heute bekommt er aber noch nicht mal mehr diese Hälfte, wenn er Mangelfall oder EU-pflichtig ist.