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OLG Hamm vom 9.11.2010: Voller Unterhalt trotz Berufsunfähigkeit
#9
(13-01-2011, 18:50)beppo schrieb: Na dann sei ihm mal gewünscht, dass sein Eigenheim nicht über die Grenze des Zulässigen für Hartzer rutscht.
So hoch ist die ja nicht.

Die 120qm gelten ja wohl vor allem für Leute mit 120 Kindern oder?

Würde mich auch mal interessieren.
Von den omminösen 120m2 habe ich schon öfters gelesen.
Gilt das wirklich für eine Einzelperson bei einem Haus ?
So viel ich weiß, übernimmt das Amt die Miete für eine Einzelperson bis 45m2 und für jede weitere Person noch jeweils 15m2 dazu.
Aber 120m2, nur weil es ein Haus ist, kommt mir etwas komfortabel vor.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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RE: OLG Hamm vom 9.11.2010: Voller Unterhalt trotz Berufsunfähigkeit - von neuleben - 03-02-2011, 13:29

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