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OLG Köln vom 25.1.2010: Umgangsausschluss wegen Kindeswillen
#3
(28-09-2010, 09:30)Bluter schrieb: Man schwätzt sich hier selbst und im Kollektiv der Gutmeinenden nach weiteren acht Jahren aus der Verantwortung.

Wie so oft war bereits das erste Verfahren entscheiden für den gesamten weiteren Verlauf der Geschichte. Damals hat die Hochstrittigkeit auf die Kindbeziehung durchgeschlagen und die Entfremdung begonnen. Das Gericht hat dies nicht nur hingenommen, sondern selbst mit verursacht, indem es den kontaktsuchenden Vater vollends beseitigte. Das kommt davon, wenn man die Familie den Juristen überlässt. Vielleicht hat der Vater ja sogar die falschen Mittel eingesetzt, um sich gegen die Entfremdung zu stemmen, dann wäre es aber Aufgabe der Helferindustrie gewesen, dem Vater geeignete Wege zu eröffnen und der Mutter ihr Entfremdungshandwerk zu legen.

Die Richter erinnern an Henker, die bei einer Lungenentzündung die Guillotine anwenden, die einzige Therapie, die sie kennen. Nötig sind aber Ärzte, die ein Antibiotikum verabreichen.
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RE: OLG Köln vom 25.1.2010: Umgangsausschluss wegen Kindeswillen - von p__ - 28-09-2010, 09:44

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