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Scheidungsantrags-Unterlagen futsch
#1
Meine Erfahrungen/Erlebnisse mit dem zuständigen Familiengericht und dem offensichtlich gleichgeschalteten JA füllen ja bereits unzählige Seiten und anteilig die Haarfarbe mit grau.
Jetzt aber der Hammer.
Mein Anwalt fragt beim zuständigen Familiengericht an, wie der Stand des von ihm für mich eingereichten Scheidungsantrages sei, da er seit Anfang vergangenen Monats auf eine Reaktion warte. Zudem sei er verwundert, dass noch keine Rückmeldung über die Befindung des OLG hinsichtlich der von der Familienrichterin "kalkulierten" Unterhalbsbeträge seit nunmehr 9 Monaten erfolgt sei.
Nichts bekannt, war die Antwort, ein Scheidungsantrag liegt hier nicht vor, muss wohl verloren gegangen sein.

Das war Stand gestern abend.
Ob es nun nicht wohl an der Zeit ist, etwas deutlicher zu werden bzw. die Frage zu stellen, ob die Qualifikation der zuständigen Richterin wohl ausreiche, derartige Verfahren überhaupt führen zu können?
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#2
Meine Scheidung hat alleine zwischen Antrag und Vollzug auch 18 Monate gedauert.
Und die nachfolgende Berufung nochmal 18 Monate.
Mein Krieg ist jetzt insgesamt etwas länger als der 2. Weltkrieg und ich rechne damit, dass am Ende ein 30 jähriger Krieg daraus wird.
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#3
(10-11-2010, 12:02)Terbeck schrieb: Nichts bekannt, war die Antwort, ein Scheidungsantrag liegt hier nicht vor, muss wohl verloren gegangen sein.
Gute Fachkräfte sind in Deutschland halt schwer zu finden. Tongue

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#4
(10-11-2010, 12:34)blue schrieb: Gute Fachkräfte sind in Deutschland halt schwer zu finden.

Das sind gute Fachkräfte. Fragt sich nur: gut für wen?
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#5
Nichts Neues. In meiner Umgebung sind kürzlich auch zwei sehr wichtige Dokumente innerhalb des Amtsgerichts verloren gegangen, die Wiederbeschaffung kostete enorm Zeit und Geld. Das Amtsgericht hat alles von sich gewiesen. Einfach unglaublich, was sich diese Figuren dort ungestraft leisten können. In jedem Betrieb wären Schuldige ermittelt und im hohen Bogen hinausgeworfen worden.

Ich könnte jetzt was über die Arbeitsweise von deutschen Gerichten sagen, aber das würde mich mit dem Strafrecht in Konflikt bringen.

Du erreichst überhaupt nichts, wenn du dich beschwerst. Reiche noch mal ein, was angeblich verloren ist. Nur eine Bemerkung drüber, dass das der zweite Antrag ist, nachdem der vom XX.XX.XXXX im Amtsgericht verschwunden ist.
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#6
Wenn das Verschwinden des Scheidungsantrages nicht in direktem Zusammenhang mit dem sehr kritisierten Beschluss der Fledermäusin zu meinen Kontaktterminen zum Sohn und meiner Kritik am Verhalten und der Sorge der KM steht und gleichzeitig die "Berechnung" des TU als mathematisches Kunstwerk mit dessen VErweis an das OLG im Zusammenhang steht, ist die Erde eine Scheibe.
Auch in jedem noch so chaotisch organisierten Amtsgericht (sogar im königl. Bayerischen) pflegt die Poststelle in einem Eingangsbuch derartige Anträge mit Datum und Kenn-Nummer sowie Datum der Weitergabe an den zuständigen Rechtsbereich einzutragen.
Auf diese Aufzeichnungen hin müsste eigentlich der "letzte" Weg der Akte festgehalten sein, wenn nicht der gegn. Anwalt darauf hat Zugriff nehmen können, ob berechtigt oder unberechtigt.

Wäre es trotz aller Bedenken nicht ratsam, beim übergeordneten Landgericht den Sachverhalt vorzutragen, statt dem Wunsch des Amtsgerichtsdirektors nachzukommen, den Antrag nochmals einzureichen.
Time is money, heißt es zumindest außerhalb von Behörden.
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#7
Ich habe solche Ausbremstaktiken missliebiger Rechtssuchender immer gefürchtet und bin deswegen immer persönlich in die Rechtsantragsstelle, dort diktiert bzw. abgegeben und gleich die Eingangsbestätigung gehabt.
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#8
(10-11-2010, 15:36)Terbeck schrieb: Wäre es trotz aller Bedenken nicht ratsam, beim übergeordneten Landgericht den Sachverhalt vorzutragen, ...
Was willst Du damit erreichen?

(10-11-2010, 15:36)Terbeck schrieb: Time is money, heißt es zumindest außerhalb von Behörden.
Wenn Du damit den Versorgungsausgleich und die Ehedauer meinst, wird auf den Nachweis der ersten Zustellung abzustellen sein. Dies sollte zumindest der Rentenversicherungsanstalt mitgeteilt werden.
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#9
@blue

"Wenn Du damit den Versorgungsausgleich und die Ehedauer meinst, wird auf den Nachweis der ersten Zustellung abzustellen sein. Dies sollte zumindest der Rentenversicherungsanstalt mitgeteilt werden. "

Dem ist nicht so.
Ich zahle Trennungsunterhalt bis zur rechtskräfitgen Scheidung, habe dank des Durcheinanders in den Amtsstuben keine Chance, den durch verschwiegene Einkünfte meiner Ex zu hoch festgelegten TU zu kippen.
In dem von meiner Ex und mir früher gemieteten Haus, in dem sich bis zum Scheidungstermin auch mein häftiger Hausrat befindet, lungert inzwischen schon der dritte "Günstling" herum und die zwei Turtler genießen die von mir bezahlte Unterhaltungselektronik, die schwingende Unterlage mit Namen Wasserbett und eine hochwertige Einrichtung.
Der neueste Stabhochspringer ist als Kraftfahren während der Woche im LKW unterwegs und kehrt ins traute Heim am Freitag bis zum Sonntagabend zurück.
Auch dieses Verhältnis dürfte ja eigentlich den TU mindern bzw. auf Null setzen, da dieser stramme Bursche zum dortigen Lebensunterhalt beiträgt, und wenn dies auch nur durch samstag- und sonntagabendliche Nahrungsaufnahme außer Haus bei Döners und Pizzas geschieht, um nur die Spitze des Eisbergs zu nennen.
Zur Geburtstagsfeier meines Sohnes war abends nicht nur der Stabhochspringer zugegen, sondern auch dessen Eltern, was zusammen mit den anderen Feststellungen doch wohl auf eine gefestigte Verbindung schließen lässt.

Es kann und wird vermutlich so sein, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem meine Scheidung Rechtskraft erlangt, mein Teil des Hausrates nur noch aus Sperrmüll besteht, den ich gefälligst abzuholen habe.
Dass meine Ex zwischenzeitlich bereits Gegenstände bei eBay etc. verhökert hat, sei am Rande angemerkt.
Die von mir gezahlte Hausratversicherung, die auf ihren Namen lief, hat ihr gekündigt, weil sie vermutlich beim zweiten Besuch der Trickserei erwischt worden ist.

Noch Fragen?
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#10
(10-11-2010, 16:14)Terbeck schrieb: Noch Fragen?
Klar. Warum sind Deine Sachen noch dort?
Warum zahltst Du noch TU? Den nicht mehr zu zahlen könnte so einiges beschleunigen. Wink

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#11
Warum sind Deine Sachen noch dort?

Ganz einfach. Weil lt. AG die Aufteilung des Hausrates erst im Rahmen des Scheidungsverfahrens erfolgen kann. Einen vorherigen Anspruch auf Herausgabe meines Anteiles hätte ich nicht.

und beim Thema TU habe ich lange hin und her überlegt. Strebe noch immer das AB an, die Sammlung von Fakten war bislang sehr erfolgreich. Vgl. dazu u.a. Verabreichung falscher Medikamente, schulische Leistungen rutschen ab, Kind antwortet bei Rückführung zur KM und Erblicken des PKW des "Stabhochspringers" mit den Worten: Ach die Lieber Gott, Papa lass uns lieber umdrehen. Das Kind wird an unterschiedlichen Abenden durch unterschiedliche Fremdpersonen betreut, weil MAMA ja arbeiten geht (?) Fitness-Studio !! Das Kind hat sich zu einem wahren Gourmet entwickelt.
Pommes, Pizza, Döner, morgens ein Knoppers.
Wenn er vierzehntägig bei mir ist, wird es schwierig, ihn für normale Hausmannskost o. ä. zu begeistern. usw.usw.
Und die Fledermäusin vom FG hat es bislang bestens verstanden, ihrer Verprlichtung zur Anhörung des Kindes auszuweichen.
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#12
(10-11-2010, 18:37)Terbeck schrieb: Ganz einfach. Weil lt. AG die Aufteilung des Hausrates erst im Rahmen des Scheidungsverfahrens erfolgen kann.
Tschuldige bitte, verstehe ich nicht. Huh Wenn ich abhaue, dann nehme ich meine Sachen mit.
Was war denn das für ein Verfahren beim AG?

Ein Beschluss des AG während der Trennungsphase? Huh

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#13
Alles kluge Sprüche - ich hatte nur einen halben Tag Zeit unsere Wohnung zu verlassen. In diesem halben Tag habe ich das wichtigste mitgenommen - leider verblieben einige sehr teure Dinge, die einfach nicht mehr in meinen Golf hineingepasst haben. Danach war es zu spät - lediglich das Klavier konnte ich nachträglich noch retten. Immerhin konnte ich noch ein paar Fotos machen, so dass sie nicht alles verscherbeln kann.

Und was den zu hohen TU angeht, kann ich davon ebenfalls ein Lied singen. Keine Chance der Abänderung, obwohl ich jeden Monat Schulden mache.
Aus heutiger Sicht kann ich nur jedem raten, der in so eine Situation gerät, rechtzeitig den LKW zu bestellen, die Wohnung komplett leer räumen zu lassen und dann unterzutauchen (kein Beklagter - kein Verfahren - kein Unterhalt), bis die gierige Ex bereit ist, eine vernünftige Trennungsvereinbarung zu unterschreiben. - so ist das
https://t.me/GenderFukc
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#14
(11-11-2010, 00:20)Petrus schrieb: Alles kluge Sprüche -
Ich zahle heute noch in der BRD wegen solcher unsäglichen Urteile meine Schulden ab!
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3506

Ich denke, da tun sich die letzen Inseln nix!
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#15
Wenn Deine Kinder volljährig sind und die Schulden ausreichend hoch, kannst Du in England innerhalb von zwölf Monaten eine PI hinlegen und damit die Restschulden tilgen. Das lohnt sich aber nur, wenn es um wirklich höhere Summen geht.
https://t.me/GenderFukc
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#16
Bis mein Sohn volljährig ist, vergehen noch 11 Jahre, in denen ich aber nicht ruhen werde, ihn aus seinem unsäglichen Umfeld zu befreien, auch wenn die Fledermäusin meine Akte offenbar verschlampt hat oder in ihrem unsäglichen Mütterschutzinstinkt verlegt hat.
Und zur Mitnahme meines anteiligen Hausrates darf ich anmerken, dass dem Maß meiner Geduld an einem Sonntagmorgen ein Ende gesetzt wurde, ich aber in diesen frühen Morgenstunden zunächst mein Augenmerk auf die Sicherstellung wichtigster Unterlagen und meines Rechners habe beschränken können sowie die zunächst für die folgenden Wochen benötigte Bekleidung, da neben dem Schlußstrich am Montagmorgen mir bis dahin der schlimmste Teil noch bevorstand, nämlich meinem Sohn erklären zu müssen, dass der Papa jetzt nicht mehr zu Hause wohnt.
Und wie naiv man dann so ist, glaubt man natürlich auch noch, dass man seine anteiligen Habe in den folgenden Tagen und Wochen aus dem gemeinsam bewohnten Haus abholen zu können.
Es handelt sich immerhin um ein komplett eingerichtetes Haus von 140 qm, das u.a. auch hochwertige Unterhaltungselektronik, techn. Geräte etc. enthält, die man so mir nichts dir nichts einpacken und in seiem PKW unterbringen kann.
Hinzu kommt natürlich, dass die Ex es auch verstanden hat, mir ein schlechtes Gewissen gegenüber meinem Sohn einzureden, dem ich es doch nicht antun dürfe, alls und auch das von ihm Meistgeliebte so einfach mitzunehmen.
Dass nach ein paar Tagen der erste neue Stabhochspringer nebst seiner Brut von zwei Kindern und zwei Hunden meinen Platz einnahm, konnte ich weder ahnen, noch sofort feststellen, da zwischen meinem zuvor bestehenden Familienumfeld und der Rückkehr in den Bereich meines Elternhauses immerhin 90 km Distanz bestehen und ich entsprechende Informationen erst später bekam.
Dass meine Ex nicht nur dann plötzlich glaubte, dass alles ihr gehöre einschl. unseres Kindes, wurde ihr auch noch durch ihren Rechtsverdreher eingeredet, zumindest vermittelte dieser in seinen Schriftsätzen den Eindruck.
Und last but not least: Im Rahmen des Zugewinnausgleiches etc. stellt das zuständige Gericht auch fest, was wie zu verteilen ist und zwar im Rahmen der Scheidung. Und die da anstehenden Überraschungen werden mir nicht nur Freude bereiten.
Also, so einfach ist es nicht, seinen Hausrattanteil zu sichern, es sei denn man hat nur ein paar Bekleidungsstücke, ein Kofferradio und zwei Toaster.
In meinem Falle ist allein die Hausratsliste 1,5 DIN A 4 Seiten lang.
Und welchen Wert der Inhalt dieser Liste nach Scheidung noch darstellt, vermag ich nicht zu träumen, zumal noch immer dank verloren gegangener Unterlagen kein Scheidungstermin in Aussicht steht.
Und der inzwischen dritte Stabhochspringer wird auch seinen Anteil am Verschleiß beigetragen haben, so dass zu befürchten ist, dass mir dann der Sperrmüll bleibt.
Madame kassiert, nicht nur TU auf der Basis ihres angebl. seinerzeit geringen Einkommens, bezieht aber inzwischen Hartz IV, dessen Beträge sie vermutlich dem Gericht zu melden vergessen hat.
So lässt sich gut vö.... und in den Tag leben. Mein vierzehntägiges Umgangsrecht von Freitagabend bis Sonntagspätnachmittag mit meinem Sohn genießen wir so gut es geht, auch wenn ich immer wieder einmal seinen erbärmlichen Kleidungszustand durch eigene Einkäufe behebe.
Aber meine größte Sorge derzeit ist, dass er im ersten Schuljahr bereits durch mangelnde KOnzentration, Träumerei etc. auffällig ist und ich im Kontakt mit seiner Lehrerin Ratschläge beziehe, wie ich da hilfreich sein kann.
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#17
Um Hausrat wird immer am ausgiebigsten gestritten, aber das ist das unergiebigste Feld. Stecke da nicht zu viel Energie hinein. Stelle Forderungen, diskutiere nicht darüber, lass den Richter entscheiden. Nicht handeln, nicht vergleichen.

Wenn man schnell raus muss, sollte man Fotos machen und vor allem die Rechnungen mitnehmen. Es reicht auch, Rechnungen zu fotografieren.

Letztlich ist alles sekundär, wichtig ist nur das Kind.
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#18
@p

Letztlich ist alles sekundär, wichtig ist nur das Kind.

Richtig, und dafür würde ich sogar auf jedes Fitzelchen Hausrat verzichten, auch wenn´s mir den Magen umdreht, wenn ich mir vorstelle, dass Madamchen mit ständig wechselnden Stabhochspringern meinen Hausratanteil von etwa 15.000 Euro be- und verjuckelt und zeitweise bereits via eBay u.a. das Eine oder Andere verhökert hat.
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#19
Ist doch gut. Verfolge diese Verkäufe still und leise, dokumentiere die Verkaufspreise. So ist ganz eindeutig beweisbar, was die Sachen wert waren. Bis auf persönliche Erinnerungsstücke sind Gegenstände immer ersetzbar.

Verfolge lieber die wichtigen und machbaren Ziele. Und ignoriere die armen Schweine, die sich nach dir mit der Ex einlassen. Auch du hast dich mal mit ihr eingelassen, stehst in derselben traurigen Reihe. Es gibt auch männliche Dummheit, nicht nur weibliche Dummheit und diese Blindheit in Beziehungen gehört dazu.
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#20
Mir ist eigentlich wurscht, was die Ex so alles verscherbelt. Mich interessieren nur ein paar, von mir gekaufte wesentliche Dinge, auf deren Herausgabe ich bestehen werde. Den Rest und die Erlöse soll sie sich dahin stecken, wo Platz ist.
Allerdings ist ärgerlich, dass sie meinem Sohn von meinen Eltern geschenkte Gegenstände (Geschenke zur Taufe, zu Weihnachten, kein Kleinkram) ebenfalls verscherbelt hat.

Vor ein paar Tagen habe ich erfahren, dass meine Holde ALG II bezieht, d. h. für sich und den Sohn, für Miete (anteilig, weil Wohnung zu groß) und alles Nebenher Cash bezieht. Im Gerichtsverfahren zum TU und KU hatte ihr Anwalt noch großartige verkündet, dass sie leider in dem Fitness-Studio nur noch 90 Euro im Monat verdienen würde, weil die Nachfrage geringer geworden sei. Nun aber soll sie lt. meinem Sohn dort jeden Tag arbeiten und nach meinem Kenntnisstand auch noch ALG II kassieren.

Das Trennungsjahr ist rum, leider aber meine Scheidungsakte bei Gericht verloren gegangen. so dass ich momentan nur warten kann, bis mein Anwalt erneuten Antrag gestellt hat und dieser rückwirkend akzeptiert wurde.
Sollte ich nun nicht eingeltich TU-Zahlungen einstellen oder meinen Anwalt auffordern, bei der Gegenseite aktuelle Einkommensnachweise einzufordern und bis zu deren Eingang TU-Zahlungen einstellen, oder animiere ich die Holde dann noch weiter, meinen anteiligen Hausrat zu verscherbeln?

Ich komme ja nicht mehr ins früher gemeinsam gemietete Haus, ihr Anwalt hat mir ja Haus- und Zutrittsverbot erteilt.
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#21
(14-11-2010, 18:24)Terbeck schrieb: ..., ihr Anwalt hat mir ja Haus- und Zutrittsverbot erteilt.
Seit wann kann das ein Anwalt?

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#22
Seitdem er das Namens und mit angebl. Vollmacht seiner Mandantin (meiner "Noch-Ex") verkündet hat und gleichzeitig Strafanzeige wegen Hausdfriedensbruch im Falle eines erneuten Betreten des Grundstücks bzw. Hauses ankündigte.
(Im ländlichen Raum scheint alles möglich zu sein, ich verweise nur auf mein Ansinnen der Mitgabe des Personalausweises meines Sohnes zum Antritt der hälftigen Sommerferien, da ich mit ihm eine Flugreise ins Ausland vorhatte. Diser Personalausweis wurde mir seitens der EX und ihres "Anwaltes" verweigert, weil der Verdacht bestehen sollte, dass ich mit dem Kind ins Ausland verschwinden würde, trotz Wohnsitz in der BRD, trotz langjährig festem Arbeitsplatz hier etc.pp.. Erst die Fledermäusin sah sich zähneknirschend genötigt, eine einstweilige Anordnung auf Herausgabe des Personalausweises zu erlassen, nachdem ich (man höre und staune) eine Eidesstattliche Erklärung abzugeben hatte, dass ich auch wieder auf Deutschen Boden zurückkehren würde mit meinem Sohn).

Das alles reiht sich ein in die Begebenheiten um Trennungsunterhalt ( 3x falsch berechnet), Kindesumgang, "verloren gegangenen" Scheidungsantrag, etc. etc.
Ich bin nur froh, nicht in Österreich zu leben, denn vermutlich säße ich dort bereits in U-Haft wegen (Wehr-)Kraftzersetzung des Familiengerichtes und des in´s Reich heimgekehrten Jugendamtes.
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