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Umgangsrecht erweitern/ Umgangsvereinbarung
#1
Es existierte bereits ein Strang von mir zu diesem Thema der leider bis heute verschwunden ist.

Kleine Einleitung: Meine Ex Frau (Äthiopierin, seit 2005 in Deutschland) und ich haben eine Tochter die 2011 im Juli 5 Jahre alt wird.
Meine Ex und ich sind geschieden, unsere Tochter lebt bei der Mutter (ABR), in Frankfurt.
Unsere Tochter besucht ab 2011 einen Ganztagskindergarten.
Wir haben im Jahr 2008 mit dem Familiengericht eine Umgangsvereinbarung beschlossen.
Umgang mit dem Vater wie folgt:

in den ungeraden KW von Samsatg, 10 Uhr, bis Sonntag 18 Uhr,
in den ungeradne KW am Samstag, 10 Uhr, bis 18 Uhr.

Die Eltern sind sich darüber einig, dass sie im Anschluss an den Umgang vom 26.12.2008 bis 28.12.2008 gemeinsam überlegen, ob ein dreitätiger Umgang von Freitag, 17 Uhr, bis Sonntag, 18 Uhr, als regelmäßiger Umgang in den geraden KW fortgesetzt wird.
Den dreitätigen Umgang haben wir wie in der Umgangsvereinbarung beschrieben, praktiziert.

Seit geraumer Zeit entstehen immer wieder boykottähnliche Praktiken seitens der Kindsmutter (KM).
Gespräche mit der Kindsmutter über eine altersgerechte und erweiterte Umgangsvereinbarung mit unserer Tochter wurde von der KM rigoros abgelehnt und als Kriegserklärung gegen sie, bezeichnet.

Desweiteren habe ich das Jugendamt eingeschaltet zwecks Vermittlung einem erweiterteten Umgang mir unserer Tochter, hälftige Ferien usw.
Ich habe eine zweifache unterschriftsreife Umgangsvereinbarung mit Frist bis 5 Januar 2011 per Einschreiben an meine Ex gesandt.

Vor Weihnachten hatte ich an mehreren Tagen an die hundert Anrufe getätigt um einen Umgang mit unserer Tochter mit der KM zu vereinbaren, die Anrufe wurden nicht entgegengenommen und ignoriert.
Es war im Gespräch die Polizei einzuschalten um mit Nachdruck den Umgang (wie in der Umgangsvereinbarung vereinbart) einzufordern und ein Protokoll der Staatsorgane für eine bevorstehende Gerichtsverhandlung
Anstatt am Heiligabend (ungerade KW) bekam ich meine Tochter erst am zweiten Weihnachtsfeiertag bis Mittwoch den 29.12.

Unsere Tochter erzählte mir, dass die Mutter unserer Tochter ihr verboten hat, ans Telefon zu gehen. Unsere Tochter wusste das es der Papa war, der angerufen hat.
Unsere Tochter erzählte mir, dass ihre Mama einkaufen geht und sie allein in der Wohnung bliebe.

Am 28.12. übergab ich, wie mit meiner Ex Frau vereinbart, unsere Tochter in deren Wohnung.
Ich habe meiner Ex mitgeteilt, dass ich unsere Tochter, wie in der Umgangsveinbarung beschrieben, am Freitag den 31.12. (gerade KW) abholen möchte.
Meine Ex reagierte empört und hysterisch, "Nein, ich hätte sie gerade gehabt" schrie mich an, ich sei ein "A....loch", nahm einen Schuh und schmiss nach mir, riss an meiner Jacke und befahl mir zu gehen, was ich umgehend tat, ich wollte keine Eskalation.
Ich zog im Hausflur meine Schuhe an, KM öffnete die Tür und schrie, "ich brauche überhaupt nicht mehr zu kommen um unsere Tochter abzuholen.
Mein einziger Kommentar dazu" du bist krank!"

Ich habe vor, am Freitagnachmittag zur Wohnung meiner Tochter und Ex Frau zu fahren um meine Tochter für den Umgang mit ihrem Vater abzuholen.
Sollte sie nicht darauf reagieren und die Umgangsveinbarung einhalten, werde ich die dortige Polizei anrufen und um ihre Hilfe bitten.
Ich möchte gerne wissen, welches Argument ich der Polizei mitteilen soll, dass sie einschreitet, bzw. zu der Ex Wohnung kommt um ein Gespräch mit der Ex zu führen.
Ich weiß, wenn die KM das Kind nicht herausgibt, auch die Polizei machtlos ist, keine Eskalation, keinen Streit sind mir sehr wichtig.
Was meint ihr?



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#2
Du hattest ursächlich Umgang mit deiner Tochter an jedem Wochenende. Von solch einer Regelung träumen die meisten hier.

Dann haben Du und deine Exfrau die Umgangsregelung in beiderseitigem Einvernehmen abgeändert auf Freitag 10 Uhr bis Sonntag 18 Uhr, die wohl nun nicht mehr klappt, aus welchen Gründen auch immer.

Du schaltest das Jugendamt ein und schickst deiner Ex Schriftstücke mit erheblichem Streitpotential und in der Weihnachtszeit.

Dann beabsichtigst Du gar noch, mit der Polizei an der Wohnung deiner Ex aufzuwarten, um deine Tochter zum Umgang abzuholen.

Junge, Junge und ganz ehrlich, Du bist entweder naiv oder tatsächlich unwissendend. Druck gegenüber deiner Ex ausüben in gerade der Weihnachtszeit. Das Jugendamt und die Polizei einschalten. Das versteht deine Exfrau mit Sicherheit als Kriegserklärung.

Und noch was. Wenn deine Ex auf die richtigen Beraterinnen trifft, dann kannste schon mal mit einer einstweiligen Anordnung wegen Stalking rechnen. Deine Ex muss nur behaupten, sich von Dir bedrängt zu fühlen. Du hast deine Ex soviel angerufen in kürzester Zeit, wie ich die Mutter meines Sohnes in drei Jahren nicht.

Du müsstest einfach nur mal dein Tempo rausnehmen, sonst kann es Dir passieren, dass Du ganz fix gar keinen Umgang mehr hast.

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#3
Zitat:Vor Weihnachten hatte ich an mehreren Tagen an die hundert Anrufe getätigt um einen Umgang mit unserer Tochter mit der KM zu vereinbaren, die Anrufe wurden nicht entgegengenommen und ignoriert.

Wenn schon fünf nicht angenommen werden, warum dann einer von weiteren 95?

Eigentlich war ich schon so weit, dir nicht mehr zu schreiben, zumal du ja einige Ermunterungen in der Sache bereits erhalten hattest, so weiterzumachen wie bisher.
Aber der zwischen uns stehende Beitrag hat mich doch nochmal dazu ermuntert dich an meine Worte zu erinnern.

Ja, es ist schei.. Bittsteller zu sein.
Nein, derzeit bieten sich nur wenige und wenn, dann radikale Alternativen die letztlich nur selten zum gewünschten Erfolg führen, weil die Kindesbesitzerin nachgibt.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#4
@ thegripp Deine Gedanken und Worte akzeptiere ich.

Der Umgang ist in beiderseitigem Einvernehmen erzielt worden.
Ganz zufrieden bin ich mit dieser Regelung nicht, ich möchte mit meiner Tochter mehr Umgang, am liebsten halbe/halbe.
In Deutschland ist das halbe/halbe sehr schwer zu erreichen, wer nicht wagt auch nicht gewinnt, was immer das heißen soll.

Du aberkennst das Kind, meine (unsere) Tochter, sie ist das wichtigste, von ihr bin ich nicht geschieden.
Wenn meine Ex Frau den Umgang boykottiert, dann muss ich oder das zuständige Organ handeln, auch im Interesse unsere Tochter, des Kindes.
Wozu gibt es die Umgangsvereinbarung, die Regeln sind vorgegeben.

§ 1684 BGB

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.


Der telefonische Kontakt ist das Kommunikationsmittel den ich benötige um den Kontakt mit unserer Tochter aufrecht zu erhalten, um Abholzeiten mit der Ex Frau zu besprechen u.a., da die Entfernung nicht gerade gering ist.
Alle Anrufe beschränken sich sowohl auf das Handy und Festnetztelefon.

Das Jugendamt ist eingeschaltet worden um eine altersentsprechende Umgangsvereinbarung zu erreichen.
Wohlgesonnene Gespräche im Vorfeld über eine altersentsprechende Umgangsvereinbarung, fruchteten nicht, Ex Frau begründet dies, das unsere Tochter zu klein sei.
Was ist verwerflich den Mustertext der Umgangsvereinbarung aus Trennungs-FAQ an meine Ex Frau zu senden?
Wenn die Umgangsvereinbarung nicht eingehalten wird, benötige ich Beweise für das Gericht.

Lieber thegripp, die Weihnachtszeit hat dich anscheinend sentimental werden lassen.

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#5
@marcello....

es ist Weihnachtszeit gewesen, da darf MANN schon mal sentimental sein, zumal wenn er mal wieder trotz mütterlicher Versprechnungen allein vor dem Weihnachtsbaum sitzt. Es sei mir also Sentimentalität erlaubt.

Nun, ich kenne die Details (Tips) nicht, die Dir Bluter und Ander hier wohl gegeben haben, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass sie Dir nicht geraten haben, so zu agieren, wie Du es momentan machst bzw. wie Du es vorhast. Daher sah ich meine Worte an Dich vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es bei Euch bereits "heftig" eskaliert ist. Es wäre also unklug, hier mit der Polizei aufzuwarten, zumal mir kein Fall bekannt ist, wo die Polizei vermittelt in Sachen Umgang. Die Polizei würde sich davon überzeugen, ob es dem Kind gut geht und Euch dann ans Jugendamt verweisen, wo ihr eure Kommunikationsprobleme besprechen könnt. Und dann ist die Polizei auch schon wieder weg. Wenn sie denn überhaupt erscheint, denn ohne vorliegenden Beschluss zur Kindsherausgabe wird die Polizei nicht tätig und die Polizei befindet sich in Fällen von Kindsherausgaben ohnehin nur im Schlepptau eines Gerichtsvollziehers.

Was das telefonieren betrifft. Es gibt jede Menge Mütter, die schon bei sehr viel weniger Anrufen der Väter ihrer Kinder Gerichtsverfügungen erwirkt haben und da nahmen und nehmen diese Mütter Bezug auf "Stalking". Wenn die Mutter deines Kindes nun noch behaupten würde, dass Du sie angegriffen hast und sie sich nur verteidigen musste, dann wird die Eskaltion fast schon perfekt. Genau so was in der Richtung kann Dir drohen und deutschlandweit ergeht es jährlich tausenden Vätern so. Nochmal, ihr befindet euch bereits in Eskaltion.

Was sind dennn die genauen Gründe dafür, dass die Mutter deines Kindes sich nunmehr nicht an eure gemeinsam abgeänderte Umgangsregelung hält?

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#6
@ thegripp

Danke für deine Antwort, ich respektiere und verstehe deine Situation ohne Kind (er) Weihnachten zu erleben. Da kommen Gefühle der Trauer, Verlassensein, Wut und Ohnmächtigkeit hoch. Daraus resultieren negative Stimmungen und Gedanken.

Neid kann der Auslöser dieser Unruhe und boykottähnliche Zustände der Umgangsregelung meiner Ex Frau sein.
Ich war vor kurzem in Äthiopien um meine Freundin zu besuchen.
Meine Ex Frau stammt aus diesem Land.
Beim Abflug nahm ich von ihr etliche Gegenstände für ihre Familie mit, was sie mir aufschwatzte.
Zur Übergabe der mitgebrachten Gegenstände telefonierte ich mit dem Handy meiner Freundin mit einer Freundin meiner Ex Frau, zwecks Übergabe.
Erst später wurde mir bewusst, dass die Handynummer meiner Freundin auf dem Display der Freundin meiner Ex Frau angezeigt wurde.
Wir wurden mitten in der Nacht von den Freundinnen meiner Ex Frau angerufen.
Sie wollten wissen, wann ich nach Deutschland zurück fliege und wollten, dass ich Sachen für meine Ex Frau, für andere Familienmitglieder in Deutschland mitbringen solle.
Ich verbat mir diese Anrufe in der Nacht und überhaupt, dass sei nicht mein Handy und ich bringe keine Sachen mit nach Deutschland.
Es ist gefährlich Dinge mit nach Deutschland zu nehmen, wenn ich den Inhalt nicht kenne und Gewichtsprobleme.
Schon bei der Ankunft in Deutschland, als ich meine Tochter abholen ging, war die Stimmung meiner Ex Frau sehr schlecht, weil ich ihr die Gegenstände aus Äthiopien nicht mitgebracht habe. Sie machte mir Vorwürfe und ihre Grundstimmung war von Anfang an schlecht, miserabel. Dies zudem.

Die Tipps waren schon die, die ich in die Wege geleitet habe. Bluter meinte, ich solle die ruhigere Schiene fahren. Akzeptiere ich voll und ganz seine Vorgehensweise.
Entschied mich aber für diese Wege:

1.) Gespräche mit meiner Ex Frau über längeren Umgangszeiten mit unsrer Tochter, neu war die Ferienregelung hälftig und im Wechsel, Geburtstage, Weihnachten, Ostern u.a.

2.) Zusendung einer unterschriftsreifen und verhandelbaren Umgangsvereinbarung aus diesem Forum.

3.) Terminierung eines moderierten Gesprächs mit dem zuständigen Jugendamt, die im Januar 2011 stattfinden wird.

4.) wenn die jetzige Umgangsvereinbarung nicht eingehalten wird, soll unter Mithilfe der Polizei (nur Gespräch, keine erzwungene Herausgabe des Kindes, keine Eskalation) ein Gespräch über die Einhaltung der Umgangsvereinbarung stattfinden.
Das Protokoll für diesen Einsatz kann bei einer späteren Gerichtsverhandlung verwendet werden.

5.) Vorfühlen der Zuständigkeit des Gerichts, ob der frühere Wohnort meiner Tochter bei der die Umgangsvereinbarung verfasst wurde, weiterhin zuständig ist. Der Richter erklärte bei der damaligen Verhandlung, dass durch den unnötigen Wegzug meiner Ex Frau weiterhin dieses Gericht zuständig ist.
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#7
Die Geschichte ist nicht rund...

Antworten im Zitat.

(30-12-2010, 07:50)marecello schrieb: Es existierte bereits ein Strang von mir zu diesem Thema der leider bis heute verschwunden ist.
---> Datenbank-Crash.

(...)

Wir haben im Jahr 2008 mit dem Familiengericht eine Umgangsvereinbarung beschlossen.
Umgang mit dem Vater wie folgt:

in den ungeraden KW von Samsatg, 10 Uhr, bis Sonntag 18 Uhr,
in den ungeradne KW am Samstag, 10 Uhr, bis 18 Uhr.

Die Eltern sind sich darüber einig, dass sie im Anschluss an den Umgang vom 26.12.2008 bis 28.12.2008 gemeinsam überlegen, ob ein dreitätiger Umgang von Freitag, 17 Uhr, bis Sonntag, 18 Uhr, als regelmäßiger Umgang in den geraden KW fortgesetzt wird.
Den dreitätigen Umgang haben wir wie in der Umgangsvereinbarung beschrieben, praktiziert.

Seit geraumer Zeit entstehen immer wieder boykottähnliche Praktiken seitens der Kindsmutter (KM).
Gespräche mit der Kindsmutter über eine altersgerechte und erweiterte Umgangsvereinbarung mit unserer Tochter wurde von der KM rigoros abgelehnt und als Kriegserklärung gegen sie, bezeichnet.

---> es gibt aber keinen solchen Anspruch auf "altersgerechten" erweiterten Umgang.

Desweiteren habe ich das Jugendamt eingeschaltet zwecks Vermittlung einem erweiterteten Umgang mir unserer Tochter, hälftige Ferien usw.

---> wenn das JA schon eingschaltet ist, ist doch schon etwas in der Mache. Nebenher so zu agieren torpediert die Arbeit des Amtes, welches Du ja wohl selbst mit eingeschaltet hast. Meinst Du, das ist zielführend bei dem Verhältnis zu Deiner Ex?



Ich habe eine zweifache unterschriftsreife Umgangsvereinbarung mit Frist bis 5 Januar 2011 per Einschreiben an meine Ex gesandt.
---> wenn sie angenommen wird, dann erst zum 5.1. Wenn nicht, was dann? JETZT gilt sie jedenfalls noch nicht. Wozu also im Vorfeld den Druck erhöhen? Auch das ist eher kontraproduktiv.

Vor Weihnachten hatte ich an mehreren Tagen an die hundert Anrufe getätigt um einen Umgang mit unserer Tochter mit der KM zu vereinbaren, die Anrufe wurden nicht entgegengenommen und ignoriert.
--->sei froh, dass sie es ignoriert. Da hätte eine rechtliche Würdigung DEINES Verhaltens erfolgen können. Oder erfolgt auch noch.

(...)

Anstatt am Heiligabend (ungerade KW) bekam ich meine Tochter erst am zweiten Weihnachtsfeiertag bis Mittwoch den 29.12.

(...)

Am 28.12. übergab ich, wie mit meiner Ex Frau vereinbart, unsere Tochter in deren Wohnung.

---> wie nun? Du hast sie bis 29. bekommen, übergibst sie aber am 28.? Verstehe ich nicht. Heiligabend ist ein hoher Feiertag und der bricht i.d.R. alle anderen Ansprüche, ist also höherwertig. Die Kinder sind da, wo sie üblicherweise sonst auch sind. Also in dem Fall bei der Mutter


Ich habe meiner Ex mitgeteilt, dass ich unsere Tochter, wie in der Umgangsveinbarung beschrieben, am Freitag den 31.12. (gerade KW) abholen möchte.
---> sachlich betrachtet gilt die alte Vereinbarung nicht mehr und die neue noch nocht.

(...)

Ich habe vor, am Freitagnachmittag zur Wohnung meiner Tochter und Ex Frau zu fahren um meine Tochter für den Umgang mit ihrem Vater abzuholen.
Sollte sie nicht darauf reagieren und die Umgangsveinbarung einhalten, werde ich die dortige Polizei anrufen und um ihre Hilfe bitten.
---> meiner Meinung nach eine ziemlich schlechte Idee. Damit gewinnst Du vielleicht einen Umgangszeitraum, verbaust Dir aber alle weiteren Chancen.

(...)

Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#8
(31-12-2010, 09:20)vorsichtiger schrieb: Die Geschichte ist nicht rund...

Am 28.12. übergab ich, wie mit meiner Ex Frau vereinbart, unsere Tochter in deren Wohnung.

---> wie nun? Du hast sie bis 29. bekommen, übergibst sie aber am 28.? Verstehe ich nicht. Heiligabend ist ein hoher Feiertag und der bricht i.d.R. alle anderen Ansprüche, ist also höherwertig. Die Kinder sind da, wo sie üblicherweise sonst auch sind. Also in dem Fall bei der Mutter


Entschuldigung Schreibfehler, es muss heißen 29. 12 war die Übergabe.




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#9
ok, nun hab auch ich das verstanden. Big Grin

Der Dir bereits erteilte Rat, einen Gang runter zu schalten, ist gar nicht so übel. Wenn die Fronten verhärtet sind, dann ist es sehr schwer noch Bewegung in die Sache zu bringen...

Versuch doch mal bei der nächsten Möglichkeit ohne Druck ranzugehen. Entschuldige Dich für den Zank (auch wenns schwer fällt) und gib ihr einen Kalender. Dann bitte sie darum dort die Wochenend-Zeiträume einzutragen, an denen SIE das Kind haben möchte. Den soll sie Dir dann wiedergeben und dann könnt ihr euch über die restlichen Zeiträume unterhalten (!!!)
Zum Beispiel Ferien.

Der Weg ist sicher langwieriger um mehr Umgang zu erhalten, aber stressfreier, wenn er angenommen wird. Und er nimmt IHR dann die Willkür, denn sie selbst hat ja die Zeiträume festgelegt. Will sie was ändern, muss sie DICH bitten. Abgesehen davon ist die erneute Diskussion in 365 Tagen obsolet.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#10
@marcello...

was vorsichtiger gesagt hat, war das, was auch ich Dir rüberbringen wollte. Also einen Gang zurückfahren, überlegen und Schwung holen.

Vielleicht wäre es ja eine gute Idee, wenn Du deiner Ex das Führen eines Elternbuches antragen würdest. In diesem Buch kann man sich ziemlich gut Umgangsvorschläge mitteilen. Das Buch müsste quasi zum Handgepäck eures Kindes bei den Übergaben/-Übernahmen werden. Da habt ihr dann zusätzlich zur bestehenden gerichtlichen Umgangsregelung einen zweiten einvernehmlichen Nachweis in Sachen Regelung des Umgangs für euer Kind. Wenn Einvernehmen herrscht, dann könnt ihr durchaus von der Gerichtsregelung abweichen und das logo im Sinne eures Kindes. Vergiss also nicht, dass Du mehr Umgang mit deinem Kind willst. Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen und steter Tropfen höhlt den Stein.

Achja, wenn dein Kind demnächst in den Ganztagskindergarten geht, brauchst Du das Verschwinden deines Kindes nicht zu befürchten. Und es eröffnen sich neu Möglichkeiten, abholen, hinbringen usw. Muttis sind wahre Meisterinnen im organisieren des Lebens ihrer Kinder. Geht natürlich bei größeren Wohnortentfernungen schwieriger zu regeln, aber Not macht bekanntlich erfinderisch.

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#11
(31-12-2010, 09:33)vorsichtiger schrieb: ok, nun hab auch ich das verstanden. Big Grin

gib ihr einen Kalender. Dann bitte sie darum dort die Wochenend-Zeiträume einzutragen, an denen SIE das Kind haben möchte. Den soll sie Dir dann wiedergeben und dann könnt ihr euch über die restlichen Zeiträume unterhalten (!!!)
Zum Beispiel Ferien.

(31-12-2010, 15:15)thegripp schrieb: @marcello...

Vielleicht wäre es ja eine gute Idee, wenn Du deiner Ex das Führen eines Elternbuches antragen würdest. In diesem Buch kann man sich ziemlich gut Umgangsvorschläge mitteilen. Das Buch müsste quasi zum Handgepäck eures Kindes bei den Übergaben/-Übernahmen werden. Da habt ihr dann zusätzlich zur bestehenden gerichtlichen Umgangsregelung einen zweiten einvernehmlichen Nachweis in Sachen Regelung des Umgangs für euer Kind. Wenn Einvernehmen herrscht, dann könnt ihr durchaus von der Gerichtsregelung abweichen und das logo im Sinne eures Kindes. Vergiss also nicht, dass Du mehr Umgang mit deinem Kind willst.


@ vorsichtiger und thegripp

das ist schön und gut mit dem Kalender und mit dem Buch, aber das wird meine Ex Frau nicht tun, schreiben ist ein Greuel, schriftlich macht sie nie Notizen, sie hat große Probleme mit deutschen Wörtern, Sätzen und Sprache, das funktioniert nicht.

Ich werde die Polizei heute nicht einschalten, die Eskalation möchte ich vorerst vermeiden.

Meine Ex Frau erklärte mir bei der letzten Übergabe: "Du wirst dein Kind nicht wiedersehen".
Ich möchte meine Tochter auf jeden Fall wiedersehen.
Wie würdet ihr darauf reagieren?
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#12
Da deine Exfrau solche exobritanten Probleme mit der deutschen Sprache hat, muss ich ironischerweise Dich mal fragen, auf welche Art und Weise sie Dir klargemacht hat, dass Du dein Kind nicht wiedersehen wirst...

Aber egal, wenn es so war, sprich, dass sie Dir das so gesagt hat, wäre das doch schon so was wie die Androhung der Kindsentziehung und wenn`s doch in Athopien wärmer ist, könnte hier sogar bzw. evtl. eine angedrohte Kindsentführung vorliegen...

was sich aber nicht so recht mit dem beabsichtigten Besuch deines Kindes in einem Ganztageskindergarten vertragen würde, es sei denn, solche Einrichtungen gibt es auch dort, wo man deine Exfrau sprachlich versteht...

Als geschiedener Ehemann hast Du doch wie es so schön heißt das Mitsorgerecht, oder etwa nicht...

Das mit dem Elternbuch war nur so ne Idee. Hatte das auch mal mitgemacht, aber als ich eintragen sollte, was ich so den GANZEN (14:30 Uhr - 18 Uhr (incl. Abendessen) lieben langen Umgangstag mit meinem Kind anstellen würde, habe ich es bleiben lassen...

Schön, dass Du das mit der Polizei bleiben lässt. Wer will damit schon zu tun haben in der heutigen Zeit?
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#13
Lightbulb 
@ thegripp

Sie hat ein großes sprachliches Defizit, gewisse Wörter sind durch Wiederholung verinnerlicht und abrufbereit, z.B. A...loch, verschwinde, du bekommst nie mehr deine Tochter usw.
Durch sprachliche Defizite entstehen immer wieder große Missverständnisse.

Z.B. ich erzählte, das ist unorthodox, schon meint sie, das ihr Glaube Kirche gemeint ist, u.a..

Wir haben Beide das Sorgerecht, sie hat das ABR.

In der Umgansvereinbarung ist fesgezurrt, das die Kindesmutter sich verpflichtet, ihren Lebensmittelpunkt nur mit Einverständnis des Kindesvater ins Ausland oder an einen anderen Ort, der weiter als 120 km vom Wohnort des Vaters entfernt ist, zu verlegen. Das dazu.
Finanziell ist sie momentan nicht in der Lage, nach Äthiopien auszureisen, sie ist Hartz 4 Empfänger.


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#14
@marcello...

Du solltest Dich an verbalen Hin/-und Heratacken deiner Exfrau nicht beteiligen und wenn`s halt nicht zu vermeiden ist, kann man das Wort A...loch mit dem Wort Gesässvioline ersetzen, oder MANN kann antworten Du mich auch, oder mit ja, ja, oder lass Dir was einfallen.

Wenn es so geregelt ist, dann musst Du erstmal keine Bange haben, aber Vorsicht, Regelungen bei Gericht sind regelmäßig kein Hinderungsgrund für SORGSAME Muttis.

Sag mal, wer übersetzte denn deiner Exfrau überhaupt das gerichtlich Geschriebene?

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#15
(31-12-2010, 17:15)thegripp schrieb: @marcello...

Sag mal, wer übersetzte denn deiner Exfrau überhaupt das gerichtlich Geschriebene?

Meine Exfrau hatte bei allen Verhandlungen einen Dolmetscher.
Ich weiß nicht, ob sie vom gesamzten Inhalt Kenntnis hat.
Vielleicht hat die RA von Frauen helfen Frauen e.V. ihr dies klargemacht, was die Umgangszeiten betrifft.
Das weiß ich nicht genau, wenn ich sie daruf anspreche wird sie ungehalten und sie ist mit Vorsicht zu geniesen.

Ich habe fauch ür meine Exfrau mehrere Briefe geschrieben z.B. Mietprobleme wegen Lärmbelästigung durch ihre Nachbarn, Bewerbungen, Kündigung ihres Handyvertrages u.a.

Nein, ich lasse mich durch Gossensprache nicht beeindrucken und bleibe kühl gelassen.

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#16
@marcello...

dachte ich mir schon, dass deine Exfrau gedolmetcht wird. Und wenn Du Schriftverkehr für deine Exfrau geführt hast, dann kannst Du notfalls daraus Kapital schlagen, falls es notwendig sein wird. Vielleicht musst Du dich ja auch mal der Angelegenheit wer ist besser zur Erziehung geeignet stellen, was nicht zu hoffen ist. Und was man hat, das hat man eben.

Was die Bewegung "Frauen helfen Frauen" betrifft, so ist die schon lange zu einem Moloch mutiert. Die rotten sich überall zusammen. In Mütterzentren, auf Ökohöfen bzw. Spielplätzen, oder sie treffen sich kinderwagenschiebend zu getarten Shoppingtouren.

Es gibt auch Juristinnen für diverse Fachgebiete (z. Bsp. häusliche Gewalt), die sitzen gar in den Vorständen von F...häusern, wohin sich psychisch drangsalierte Mutti`s hinflüchten, wenn sich Papi nach 14 Stunden harter und unterhaltserbringender Arbeit zu Hause Frust wegen nichterledigter Hausarbeit abläßt...

Egal, Ruhe bewahren und nicht provozieren lassen. Fällt nicht immer leicht, muss aber sein. Der Weg ist das Ziel...
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#17
@marecello
Die einzig wichtige Frage ist doch, wie man mit einer Ex-Frau, die der deutschen Sprache nicht mächtig ist, vernünftige Absprachen hinsichtlich des Umgangs mit dem Kind treffen soll bzw. kann.
Will man jedes Mal einen Dolmetscher mitschleppen, der im Zweifel nichts rechtskräftig bestätigen will bzw. wird.

Und eines sollte man niemals annehmen. Nämlich dass die Holde nicht doch trotz Hartz irgendwie ausreichend Geld zusammenkratzt, um gen Addis zu entfliehen. Für Devisen erhält man in Addis auf dem Schwarzmarkt ausreichend Geld, um billig an ein Flugticket zu gelangen.
Hier in Deutschland bekommt man bspw. bereits ein Eco-Ticket für 340 Euro und abhängig vom Tauschkurs von Euro in Addis auf dem "lokalen" Markt könnte ein solches bereits für unter 150 Euro erhältlich sein.
Also mangelnde Finanzierungsmöglichkeiten für das Entschwinden in die Heimat sollte man nicht unbedingt annehmen.

Andererseits glaube ich nicht, dass ausgefüllte Kalender für 2011 oder ein Familien-Besuchsbuch zur Vernunft der Kindesmutter beitragen werden.

Auch wenn man den Glauben in Andere nicht ganz aufgeben will, sollte man dennoch bedenken, dass nur rechtskräftige Entscheidungen den Umgang auch durchsetzen lassen.

Und wenn sie nicht ins warme Äthiopien entschwindet, so bleibt ich noch immer die Möglichkeit, Richtung Skandinavien (neuer Freund ?) zu entschwinden, so lange der Neue sie mit Kind aufzunehmen bereit ist.
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#18
(31-12-2010, 17:58)Terbeck schrieb: Will man jedes Mal einen Dolmetscher mitschleppen, der im Zweifel nichts rechtskräftig bestätigen will bzw. wird.
Niemand verlangte zur Zeugung des Kindes einen Dolmetscher! Daher kann ich diese ganze Diskussion nicht verstehen. Huh

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#19
(31-12-2010, 17:54)thegripp schrieb: @marcello...

Und wenn Du Schriftverkehr für deine Exfrau geführt hast, dann kannst Du notfalls daraus Kapital schlagen, falls es notwendig sein wird. Vielleicht musst Du dich ja auch mal der Angelegenheit wer ist besser zur Erziehung geeignet stellen, was nicht zu hoffen ist. Und was man hat, das hat man eben.

Es gibt auch Juristinnen für diverse Fachgebiete (z. Bsp. häusliche Gewalt), die sitzen gar in den Vorständen von F...häusern, wohin sich psychisch drangsalierte Mutti`s hinflüchten, wenn sich Papi nach 14 Stunden harter und unterhaltserbringender Arbeit zu Hause Frust wegen nichterledigter Hausarbeit abläßt...

Was meinst du damit: "vielleicht musst Du dich ja auch mal der Angelegenheit wer ist besser zur Erziehung geeignet stellen"?

Ich betreue beruflich Kinder, ich habe eine sozial pädagogische Fachausbildung. Beruflich übernehme ich den ganzen Part einer (erkrankten) Mutter, ausser stillen, das geht noch nicht.

Definitiv bin ich in der Erziehung geeigneter als meine Exfrau, das sind Fakten, ohne schön zu reden.
Schon während der Ehezeit hatte ich einen guten Einblick in die Erziehung, Organisation und Haushaltsführung meiner Exfrau.
Lange schlafen, TV,TV,TV, stundenlange Gespräche mittels Handy mit ihren Muttersprachlern und wenig Verantwortung übernehmen.
Das alles kann ich nicht belegen, geschweige denn, beweisen.

Ferner sehe ich bei der Einschulung und dem Schulbesuch unserer Tochter ein großes Problem bei der Hausaufgabenbetreuung und anderen schulischen Bewandtnissen.









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#20
(31-12-2010, 18:22)marecello schrieb: Ferner sehe ich bei der Einschulung und dem Schulbesuch unserer Tochter ein großes Problem bei der Hausaufgabenbetreuung und anderen schulischen Bewandtnissen.
Solche Aussagen werden Dir bei Gericht sowas von um die Ohren gehauen, dass Du nicht mehr weißt, um was es überhaupt geht. Big Grin

Laß das lieber!
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#21
(31-12-2010, 18:48)blue schrieb:
(31-12-2010, 18:22)marecello schrieb: Ferner sehe ich bei der Einschulung und dem Schulbesuch unserer Tochter ein großes Problem bei der Hausaufgabenbetreuung und anderen schulischen Bewandtnissen.
Solche Aussagen werden Dir bei Gericht sowas von um die Ohren gehauen, dass Du nicht mehr weißt, um was es überhaupt geht. Big Grin

Laß das lieber!
Wieso das denn? Bezüglich Förderung kann m doch klar punkten.

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#22
(31-12-2010, 19:15)Profiler schrieb:
(31-12-2010, 18:48)blue schrieb:
(31-12-2010, 18:22)marecello schrieb: Ferner sehe ich bei der Einschulung und dem Schulbesuch unserer Tochter ein großes Problem bei der Hausaufgabenbetreuung und anderen schulischen Bewandtnissen.
Solche Aussagen werden Dir bei Gericht sowas von um die Ohren gehauen, dass Du nicht mehr weißt, um was es überhaupt geht. Big Grin

Laß das lieber!
Wieso das denn? Bezüglich Förderung kann m doch klar punkten.

Soll unsere Tochter, weil die Kindsmutter nicht in der Lage ist, unsere Tochter bei der schulischen Ausbildung zu begleiten und zu betreuen, nicht vom Vater gefördert werden, der fundiertes Wissen und langjährige Erfahrungen erleben konnte?

Frage: Welche Möglichkeiten gibt es, dies als besonders wichtigen Erziehungsauftrag zu formulieren und besonderes Gewicht zu verleihen?
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#23
Auf sowas wird sich kein Richter einlassen.

Wenn es aus seiner Sicht Gründe geben könnte, der Mutter die Erziehung nicht zuzutrauen, wird er immer ein Erziehungsfähigkeitsgutachten anfordern, damit ihm kein Rassismus oder, noch schlimmer, Antifeminismus vorgeworfen werden kann.
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#24
(31-12-2010, 20:17)marecello schrieb: Frage: Welche Möglichkeiten gibt es, dies als besonders wichtigen Erziehungsauftrag zu formulieren und besonderes Gewicht zu verleihen?
Gibt es keine!

Und komme mir bitte jetzt nicht mit 1666 BGB!
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#25
Ich bitte Euch!

Wir bewegen uns hier im Rahmen der gängigen Kindeswohlprüfung mit den Kriterien:

- Bindung
- Förderung
- Kontinuitätsprinzip
- Kindeswille

Bezüglich Förderung spricht alles für den Vater.
Das kann auf Antrag z.B. im 1671er-Verfahren oder bei Antrag auf Übertragung von Teil-Sorgerechten durchgeprüft werden.
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