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Düsseldorfer Tabelle bei 4tem Kind
#1
Servus liebe Leute,

habe mal eine Frage zur DDT und dem Zahlbetrag.

Meine geschiedene Ehefrau (gE) und ich haben 1 gemeinsames Kind. Für sie ist es das 4te und erhält auch Kindergeld in entsprechender Höhe (€200+).

Nun steht mir ja das halbe Kindergeld zu, auch wenn es bei mir nur das erste (und dauerhaft das einzige) ist.

Darf ich mir jetzt für den KU den Zahlbetrag aus der Tabelle 4tes Kind herauspicken oder alimentiert Mutter Staat hier auf meine Kosten die gE, respektive hält sich Mutter Staat auf meine Kosten ein stückweit schadlos solange meine gE noch ALG II bezieht?

Ginge es nicht auch, dass ich den Tabellenbetrag an KU zahle und ich 50% KG direkt beziehe? So kann Mutter Staat nicht meine Tochter entreichern um damit die Mutter zu alementieren, denn was das Kind nicht an KG zur Deckung des eigenen Bedarf benötigt, wird unter mutmaßlich bewusster rechtwidriger Ignorierung der €30 Vesicherungspauschale ja als Einkommen der KM zugeschustert.

JJC
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#2
Ich würde mal sagen, du kannst das halbe 4. KG abziehen, denn genau das erhält sie ja tatsächlich.

Bei mir ist es nämlich aus genau dem Grund nicht so.

Als meine Kinder 2, 3, und 4 bei mir lebten, erhielt ich auch 2. 3. und 4. KG.

Seit der Scheidung bekommen meine Exen das KG.
Die eine bekommt 1. KG.
Die andere 1. 2. und 3. und nur das darf ich abziehen.
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#3
(03-11-2010, 14:20)beppo schrieb: Ich würde mal sagen, du kannst das halbe 4. KG abziehen, denn genau das erhält sie ja tatsächlich.

Beppo,

du bist heute mein ganz persönlicher Held. Dann werde ich nächsten Monatsanfang mal meinen Dauerauftrag BU/KU auf geschmeidige € 256,50 reduzieren.

Man bin ich froh, dass meine gE derzeit bei der ARGE hängt - die Einsicht, dass sie von mehr Unterhalt bei ALGII Bezug eh nichts hätte, traue ich ihr noch zu. Ansonsten wäre nen riesen TamTam zu erwarten.

Vielleicht noch folgendes... Die liebe ARGE hat in 01/2010 mir den §33 zugeschickt. Verwunderlicher Weise ohne die 5 cm Fragebögen bezüglich Auskunftsersuchen. Es hiess kurz, knapp und nett, dass nach Durchsicht der Unterlagen meiner gE herausgekommen sei, dass ich genug zahlen würde... da war die Steuerschuld noch nicht bekannt (haben mich 3 Monate vor der Verjährung einer Steuerschuld dran bekommen). Es solle mich doch melden, wenn ich mehr verdiene. Ich gehe davon aus, dass ich selbiges machen sollte, wenn ich weniger verdiene und auch weniger meiner gE ab 01/2011 überweisen werden, oder? Verpflichtet bin ich zwar nicht, aber wie würdet ihr/du hier vorgehen?

gruß - JJC
PS: bin irgendwie froh, dass das Finanzamt mich pfändet und fi**t. Ansosnten kämen die bei ALGII Bezug auf den Trichter, den Unterhaltsverzicht meiner gE als sittenwidrig einzustufen. Aber so wäre eh kein weiterer BU drin und gE entwöhnt sich ein bisschen bezüglich meiner Alimentierung :-D

Wenn 2 Behörden sich streiten freut sich der Dritte, und der Vierten (gE) ist es eh egal, da ALGII :-D
Ein schöner Tag! Geh gleich mit meiner Kleinen was schönes unternehmen - ihr soll es ja an nichts fehlen :-)

Liebe Grüße in die Runde - JJC

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