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KM mit Kind nicht krankenversichert...
#1
Hallo liebes Forum,

meine Tochter lebt bei meiner geschiedenen Ehefrau (gE) und ist normalerweise über diese in der GKV kostenfrei mitversichert. Ich selbst bin in der PKV und zahle BU+KU lt gerichtlichem Vergleich (zuvor nach Urteil).

Nun habe ich erfahren, dass gE aktuell nicht krankenversichert ist und somit meine Tochter auch nicht.

Hintergrund: gE war kurzzeitig über die ARGE (ALGII) versichert. Im Monat der ALGII Anmeldung hat sie einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, aufgrunddessen zunächst die ARGE mitteilte, dass nunmehr die Leistungen eingestellt werden - obwohl klar war, dass sie weiterhin aufstocken wird. Hier hätte nach Erhalt der ersten Lohnabrechnung ein Folgeantrag gestellt werden müssen.

Zu diesem Zeitpunkt hat sie (im Zorn/Frust) ihren Job schriftlich und fristlos gekündigt (hatte wage Hoffnung auf einen anderen Job) und dann am nächsten Morgen einen schweren Unfall und ist seitdem krankgeschrieben.

Sie hat daraufhin in 08/2010 einen Folgeantrag gestellt, aber die ARGE hat bis dato keinen Bewilligigungsbescheid erlassen, geschweige denn etwas bezahlt und ebensowenig die GKV Beiträge übernommen.

Muss ich hier befürchten, dass ich zumindest für meine Tochter rückwirkend eine PKV abschlissen muss?

UND

Werde ich Schuldner von evtl. anfallenden Arztrechnungen betreffend meiner Tochter? (Meine gE hebt die Finger seit 10+ Jahren - dort ist definitiv über den Tod hinaus nichts zu holen - der GV kommt nur noch zum Kaffeetrinken)

ich ahne ja Übeles Undecided

LG - JJC
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#2
(29-10-2010, 10:43)JahJahChildren schrieb: Muss ich hier befürchten, dass ich zumindest für meine Tochter rückwirkend eine PKV abschlissen muss?

Ja, du bist verpflichtet, das Kind zu versichern. Normalerweise ist das natürlich deshalb kein Thema, weil die Kinder beim betreuenden Elternteil mitversichert sind, aber in deinem Fall ist das nicht mehr so.

(29-10-2010, 10:43)JahJahChildren schrieb: Werde ich Schuldner von evtl. anfallenden Arztrechnungen betreffend meiner Tochter?

Ja, auch das kann rückwirkend passieren.
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#3
Hallo p,

bezüglich der Arztrechnungen... ist es nicht so, dass derjenige welcher die Musik bestellt auch zahlt?

und

ist es nicht auch seit 4/2007 so, dass KV Pflicht (per Gesetzt) besteht, d.h. meine gE ist ohnehin gesetzlich gezwungen rückwirkend eine eigene Versicherung abzuschliessen. Und in dem Moment, in dem sie dies vornimmt, besteht doch wieder die Obligenheit meiner gE eine Familienversicherung abzuschliessen (sie hat noch ein weiteres bei ihr lebendes minderjähriges Kind). D.h. dann unterm Strich, dass in Deutschland in meiner Konstellation eine Doppelversicherungspflicht bestünde bezüglich unserer gemeinsamen Tochter.

Im Worst-Case würde ich mich weigeren einen Vertrag zu unterschreiben - lediglich die Kosten für eine PKV für das gemeinsame Kind würde ich ihr zukommen lassen mit gleichzeitiger Reduzierung des KU (denn die Kosten einer PKV fürs Kind kann ich vom unterhaltsrelevanten Netto in Abzug bringen).

Herr je - was ein Dschungel - JJC
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#4
(29-10-2010, 14:32)JahJahChildren schrieb: bezüglich der Arztrechnungen... ist es nicht so, dass derjenige welcher die Musik bestellt auch zahlt?

Im Unterhaltsrecht bestellt die Mutter die Musik und der Vater bezahlt. Gilt auch für andere Bereiche dieses Landes immer stärker...

(29-10-2010, 14:32)JahJahChildren schrieb: ist es nicht auch seit 4/2007 so, dass KV Pflicht (per Gesetzt) besteht, d.h. meine gE ist ohnehin gesetzlich gezwungen rückwirkend eine eigene Versicherung abzuschliessen.

Die Versicherungspflicht besteht immer. Bei Kindern ist es die Pflicht der Eltern, das Kind zu versichern und bei getrennten Eltern die Pflicht des unterhaltspflichtigen Elternteils, wenn der andere es nicht tut. Wenn die Mutter mit einem anderen Kind diesbezüglich Mist baut, hat das auf dich und dein Kind keine Auswirkungen.

Machst du nichts oder weigerst du dich, wird das Kind pflichtversichert. Dann wirds noch teuerer.
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#5
Peng! Das schmerzt... Ist ja quasi eine weitere Anleitung für Mütter, wie sie die Väter über den Unterhaltsterror hinaus finanziell versenken können. Vom verbleibenden Netto auf Hartz IV Niveau kann doch kein Pflichtiger die Rückstände begleichen... Und schon dreimal nicht, wenn sowas immer brav wiederholt wird.

Vor einigen Jahren wurde ich bis auf den theoretischen Selbstbehalt mit TU und KU bestückt. DANACH durfte ich nochmal mit 300 plus für die PKV meiner damaligen Noch-Frau herhalten. Hat aber nur einen Beitrag von 12 bezahlt. Der Rest meines Vorsorgeunterhalts ging für eine Schönheits OP drauf... Grrrrr

Unsere Tochter ist seit sie bei gE lebt locker 3 mal für mehrere Monate nicht versichert gewesen, weil gE sich entweder zu fein für ARGE und Jobangebote war, oder sie sich lieber ein Auto ohne Grund leisten wollte.

Wenn ich das so überblicke, wäre es vermutlich sinnig, das Sorgerecht bezügl. Vorsorge einzuklagen, den KU nach Abschluss PKV für Tochter neu berechnen zu lassen und einen Titel gegen gE zu erwirken. Wenn sie vermögend ist, kann ich doch hoffentlich verlangen, dass sie die Kosten für die Rückzahlung der Beiträge aus der Vergangenheit selbst begleicht, oder. Sie erwartet ca 10 bis 15 K Schmerzensgeld von der Versicherung des Unfallverursachers. Schmerzensgeld ist zwar nicht auf ALGII anrechnbar, kann aber gepfändet werden ;-) Sie berichtete, dass Geld via des gemeinsamen Anwalts von ihr und des zweiten Unfallopfers auf das Konto des zweiten Opfers überweisen zu lassen mit anschliessender Bar-Weitergabe.

Wenn ich weiter überlege, könnte man auch mal Hinweise wegen Urkundenfälschung und Betrug wegen der EV (Wiederholungstäterin) an passender Stelle bekunden.

Was mich ja am meisten juckt, sie hat seit gut 12 Jahren für 2 weitere ihrer Kinder keinen KU bezahlt, wird nicht behelligt und niemand spricht von gesteigerter Erwerbsobligenheit bei ihr. Trifft wohl immer nur Väter in diesem Land... Und die Frauen, die ich kennenlerne glauben, ich leider unter Verfolgungswahn Undecided

Cheers


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#6
(29-10-2010, 17:11)JahJahChildren schrieb: Wenn ich das so überblicke, wäre es vermutlich sinnig, das Sorgerecht bezügl. Vorsorge einzuklagen, ...
Das Gericht könnte Dir vorwerfen, nicht selbst das Kind versichert zu haben, nachdem Du von der Nicht-Versicherung wußtest. Vorsicht bei solchen Gedanken! In Deutschland wird es nicht gerne gesehen, der Mutter auch nur einen Teil des Sorgerechts zu entziehen.

Ansonsten hat @p mal wieder völlig recht. Die Eltern haben die Pflicht, das Kind zu versichern! Und als Sorgeberechtigter wird die Arztrechnung immer bei Dir landen!
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#7
(29-10-2010, 17:58)blue schrieb:
(29-10-2010, 17:11)JahJahChildren schrieb: Wenn ich das so überblicke, wäre es vermutlich sinnig, das Sorgerecht bezügl. Vorsorge einzuklagen, ...
Das Gericht könnte Dir vorwerfen, nicht selbst das Kind versichert zu haben, nachdem Du von der Nicht-Versicherung wußtest.
Dann müsste man mir aber Nachweisen müssen, dass ich es wusste. Habe bis dato noch diesbezüglich nie eine Rechnung erhalten.

[/quote]
Vorsicht bei solchen Gedanken! In Deutschland wird es nicht gerne gesehen, der Mutter auch nur einen Teil des Sorgerechts zu entziehen.
[/quote]
Die Warnung ist berechtig und gerne gesehen. Wie die Richter ticken habe ich mehrfach erfahren dürfen.

JJC

Ansonsten hat @p mal wieder völlig recht. Die Eltern haben die Pflicht, das Kind zu versichern! Und als Sorgeberechtigter wird die Arztrechnung immer bei Dir landen!

[/quote]

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#8
(29-10-2010, 17:11)JahJahChildren schrieb: Wenn sie vermögend ist, kann ich doch hoffentlich verlangen, dass sie die Kosten für die Rückzahlung der Beiträge aus der Vergangenheit selbst begleicht, oder.

Zweifelhaft. Schliesslich ist es deine Pflicht, das Kind zu versichern. Man könnte höchstens versuchen, ihr ein schuldhaftes Versäumnis anzulasten, weil sie das Nichtbestehen einer Versicherung nicht sofort an dich gemeldet hat.

Man kann ich vor deutschen Gerichten nur auf wenig verlassen, das wäre das Eintreffen einer Rechnung über Gerichtskosten und Urteile, die sich nur daran orientieren, dass der zahlen muss, der Geld hat. Da die Ex keines hat, wird alles so oder so an dir hängenbleiben.

Versuch doch mal auf indirektem Wege, der Mutter zu Arbeit zu verhelfen. Hast du mal mit den Vätern der anderen Kinder gesprochen, für die sie keinen Unterhalt bezahlt? Vielleicht sind dort Tips zum Thema "Unterhaltspflichtverletzung", "Pfändungen in Barvermögen, das aus Schmerzensgeld stammt" und dergleichen willkommen.
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#9
(29-10-2010, 18:09)JahJahChildren schrieb: Dann müsste man mir aber Nachweisen müssen, dass ich es wusste.
Streitig wird nur der Zeitraum sein von der "Nicht-Versichertheit" und wann Du davon wußtest. Ein nicht aktiv werden Deinerseits ab diesem Zeitpunkt wird Dir ganz schön übel genommen werden.
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#10
@p

Die Erfahrung, dass alles an mir hängen bleibt, kenne ich. Nach dem ersten Unterhaltsverurteilung war ihr der Betrag zu niedrig und ging ans OLG, bekam aber eine Watsche und ne satte Rechnung :-) zu dumm, dass die Landesjustizkasse zu mir kam als Zweitschuldner.

An die Väter der anderen gehen wird kein Erfolg haben. Vater 1: bei ihm lebten bis letztes Jahr ihre ersten beiden (17 und 15). Die älteste ist im letzen Jahr dann selbst zum Jugendamt und bat um Unterbringung in eine Pflegefamilie. Die 15 jährige ist noch bei Vater 1. Alles was er von meiner gE bekäme ginge an das JA, bzw bekommt er weniger ALG II. Die Rechnung ginge nicht auf.

Vater 2 von Kind 3 (13), welche bei meiner gE lebt zusammen mit unserer (6) hat sich vor Jahren verdrückt. Ist auch auf ALG II und betreut ausserdem seine Mutter. Mit seinem Horizont kann er plausibel machen, dass er kein unterhaltsrelevantes Einkommen erziehlen kann oder wird. Hat RA meiner gE versucht und auf VKH hat der keinen Bock mehr. Sein Selbstbehalt ist wohl auch höher aufgrund der Pflege seiner Mutter. Rechnung geht also auch nicht auf. Auch er hat seit Geburt seines Kindes keinen KU gezahlt. Ist nen pfiffiger und verdient sein Geld mit Drogen, zumindest damals. Rechnung Vater 2 geht auch nicht auf.

Die Rechnung die aufgeht kommt von gE an mich. Man wird ihr das Schmerzensgeld wegpfänden, was Rache zur Folge haben wird. Ich sehe seit Geburt meine Tochter jeden Tag. Habe 50-100% der Ferien, auch mit der Grossen. Sie hat immer wieder die Umgangsboykott Keule formell gezogen. Mal war ich Gewalttäter, dann Alkoholiker, etc... Immer wenn in der Vergangenheit ich gegen sie ging (ABR, Unterhalt), aber nur vor Gericht oder dem JA. 5 minuten nach der Gerichtsverhandlung und wenn sie gewonnen hatte, konnte ich unsere Tochter wieder holen.

@blue

Ja, sobald ich offiziell davon in Kenntniss gesetzt werde, werde ich sofort regieren. Nachzahlung Worst case sehe ich bei 3 monaten. Das wäre durch eine mögliche Sperrung von ALG II weil sie gekündigt hat, oder? Ist sie nicht trotz Sperre KV versichert zusammen mit Kind. Den Antrag hat sie ja nach ihrer Kündigung gestellt im selben Monat. Bedingt durch den fast tödlichen Unfall vielleicht ne Woche später. Ein nicht beweisbarer Anruf erfolgte 2 Tage nach Not OP.

Merci - JJC

PS... hab seit Jahren genug in Händen um für sie eine Bewährungsstarfe fraglich zu machen. Aber in Deutschland geht das Kind vermutlich mit KM in den Knast. No nen Club mit Privatschule und viel Freigang :-)

Da gehe ich lieber zu dem Typen, mit dem sie mich nach 6 Monaten Ehe betuckt hat. Habe alles was die so getippt haben noch auf dem lap. Mein Next war verlobt und finanziell abhängig von seiner (Hausbau). Die haben sich via chat gut über die Alte ausgelassen. Planten, ihr auf einer Feier was ins Glas zu kippen, damit sie heim fährt und nicht im Weg steht und akzeptierten dabei, dass sie mit dem Auto gegen nen Baum fährt, alles mit vielen bunten Smilys. Echt krank.
Oder dass meine Extra kein Duft auflegt, wenn sie im Bett der anderen Spass haben (mit Bestem Fetisch) und tiefen Geheimnissen.

Der Next war 6 Monate aktuell. Danach ist er zu seiner Alten zurück, die bis heute nichts davon weiss. Vielleicht mag er mir ja den alten Laptop abkaufen???? :-)
Der Next hat
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#11
(29-10-2010, 19:29)JahJahChildren schrieb: Habe alles was die so getippt haben noch auf dem lap.
Du wirst Dich grün und "blue" ärgern, wenn dieses Teil abschmiert! Ich bevorzuge Datensicherung auf zwei USB-Platten, die gespiegelt sind. Wink

@p: Machst Du doch auch so, oder nicht? Tongue


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#12
Ich will dir da keine Schuld einreden, aber wie kommt man dazu, eine Frau zu heiraten die permanent pleite ist, schon drei Kinder von zwei Männern hat, selber keinen Unterhalt zahlt und alle zusammen scheinen nie viel mehr wie ALG 2 - Luschen gewesen zu sein? Und dann sofort das vierte Kind mit ihr...

(29-10-2010, 19:47)blue schrieb: @p: Machst Du doch auch so, oder nicht? Tongue

Backups sind für Warmduscher :-)
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#13
@p

Brauchst mir auch keine Schuld einreden. Da trittst du offene Türen ein. Die Details waren erst viel später bekannt. Zumindest die wahren. Sie hat als Kind angefangen zu schauspielern. Allerdings nicht auf der Bühne. Ich hatte damals wohl nen übles Selbsthelfersyndrom. Heute denken die Leute ehr, was für ne kaltjerzige Sau. Irgendwann beruhigt sich der Pendel im Normbereich. Daumen drück... In einer emotionalen Phase (Tod Meines Vaters) hab ich mich überrumpeln lassen. ALG II bezug der anderen Vater war nicht bekannt. Zu Vater 1 und Kinder 1/2 gibt es erst seit letztem Jahr Kontakt seitens der KM. Es hiess immer er hätte sie entführt.

Vor Ehe und Kind hat sie sich und Kind 3 versorgen können. Ohne Unterhalt. Sie sei zu stolz für sowas. Fast immer ohne Steuern zu zahlen aber so war/ ist sie halt.

@ blue

Lap wurde nachdem sie ihn 2004 hat angemeldet stehen lassen von mir kassiert. Es wurden alle Daten 3 fach gesichert und das System heruntergefahren. Lap wurde seither nie wieder gestartet und ist im ursprünglichen, unverändert. Es wurde nur mit Kopien gearbeitet. Die Kopien und der Lap sind an unterschiedlichen Orten, sodass nicht mal ein Brand der über Europa fegt alle Kopien oder lap zerstören würde :-)

Man man man... Hab schon öfters mal gedacht ich schick ihn als Geschenk verpackt an die Frau vom Next, einfach so. Aber irgendwie wusste ich, dass das Perle vor Säue werfen ist :-D

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#14
Signale von Dritter Seite gab es keine? Ihre Eltern, Geschwister, Bekannte, Freunde?
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#15
(29-10-2010, 20:06)JahJahChildren schrieb: Ich hatte damals wohl nen übles Selbsthelfersyndrom.
Das ist genau das Ding, welches den meisten Männern in den Kopf getrommelt werden muss!

Danke für Deine Ehrlichkeit!

Ein Kollege von mir wird demnächst heiraten. Durch Zufall hatte er sich mit mir unterhalten. Habe ihn auf trennungsfaq.com hingewiesen. Wink

Im Grunde ist er ein verdammt kluger Kopf!

...to be continued...Wink
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#16
(29-10-2010, 20:13)p schrieb: Signale von Dritter Seite gab es keine? Ihre Eltern, Geschwister, Bekannte, Freunde?

Sie hatte bis letztes Jahr auch keinen Kontakt zur Mutter. Einmal vor 13 Jahren war sie kurz im KH bei der Geburt der dritten. Hat die Fam verlassen, als sie 10 war oder so. Ihr Vater hat ihr nicht geblaubt, dass sie von der Neuen Schwiegermutter geschlagen wurde und sie stattdessen in ne Klinik gesteckt. Dort hat sie nen Pfleger kennengelernt der Vater 1 geworden ist und Ehemann 1.
Als sie früh schwanger wurde, hat ihr Vater sie rausgeschmissen. Ich habe ihn in 2004 kurz vor Ehe ausfindig gemacht und von meinen mich vorgestellt. Keine Warnung. Die wollten nicht zur Hochzeit kommen, hab sie aber überreden können. Danach ist der Kontakt wieder abgebrochen. Dass meine gE misshandelt wurde von Schwiegerdrachen hab ich erfahren, als es zu spät war.

Sie ist öfter umgezogen als sie Lebensjahre auf dem Buckel hat, naja fast. Dadurch auch immer sehr frische Freunde, die auch nur angelogen wurden.

Sie lebt seit Trennung in einer Wohnung mit unserer Kleinen, jetzt 5 Jahre am Stück. Das ist Rekord und ich bin froh drum. Brauche nur 5 minuten mit dem Fahrrad zu ihr vom Büro aus. Auto kann ich mir nicht leisten. Wenn ich ihr böse will, braucht sie nur 20 km weiter Weg ziehen oder weniger und ich kann den täglichen Umgang von 1700 bis 1830 nicht wahrnehmen, bevor ich ins Büro zurück fahre.

Ich hätte es besser wissen sollen. Kind war unterwegs. Ihren Antrag habe ich angenommen weil Liebe und Hoffnung da war und ich so zumindest Sorgerecht habe. Sehr kalkuliert zum einen und blauäugig zum anderen, auf jedenfalls alles andere als voller Zuversicht.

Aus heutiger Sicht nach der tollen Reform wäre ich jetzt eh dran mit Unterhalt als Unehelicher. Von daher...
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#17
Nichtbestehendes oder schlechtes oder extrem enges Verhältnis zu den eigenen Eltern ist ein typisches Alarmzeichen. Oder wenn familiäre Kontakte fehlen, obwohl es sie leicht geben könnte, weil Geschwister oder andere Verwandte existieren. Wenn schon in der eigenen Familie kaputtes Sozialverhalten herrscht, sollte man genau hinsehen. Das aber ist freilich kein so offensichtlicher Faktor für ahnungslose Männer, die mit so etwas nicht rechnen.

Sich die Familie anzusehen, in die man einheiraten möchte war früher Standard. Eine Weisheit, die nicht ohne Grund besteht.
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#18
@p

Wahre Worte, du hast so Recht! Ich habe das Gefühl, dass dieses Verhalten heute insbesondere bei Männern mehr und mehr abhanden gekommen ist. Eine parallel Entwicklung zum Trend von Großfamilien hin zu Single-Haushalten und LAGn nebst Patchworkfamilien, die immer früher und weiter sich sonst wo verwirklichen? Hmm!

Bei Frauen habe ich weniger das Gefühl, dass der Check abhanden gekommen ist. Ich lerne ja hin und wieder nette Frauen kennen, sehr nette. Sie interessieren sich für meine gut bezahlte Arbeit und kämen gerne mit auf tolle Geschäftsreisen in 5sterne Bunker. Sie fühlen sich auch gut aufgehoben bei mir, wenn sie hören dass ich jeden Tag meine Kleine hole. An der Stelle bekomme ich dann das erste mal Schiß... Kinderwunsch? Wenn sie nachdem sie merken, dass ein Harzer finanziell die bessere Wahl wäre noch da sind, gehts vorsichtig weiter. :-)

@blue, cc:p und der Rest vom Forum

Keinen Dank dafür... Ich muss euch danken. Bin Leser seit Trennung 2004 und vor meiner ersten Gerichtsverhandlung. Ohne dieses Forum wäre ich schon lange komplett entsorgt KUDOS dafür!
Hmm... Der Smily da oben war nicht gewollt sollte cc an p sein :-) (iPad halt)
Durch das ständige Mitlesen hier im Forum schaffe ich es immer wieder nen Furz auf mein Selbsthelfersyndrom zu geben. Glaubt mir, nach der Trennung waren min 3 gefährlich Situationen da, die meine Probleme exponential hätten ansteigen lassen... Wäre technischer KO gewesen....

Hoffentlich bekomme ich jetzt nicht Verfolgungswahn :-)

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#19
(29-10-2010, 21:52)JahJahChildren schrieb: @blue, cc:p und der Rest vom Forum
Auch ich bin hier in diesem Forum schon "gebannt" worden.

Du darfst davon ausgehen, dass ab und zu mal jemand hier vorbei kommt, der dem isuv-Forum wohlgesonnen ist! Tongue
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#20
(29-10-2010, 22:22)blue schrieb:
(29-10-2010, 21:52)JahJahChildren schrieb: @blue, cc:p und der Rest vom Forum
Auch ich bin hier in diesem Forum schon "gebannt" worden.

Du darfst davon ausgehen, dass ab und zu mal jemand hier vorbei kommt, der dem isuv-Forum wohlgesonnen ist! Tongue

Verstehe ich jetzt nicht blue. Wieso gebannt, wofür?
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#21
Hier jedenfalls nicht.
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#22
(29-10-2010, 22:48)JahJahChildren schrieb: Verstehe ich jetzt nicht blue. Wieso gebannt, wofür?
Weil ich nicht "vorsichtig" genug war! Wink
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#23
(29-10-2010, 22:53)blue schrieb:
(29-10-2010, 22:48)JahJahChildren schrieb: Verstehe ich jetzt nicht blue. Wieso gebannt, wofür?
Weil ich nicht "vorsichtig" genug war! Wink

Ahh jetzt! :-) stand auf dem Schlauch. Hatte letzte Nacht nur 3 Stunden Schlaf. Ich war erfolgreich vorsichtig. ;-)
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#24
(29-10-2010, 22:58)JahJahChildren schrieb: Ahh jetzt! :-) stand auf dem Schlauch. Hatte letzte Nacht nur 3 Stunden Schlaf. Ich war erfolgreich vorsichtig. ;-)
Gut so! Ansonsten benötigst Du noch eine "vorsichtige" Rechtsanwältin für´s Familienrecht!
Tongue


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#25
(29-10-2010, 23:03)blue schrieb: Gut so! Ansonsten benötigst Du noch eine "vorsichtige" Rechtsanwältin für´s Familienrecht!
Tongue

Ne lass mal. Sowas in der Art hatte ich schon. Brauche ab Jan ehr nen guten Anwalt für Sozialrecht, Steuer- Familienrecht. Das Jahr wird gut beginnen :-(
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