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Umgangsrecht einklagen
#13
(10-02-2011, 04:00)sorglos schrieb:
(09-02-2011, 22:18)marecello schrieb: Daher ist der Umgang mit seinem Kind höher zu bewerten, als das Sorgerecht.
Das ist eine dumme Logigk. Mit dieser Logik könnte man auch sagen: Ein Kind, das nix zum essen hat, kann auch keinen Umgang wahrnehmen. Also ist Unterhalt höher zu bewerten, als Umgang und Sorgerecht....

Ich habe mich missverständlich ausgedrückt.
Ich meinte, was nützt dir das Sorgerecht, wenn die Mutter den Umgang mit deinem Kind boykottiert.

@blue
ich weiß das es lange dauert bis dieses beim EGMR durchgezogen wird.
Aber, es betrifft viele Kinder, nicht nur mein (unser) Kind.



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Umgangsrecht einklagen - von marecello - 08-02-2011, 22:40
RE: Umgangsrecht einklagen - von p__ - 08-02-2011, 23:24
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