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Unterhaltspflichtverletzung
#26
Was für ein armer Wicht von Anwalt.
Dem seine Mühen rühren mich zu Tränen.
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#27
Schreib doch was dazu, eigener Kommentar, was einen erwartet. Nicht nur den nackten Link ablegen. (Nicht nur) bei Anwaltsseiten ausserdem anonym.to voranstellen.

Der Artikel taugt nichts. Die Zahl der Unterhaltspflichtverletzungsverfahren halten sich laut Statistik absolut nicht in überschaubaren Grenzen. Genauergesagt ist es sogar so, dass die Mehrheit der Nicht-Zahlenden damit beglückt werden. Wie das abläuft, schreibt er selber: Stapelt der arbeitslose Pflichtige nicht 30 "schlüssige" (was "schlüssig ist, bestimmt allein die Gegenseite) Bewerbungen pro Monat auf den Tisch, dann fetzt man ihm eine Anzeige rein.

Über die Voraussetzungen einer Verurteilung und dem Thema "Beweise" sowie dem Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht sollte der Anwalt nochmal in Schulung gehen oder das erste Semester Jura nachholen. Seine Ahnungslosigkeit wortreich auszubreiten ist einfach nur peinlich. Die Schamesröte sollte ihm selber ins Gesicht steigen.

Keine Kommentare auf seiner Seite abgeben, solchen Figuren darf man keine Aufmerksamkeit verschaffen.
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#28
Ich hatte erst 2 Anzeigen wg. 170
1. erste Instanz Geldstrafe dann in der Berufung bestätigt worden, mein Fehler nicht in Revision gegangen somit rechtskräftig
2. einen Monat nach erster Rechtskraft natürlich nichts bezahlt also nächste Anzeige bei gleichen Umständen: nach 4 Monaten Einstellung!!

Alles nach Lust u Laune des Staatsanwalt

Seit 2 Jahren nichts mehr gehört
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#29
(10-02-2011, 18:08)Skippie schrieb: zitierte Unfug!

Iss klar! Unterschrieben mit "RA Müller". Genauso wichtig erachtet von "blue". Tongue
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#30
blue is blue
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#31
(10-02-2011, 23:15)Skippie schrieb: blue is blue
Ja, ich bin wirklich traurig darüber, dass ich meine Kinder seit über 2,5 Jahren nicht mehr gesehen habe!

In Kürze werde ich meine Ex beim AG wiedersehen, weil sie immer noch BU für sich fordert. Ich kann für nix garantieren!


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#32
Ich hab noch nie einen Pfennig bezahlt außer ne Geldstrafe u 3tsd für Anwalt ! Vorher schmore ich in Isolationshaft!! Kenne meine 10jährigen Kinder noch nicht mal !!!
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#33
@blue...

Ich habe deine Geschichte noch nicht im Detail gelesen, falls Du sie hier eingestellt hast. Was sind denn die Gründe dafür, dass Du seit 2,5 Jahren deine Kinder nicht mehr sehen konntest?
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#34
Sagt mal. Hat jemand von Euch eine Idee, warum das Strafgericht in meiner Sache wegen Unterhaltspflichtverletzung das Urteil mit dem Tenor zum Urteil seit Monaten nicht rausrückt? Kann das was mit der Blamage der Staatsanwältin zu tun haben, die mich noch in der Verhandlung aus tatsächlichen Gründen freigesprochen hat, weil musste?
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#35
Vielleicht gibt es keinen Tenor, weil so wie ich das verstehe konnte das Gericht Dich nicht verurteilen, weil die Staatsanwältin ja Faktisch Ihre Vorwürfe hat Fallen lassen. Freisprechen kann Dich meines Wissens nach nur ein Richter.
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#36
(17-02-2011, 19:08)thegripp schrieb: Sagt mal. Hat jemand von Euch eine Idee, warum das Strafgericht in meiner Sache wegen Unterhaltspflichtverletzung das Urteil mit dem Tenor zum Urteil seit Monaten nicht rausrückt? Kann das was mit der Blamage der Staatsanwältin zu tun haben, die mich noch in der Verhandlung aus tatsächlichen Gründen freigesprochen hat, weil musste?

Erkundige Dich über Deinen Anwalt beim zuständigen Gericht danach. Mach ihm Dampf.

Vielleicht hast Du auch im Unterbewusstsein einer (vorläufigen oder endgültigen) Einstellung des Verfahrens nach § 153 Abs. 2 StPO zugestimmt. Bei vorläufiger Einstellung kriegst Du auch nichts. Nur bei endgültiger Einstellung. Und da wirst Du dann nicht mehr gefragt, ob Du mit der endgültigen Einstellung einverstanden bist, sondern Du kriegst sie irgendwann einfach zugeschickt.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#37
(17-02-2011, 19:48)Camper1955 schrieb: Bei vorläufiger Einstellung kriegst Du auch nichts. Nur bei endgültiger Einstellung.
Huh Die eigene Rechtsvertretung, gerade im Strafrecht, sollte doch wohl darüber informiert sein, was wie eingestellt wurde!?


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#38
(17-02-2011, 20:57)blue schrieb: huh: Die eigene Rechtsvertretung, gerade im Strafrecht, sollte doch wohl darüber informiert sein, was wie eingestellt wurde!?

Ich weiss ja nicht, was da gelaufen ist. Ich weiss es aus eigener Erfahrung.

Ich war 2005 ohne Anwalt schon einmal vor Gericht wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.

Die Staatsanwältin hat damals beantragt, das Verfahren vorläufig einzustellen, bevor es überhaupt richtig los ging.

Der Richter hat mir dazu geraten, einer vorläufigen Einstellung, unter der Auflage, dass ich künftig den KU zahle zuzustimmen.

Das habe ich getan, da ich damals ja wirklich genug verdient habe, um KU zahlen zu können.

Als ich dann Arbeitslos wurde, habe ich sofort das Gericht informiert, dass ich Arbeitslos bin, und den Unterhalt nun nicht mehr zahlen kann.

Daraufhin kam eben besagte endgültige Einstellung, statt neuer Verhandlung.

Über die vorläufige Einstellung habe ich bis heute noch nichts.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#39
Vielleicht habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt. Das Urteil bekam ich schon. Es ist eine Seite. Vorderseite istgleich Deckblatt und Rückseite kurz und knapp Urteil im Namen des Volkes aus tatsächlichen Gründen Freispruch. Meine Frage zielte also darauf ab, ob im Urteil Freispruch überhaupt ein sogenannter Urteilstenor erfasst wird.

Nochmal was, weil es ja auch in Sachen Jobcenter um BU und KU geht.

Das JC lud mich Monate nach dem Urteilsspruch zum Gespräch ein. Es ging um Auskünfte KU. Beim Gespräch selbst ging es dann aber wieder angeblich rückständigen BU und KU. Ich sollte sofort insgesamt etwas über 7000€ zahlen. Habe ich abgelehnt, ging und logo Beschwerde an das JC. Kurz danach wieder Post vom JC. Jetzt gab es eine Bußgeldanzeige gegen mich wegen angeblicher Verweigerung von Auskünften in Sachen KU. Bin in Widerspruch gegangen und das JC zog die Anzeige zurück. Und wieder Wochen später erneut Post vom JC wegen Auskunftserteilung in Sachen KU. Bis wann ich die erteilen soll, das allerdings steht in der Post nicht drin. Also warte ich, bis sich das JC wieder mal bei mir meldet.

In gewisser Weise kann man sich doch schon ganz gut gegen Fordeurngen in Sachen Unterhalt wehren. Meine Erfahrungen mit dem JC sind die, dass dort erstens auch nur mit Wasser gekocht wird und zeitens es vielen Mitarbeiterinnen und mitarbeitern einfach an direkter Sachkenntnis fehlt, was, wenn man sich nicht richtig kümmert, Forderungen nach sich ziehen kann, die bar jeder Logik sind.
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#40
(18-02-2011, 09:59)thegripp schrieb: Vielleicht habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt. Das Urteil bekam ich schon. Es ist eine Seite. Vorderseite istgleich Deckblatt und Rückseite kurz und knapp Urteil im Namen des Volkes aus tatsächlichen Gründen Freispruch. Meine Frage zielte also darauf ab, ob im Urteil Freispruch überhaupt ein sogenannter Urteilstenor erfasst wird.

Das dauert ein paar Wochen. Die Schicken Dir nur eine vorläufige Ausfertigung, damit Du unter Umständen beweisen kannst, dass Du in dieser Sache frei gesprochen wurdest.

Du kannst Dich mit dem Aktenzeichen auch selbst an das Gericht wenden und nachfragen, wo das komplette Urteil bleibt.

Kannst Du mir sagen, wie die Staatsanwaltschaft ihren Antrag auf Freispruch im Gericht begründet hat?

lg

Camper


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#41
Genau das ist der Punkt. Das vollständige Urteil. Da weigerte sich regelrecht das Gericht, mir dieses zukommen zu lassen. Das hat auch seinen Grund. Dazu schreibe ich aber erst heutmittag was. Ich muss noch ne wichtige Besorgung erledigen.

Zum Freispruch aber schon mal soviel.

Die KM bekommt seit Anbeginn von Hartz4 Alg2. Mich gab sie damals bei der Arge als bloßen Mitbewohner bei sich an. Unser Kind wurde 2006 geboren. Da war ich dann plötzlich nur noch ein ONS von ihr und ansonsten hätte sie mit mir absolut nichts zu tun und Unterhalt zahle ich auch nicht. So deren Argumentation ggü. der Arge. Alles purer Blödsinn. Mein Sohn war auf mich angemeldet. Somit ohnehin null KU. Und da ich sowieso alles und für alle nachweislich zahlte, Miete, Nebenkosten, Krankenkosten, das volle Programm, logisch auch keinen BU für die KM. All diese Tatsachen verschwieg die KM fast drei Jahre lang der Arge. Als die Arge die Lügerei aufdeckte, machte die mit der KM einen Deal. Keine Forderungen mehr ihr gegenüber, dafür von mir und das dann mittels erstmal Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung.

In der Verhandlung kippte die Sache, als ich die kompletten Unterlagen zu sämtlichen von mir geleisteten Zahlungen vorlegte, dazu die amtlich bestätigte Haushaltbescheinigung, die Sorgevereinbarung, etc. eben das volle Programm. Das Wichtigste aber war die Bekanntgabe der Vereinbarung zwischen der KM und mir in Sachen Kostenbeteiligung ab deren Zuzug nach hier in meine Stadt und da in meine Wohnung. Sie war verpflichtet, Miete zu zahlen und auch andere Kosten im 2/3 Anteil für sich und ihre tochter zu zahlen. Das versicherte sie sogar mehrfach beim Sozialgericht an Eides statt. Da kam sie also nicht mehr raus. Sie war in der Strafverhandlung durch die Richterin der vollständigen Lüge rund um ihre Leistungsangelegenheit überführt worden und sie wurde nur deshalb nicht wie von mir beantragt unter Eid genommen, weil die Richterin Mitleid mit der ach so armen und geschundenen Mutter hatte.

Meine nachweislichen Geldleistungen insgesamt für die KM betrugen weit mehr als das Dreifache dessen, was ich auf Grund des Gesetzes einer ledigen Mutter anlässlich der Geburt eines Kindes im Zeitraum von insgesamt drei Jahren auf Grund meiner tatsächlichen Leistungsfähigkeit hätte in Form von BU zahlen müssen. Hinzu kam noch die Tatsache der Sorgevereinbarung aus bereits vor der Geburt unseres Sohnes. Und die KM machte trotz mehrfacher Aufforderungen sogar ihres Anwaltes in Sachen dem Kümmern um ihre Unterhaltsangelegenheiten keinerlei Anstalten, dahingehend die Behörde aufzuklären. Na und ich war das Opfer. die KM verpisste sich kurz vor dem Auffliegen ihrer Lügerei ggü. der Arge ins Frauenhaus und die Arge zog gegen mich völlig uninformiert zu den Fakten in den Kampf und in der Verhandlung gab es dann das berühmten Waterloo.

Das Vorgenannte wurde in der Verhandlung haarklein auseinandergepflückt. Ich konnte auf jede Behauptung kontern. Der Staatsanwältin trieb es die Schmesröte ins Gesicht. Die KM als Zeugin fing an rumzueiern und heulte dann wie ein Schosshund. Die Richterin tribe die KM bis an den Rand der Eidsabnahme, hatte dann aber Erbarmen und verzichtete darauf und das Ehepaar im Zuschauerraum, dessen Mann Ähnliches wiederfuhr in Bezug auf die Mutter seines Kindes, nur wurde er verknackt, dem musste ich im Anschluss beim Vietnamesen ein Bier spendieren und wir feierten ein wenig den Sieg, nämlich meinen.

Wie gesagt, mein Freispruch erfolgte aus tatsächlichen Gründen. Die Anklagepunkte ließen sich mit Nichts stützen und der Freispruch kam im auftrag der Staatsanwaltschaft noch in der Verhandlung durch Frau Richterin.

Hinterher fragte mich die Richterin allen Ernstes noch, ob es da noch mehr von gibt. Sie meinte solche wie die KM. Rolleyes
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#42
(18-02-2011, 11:15)thegripp schrieb: Genau das ist der Punkt. Das vollständige Urteil. Da weigerte sich regelrecht das Gericht, mir dieses zukommen zu lassen. Das hat auch seinen Grund. Dazu schreibe ich aber erst heutmittag was. Ich muss noch ne wichtige Besorgung erledigen.

Dann wende Dich sachlich an das Justizministerium.

Also nicht pöbeln und jammern, sondern einfach darüber beschweren.

Das Justizministerium Deines Bundeslandes.Hat sicher eine Emailaddi. Dort kannst Du Deine Beschwwerde unter dem Angsbe des Aktenzeiches, dem Gerichtort und so weiter los werden.

lg

Camper

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#43
@Camper1955...

Das Gericht rückt das Gesamturteil nicht raus, weil der Inhalt noch gebraucht wird. Es ist nämlich so, dass ich demnächst vor das Landessozialgericht muss. Dort streiten die KM und das Jobcenter noch immer um die Frage damaliger Eheähnlichkeit zwischen der KM und mir.

Nachdem ich freigesprochen wurde zur Unterhaltssache, es ging um KU und BU wohlgmerkt, flog ja die KM mit ihrer Betrügerei in Sachen Sozialleistungen öffentlich auf. Die Verhandlung war öffentlich. Drei Jahre vorsätzlicher Betrug der KM kamen ans Licht. Als das in der Verhandlung der Staatsanwaltschaft klar wurde, beantragte die recht zügig und wie gesagt noch in der Verhandlung meinen Freispruch.

Seitdem wird richtig gut zwischen Behörden und Gerichten gearbeitet. Akten hin und her. Die betreiben Schadensbegrenzung, sprich, Wahrung ihrer Gesichter. Ich bin denen ein Dorn im Auge. Ich habe die Dinge gerade vorm FamG beim Namen genannt und mir Zorn zugezogen. Da kommt ein Vater daher, dazu noch Staatsdiener und führt mit Fakten und Tatsachen andere Staatsdiener vor. Er ringt ein Jobcenter nieder und sagt dem FamG, ich lasse mich nicht erpressen. Das mögen die dort nicht hören. In solchen Fällen vergehen die sich in schiere Arbeitswut. Da geht plötzlich alles schnell. Da werden Dinge unterstellt und erfunden, ich will das hier nicht alles wiedergeben. Da wird nicht nur eingeschüchtert, da wird versteckt gedroht mit Verlusten des Ansehens im Job usw. Da wird der Zugang zu VKH verwehrt mit den abstrusesten Gründen. Da wird Post so zugestellt, dass Termine nicht gehalten werden können, weil zu spät zugestellt. Da kommt schon mal der Gerichtsbedienste an die Wohnung und drückt Post für Anhörungen zwei Tage später in die Hand. Da wird schon mal angeordnet, dass vor einer lächerlichen Anhörung beim FamG der an Krücken gehende Vater körperlich zu untersuchen ist. Einfach in Verruf bringen ist die Devise. Da ich aber nichts Unrechtes getan habe, man mir das aber immer wieder unterstellt, nehme ich mir das Recht heraus, Widerstand zu leisten. Da aber mit Logik und Verstand. Und das geht aber nun garnicht.

Ich habe Zahlvater zu sein und ansonsten der KM nichts Negatives zu wollen. Ich habe meinen A.. gefälligst jeden Tag auf Arbeit zu schieben und dem Volk Ehre zu gereichen, weil ich ja durch deren Steuergeld bezahlt werde. Ansonsten habe ich zu ducken, sprich die Schn... zu halten, Knöllchen zu kloppen, damit Geld ins Staatsächkel kommt.

Ansonsten habe ich mich noch ohne Widerspruch begutachten zu lassen, damit der Nachweis erbracht ist, dass mir überhaupt das Recht Zustand, ohne vorheriges Gesuch an das deutsche Jugendamt eine Frau zu schwängern. Es steht mir als Mann hier einfach nicht zu, mir zu erlauben, meine Lebensform selbst zu wählen. Erst neulich entschuldigte ich mich deswegen dafür, heterosexuell zu sein, nicht auf Pump zu leben, nicht abgehauen zu sein, friedlich zur Wende mit revolutiniert zu haben, kein Rassist zu sein, vernünftige Bücher zu lesen, zwei Kindern ein Heimat gegeben zu haben, die nicht von mir abstammen, aber hängen gelassen wurden, meiner zukünftigen Frau beizustehen bis in den Tod hinein, damit ihr Kind tatsächlich eine sichere Zukunft hat.

Ich kam nicht auf diese Welt, um um Gnade zu winseln, oder gar auf die Knie zu fallen und zu betteln vor der Heuchelkeit geldgieriger Typen.

Fakt ist, mir hat die Mutter meines Sohnes derart übel mitgespielt, dass ich sowieso völlig am A... bin. Und an diesem üblen Spiel hängten und hängen sich noch immer ganze geldgierigen Kolonnen dran. Daher sind das alles meine Feinde geworden, so hart wie es klingt.

Da ist, um deine Frage zu beantworten, eine ganz miese Nummer gegen mich gelaufen. Ich sollte als Prototyp Beamter herhalten, der nicht würdig wäre, Staatsdiener zu sein. Der ohne jede Gegenleistung Steuergelder erhält und auf dem Rücken der Gemeinschaft genauso schmarotzt wie Hartz4 Empfänger. So was kommt doch gut in de heutigen Zeit des Einsparwahns, der uns am Ende eher insgesamt vernichtet, als dass er positiv wirkt.

Schönen WE noch...
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#44
Ich kann Dich verstehen.

Du hast ja sicher meinen Thread gelesen. Mir ergeht es nicht anders. Bisher war man als unterhaltspflichtiger KV in etwa im Bereich einer Kanalratte angesiedelt. Zumindest dann, wenn man sich berechtigt weigert Mindestunterhalt zu zahlen.

Das OLG/Strafrecht hat mir zwar noch nciht recht gegeben, aber zumindest gefordert, dass alles überprüft wird.

Wie es dann am 21.03.2011 wirklich ausgeht, ob ich wirklich aus tatsächlichen Gründen frei gesprochen, oder erneut verurteilt werde, dass kann ich beim besten Willen nicht sagen.

Ich habe die Richter des OLG aus dem Jahr 2003 im Jahr 2006 angezeigt und die Richter aus 2007 noch im gleichen Jahr.

Geschehen ist nichts, weil es damals hieß, das ist Zivilrecht und geht das Strafrecht nichts an. Ich bin gespannt, ob jetzt was passiert dadurch.

Den BGH habe ich jedenfalls auf diesen Thread aufmerksam gemacht. Ob er reagiert und die Staatsanwaltschaft los schickt, wer weiss es?

Auch verschiedene Fernsehsender kennen zumindest das Stichwort zum Thread. Ob sich jemand die Mühe macht und da auch rein guckt, keine Ahnung.

Dir wünsche ich auf jeden Fall viel Kraft in naher und ferner Zukunft.

lg

Camper


Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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