11-02-2011, 22:27
Ich denke, es ist beides.
1. Gesetzgeber, schreibe, was du willst.
2. BGH, höre auf, deinen eigenen Willen durchzusetzen.
1. Gesetzgeber, schreibe, was du willst.
2. BGH, höre auf, deinen eigenen Willen durchzusetzen.