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Umgangsrecht einklagen
#12
(09-02-2011, 22:18)marecello schrieb: Daher ist der Umgang mit seinem Kind höher zu bewerten, als das Sorgerecht.
Das ist eine dumme Logigk. Mit dieser Logik könnte man auch sagen: Ein Kind, das nix zum essen hat, kann auch keinen Umgang wahrnehmen. Also ist Unterhalt höher zu bewerten, als Umgang und Sorgerecht....

(09-02-2011, 22:18)marecello schrieb: Ich halte ein paritätisches Umgangsrecht für beide Elternteile dem Kindeswille und dem Kindeswohl entsprechend für das beste Lösungsmodell.
In der Tendenz würde ich dir zustimmen. Lieber noch würde ich das "Umgangsrecht" abschaffen, denn es grenzt Eltern aus. Besser wäre ein Rechtsanspruch auf die gelebte Familiengemeinschaft mit beiden Elternund eine dem Kind entsprechende Betreuungsquote der beiden Eltern im Trennungsfall. Dann könnte auch die Ausgangseinstellung so sein, dass diese grundsätzlich paritätisch ist, solange weder Eltern noch Gericht eine andere, dem Kind besser förderliche Regelung treffen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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