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Unterhaltsverfolgung künftig EU-weit
#26
http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#auswandern hast du gelesen?
Der Gegenseite ist deine Adresse bekannt -> Jugendamt oder gegnerischer Anwalt fordert dich auf zu titulieren. Vorher wird noch deine komplette finanzielle Situation abgefragt.
Du titulierst nicht -> Unterhaltsklage. Persönliche Anwesenheit ist meist nicht Voraussetzung. Ergebnis: Du wirst zu vollem Kindesunterhalt verurteilt. Eine Begründung aus dem richterlichen Textbausteinkasten reicht aus, der Wahrheit muss sie nicht entsprechen.
Du zahlst nicht -> Jugendamt beginnt mit der Vollstreckung. Deutsche Konten sind sofort weg, im Ausland wird es je nach Land schwieriger bis unmöglich.
Es kann bei dir nicht vollstreckt werden -> Schulden laufen auf, immer weiter, immer höher.
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#27
(12-12-2008, 19:24)Pussy Galore schrieb: Habe zwar tausend weitere Fragen aber das führt alles zu weit im Moment.

Einige Leute mit guten Erfahrungen über die spanische Situation schreiben/lesen hier mit. Mach ruhig einen eigenen Thread über ausgewanderte Unterhaltspflichtige in Spanien auf.

Ich hab eh den subjektiven Eindruck, das ist das Ziel Nr. 1 bei Unterhaltspflichtigen. Vielleicht wäre es einen Versuch wert, einen Verbund, Gruppe oder etwas ähnliches zu gründen, Unterhaltspflichtige gebürtige Deutsche in Spanien. Bei manchen Leuten hat sich da eine Menge know how angesammelt, wenn das zusammengeführt wird könnte es eine enorme Hilfe für andere sein, die noch nicht so weit sind.

Sich nicht vereinzeln zu lassen ist wichtig. Auf der Gegenseite stehen immerhin die grenzenlose Arroganz und Brachialgewalt deutscher Behörden und Exen.
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#28
Also ich habe Deutschland den Rücken gekehrt (ich bin unterhaltspflichtig- gesetzlich ja, moralisch nein). Ich wohne in einem EU- Land (noch) zusammen mit meiner Freundin und deren Familie in einem abgelegenen Haus. Meine Adresse ist nirgends bekannt. In Deutschland einfach weg nach Detlefs Empfehlungen... ins Ausland mit unbekannter Adresse offiziell abgemeldet.

Da man jedoch nie weiss, welche Kräfte sich gegen einen stellen, welche Kräfte gegen einen ermitteln etc, rate ich aus aktuellem Anlass nachstehende Vorkehrungen zu treffen.
Also nun zu dem aktuellen Anlass: Letzten Monat konnte ich aus dem Küchenfenster beobachten, wie sich ein Polizei-Kleinbus unserem Haus näherte. Da wir die einzigen sind, die dort wohnen, pochte mein Herz entsprechend. Zwei uniformierte Beamte stugen aus und klingelten bei uns. Kurzum, es handelte sich um eine polizeiliche Aufklärungseinheit hinsichtlich einer Knolle, weil der Vater zu schnell gefahren war...

Diese Situation zeigte mir auf, wie schnell es gehen kann und deshalb folgenden Ratschläge:

- wichtige Unterlagen möglichst in einem Bankschliessfach oder bei einem Privatanbieter von Schliessfächern aufbewahren; dort auch Bargeld lagern für den Notfall.

- für einen notwendigen raschen Aufbruch immer alles in einem kleinen Rucksack bereithalten. Deshalb auch möglichst kleines Laptop wie der Asus EEE für 250 Euro. Oder alles wichtige auf einem 4-GB Stick abspeichern.

- Geld auf Konten bei unterschiedlichen Banken bereithalten. Anonyme Kreditkarten aus Österreich oder Konto in der Ukraine bi einer großen Bank mit Visa-Karte.

- wichtige Informationstransfers zu Bekannten/ Banken/ PayPal/ Ebay etc. nur über einen nicht-deutschsprachigen email-Anbieter.

- während des Internet-Aufenthaltes Zerhackerprogramme benutzen. Die verschleichern bzw. verändern IP`s, sodass der tatsächliche Internetprovider nicht bekannt wird.

So wohin auswandern? siehe neuen Bericht per 15.03. Pattaya vs. Sihanoukville
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#29
@Italia

Vielen Dank für deine Infos -aber ich meine, dass Du etwas übertreibst. Klar, dass man einen gewissen Verfolgungswahn entwickelt - Habe ich beispielsweise beim öffnen des Briefkastens.

Aber einen Rucksack in greifbarer Nähe aufzubewahren um schnell verschwinden zu können, halte ich für etwas weit her geholt.

Ich glaube nicht, dass es ausländische Behörden (auch EU) wenig interessiert, ob Du deine Alimente in Germanien abdrückst. Im schlimmsten Fall kommt vielleicht ein Vollstreckungsbeamter und wer nichts hat, bei dem ist auch nicht zu holen.

Also - immer locker bleiben.
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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#30
(15-03-2009, 14:51)Goddiejens schrieb: Oki, nehmen wir mal an, die germanistanischen Möchegernrambos von Exe samt Helferindustrien zwingen mich mit Brachialgewalt nach Germanistan zurück, weisen mir haufenweise Unterhaltsschulden nach und machen mir da "einen fürchterlichen Prozeß". Muß ich mir deshalb in meinen sauberen Slip schei....?

Selbst wg. Unterhaltspflichtverletzung wird kein internationaler Haftbefehl ausgestellt. Außerdem ist das in anderen Ländern keine Straftat. Somit Auslieferung unmöglich (schon gar nicht wg. so etwas). Wg. Schulden wird man auch in Deutschland nicht verhaftet - man bekommt nur unangenehmen Besuch. Das einzige was passieren kann ist der Passentzug, was aber nur außerhalb der EU von Bedeutung sein kann.

Und auch wenn es unserem Überwachungsstaat ein Dorn im Auge ist, innerhalb der EU kann ich mich niederlassen wo ich will. Wo nichts zu holen ist, ist nicht zu holen und wg. Unterhaltspflichtverletzung kann man im Ausland nicht belangt werden.

Es wird ja sogar erwartet, dass man sich EU- Weit bewirbt. Natürlich tut einem es dann schrecklich leid, wenn das Gehaltsniveau dort nicht so hoch ist und man keine Schmarotzerunterstützung leisten kann.Wink
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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#31
alles nur heißer wind.....oder fast.

die realität sieht doch nun wirklich anders aus.

in meinem zielgebiet schaffen es noch nicht mal die gerichte für unterhaltszahlungen der einheimischen zu sorgen.Big Grin
da soll ich mir sorgen machen,dass bananistan da von mir etwas holen kann?

außerdem habe ich nichts,und wo nichts ist,kann auch nichts geholt werden.Tongue

die eu ist noch lange nicht das,was die bananisten gerne wollen.

Wink
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen

Marcus Tullius Cicero
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#32
(15-03-2009, 13:44)ali mente schrieb: Aber einen Rucksack in greifbarer Nähe aufzubewahren um schnell verschwinden zu können, halte ich für etwas weit her geholt.

Absolut nicht! Ich halte das für existenziell notwendig, man weiss ja nie!

Ich finde, dass man als Unterhaltsfplichtiger auf der Flucht absolut in der Lage sein soll innerhalb von ein oder zwei Minuten abhauen zu können ohne in eine Notlage zu geraten, auch auf Dauer nicht.

Dazu gehört bei mir auch Online-Speicher, auf den ich von überall aus zugreifen kann, am besten 3 verschiedene, alles Wichtige so angelegt, dass niemand ausser man selbst etwas damit anfangen kann.

Das ist ein sehr sehr geringer Aufwand, aber es beruhigt ungemein, wenn man weiss, dass man innerhalb von einer Minute reisefertig ist und in keine Not gerät.
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#33
ich finde,man sollte hier einmal ein paar abstriche man.

es gibt doch verschiedene typen von "auswanderern"

zuerst gibt es diejenigen,die wirklich untertauchen und mit bananistan völlig abschließen.dieser typ wird auch strafrechtlich verfolgt,weil sie garnichts zahlen und laut § 170 verurteilt wurden.ihn verschlägt es auch oft außerhalb der eu.

desweiteren gibt es den typen,der im ausland lebt,aber jeder weiß wo er ist,und mit diversen stellen einen handel geschloßen hat.dieser typ lebt außerhalb der eu und ist auf sein pass angewiesen.

hinzu kommt der typ,der innerhalb der eu lebt,durch diverse umzüge auf legaler weise jedoch schwer auffindbar ist,und völlig in ruhe sein leben lebt.

auch gibt es den typen,der innerhalb der eu lebt,jeder weiß wo er ist,aber nichts mehr hat,was man ihm wegnehmen kann,und durch kleine unterhaltszahlungen nicht mit dem § 170 in berührung kommt.

wenn man sich jetzt nur auf die eu konzentriert,bleiben einem schon mehrere möglichkeiten, sein leben neu zu ordnen.

durch berichte wissen wir, dass man in spananien ziemlich in ruhe gelassen wird,wenn man dort seinem geregelten leben nachgeht.

auch ein wohnortwechsel ins land von sarkozy,queen beatrix,eusebio stellt gewisse vorteile da.
ich kann mir einfach nicht vorstellen,dass man dort auf gepakten koffern sitzen muss,um jederzeit das weite zu suchen.in diesen ländern ticken die uhren anders,und genau das sollte man nicht unterschätzen und voll ausnutzen.auch haben diese länder andere probleme,als die unterhaltsschulden deutscher immigranten einzutreiben.
wer den entschluss fast,bananistan zu verlassen,der wird auch keine großen probleme damit haben,innerhalb eines eu staates,oder innerhalb der eu mobil zu bleiben.


wenn es jetzt heiß,dass unterhaltsversäumnisszahler bald eu weit verfolgt werden,dann dient das nur dem zweck,denjenigen angst zu machen,die sich mit einem wohnortwechsel bewschäftigen.

mich würde wirklich interessiern,wie das im nordirischen,oder im baskenland in die tat umgesetzt werden soll.

ok. rein theoretisch geht das,aber wie es in natura aussieht,bleibt doch abzuwarten.
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen

Marcus Tullius Cicero
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#34
Och Leute,

das neue EU Unterhaltsabkommen ist immer noch nicht durch und wird auch noch einige Monate in Anspruch nehmen. Und danach haben die dem Abkommen beigetretenen Staaten immer noch glatte 2 1/2 Jahre um eine eigene Behoerde aufzubauen. Das hat bis jetzt NUR Deutschland gemacht.
Und nochmal: Es gibt vielzuviele Schlupfloecher innerhalb der EU wie man sein Vermoegen vor einer auslaendischen KU Zwangsvollstreckung schuetzen kann. Es muessen dann naemlich immer noch die Gesetze des Vollstreckerstaates eingehalten werden. Zwar sollen die Urteile aus Deutschalnd beispielsweise nicht mehr angefochten werden koennen, ABER man kann den Titel immer noch fuer nicht vollstreckungfaehig erklaeren lassen.

Mein Anwalt hat folgendes mitgeteilt (gilt jetzt nur mal im Verhaeltnis Spanien- Deutschland): Es ist bei einem drohenden Vollstreckungsversuch aus Deutschland immer noch moeglich hier in Spanien dagegen anzugehen. Beispiel: betruegerische Titelerlangung, keine Moeglichkeit gehabt der Anhoerung, kein verfahreneinleitendes Schriftstueck erhalten, betruegerisches Blutgutachten erstellt, sofortiger Zwangsvollstreckungsstop einleiten weil Arbeitslos (Arbeitslosengeld (paro) Arbeitslosengeld ist in Spanien gesetzlich nicht vollstreckbar... usw.
Noch ein Hinweis: In Deutschland werden auch Urteile durch vorherige oeffentliche Aushaengung durch Saeumnissurteil ausgesprochen wenn der Beklagte nicht zu ermitteln ist. Das ist in Spanien NICHT moeglich. Sowas gibt es hier nicht. Falls also eine Zwangsvollstreckung aus Deutschland wegen eines Unterhaltsurteils in Spanien droht und das Urteil ein Saeumnissurteil ist, kann es kinderleicht fuer nicht vollstreckungsfaehig erklaert werden (nennt sich "ordre puplic"). Es steht somit im krassen Gegensatz zur deutschen Gesetzgebung! Hier kann sogar das gesammte Urteil fuer nicht gueltig erklaert werden (fuer den spanischen Raum).

All das (und noch viel mehr Punkte) sind leicht einsetzbare Waffen gegen eine drohende Zwangsvollstreckung aus Deutschland.

ABER, man kann sich in fast 100% aller Faelle schon vorher darauf einstellen und sein Geld nach Oesterreich transferieren oder in BAR Auszahlen lassen und woanders hinbringen (Beispiel Paypal).
Und in der EU ist der Resiepassentzug ein etwas laecherliches Mittel um einen Schuldner nach Deutschland zurueckzubekommen.
Und hier eine Weisheit: Wer nicht zahlen will, wie ich, dann bekommen DIE auch nichts, egal was DIE anstellen!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#35
(12-12-2008, 19:05)p schrieb: Du zahlst nicht -> Jugendamt beginnt mit der Vollstreckung. Deutsche Konten sind sofort weg, im Ausland wird es je nach Land schwieriger bis unmöglich.

das setzt doch voraus das die konten bekannt sind oder nicht? die stellen doch keine anfrage an alle banken ob du dort ein konto hast oder?

soweit mir bekannt ist geht ja nur folgendes:
Zitat:War ursprünglich vorgesehen, auch sämtliche Geldbewegungen oder Guthaben einzusehen, so wurde zumindest vorerst davon abgesehen. Das Gesetz würde dies zwar erlauben, aber durch eine Verwaltungsanweisung vom 10.03.2005 wurde der Umfang eingeschränkt. Somit werden jetzt zunächst nur Name, Adresse und Geburtstag des Inhabers mit allen seinen Konten bei allen Banken angezeigt.
Ziel für die Finanzbehörde ist es, Konten und Depots zu finden, die in der Steuererklärung nicht angegeben wurden.

sprich die sehen dass du konten hast aber nicht ob da was zu holen ist ...
gruß
malko 
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#36
Aber malko,

daran glaubst du doch nicht wirklich, oder?

Selbstverstaendlich sehen die jede Kontobewegung in Deutschland. Die brauchen beim FA nur eine Taste zu druecken und schon sind alle Daten sichtbar, mit Sicherheit. Bei einer Zwangsvollstreckung und daraus resultierenden FA Anfrage geht das recht schnell. ABER, sobald das Geld ueber die Grenze ins Ausland transferiert wird, wird es fuer das FA ganz dunkel und dann muessen andere Hebel in Bewegung gesetzt werden. Geht das Geld nach Oesterreich, wird es sogar SCHWARZ und nicht mehr auffindbar. Es wird ab diesem Zeitpunkt nur noch anonym von der Oesterreichischen Bank die Zinsertraege nach Deutschland abgefuehrt.
Wenn die also Kohle aus dem Ausland zwangsvollstrecken wollen weiss ich von Spanien ganz sicher, dass das nur ueber das spanische Gericht geht und dann auch nicht sofort.

Um jetzt mal richtig Werbung fuer Spanien zu machen: Zwangsvollstreckung ist in Spanien fast ueberhaupt nicht moeglich und wenn, dann nur ueber einen sehr sehr langen Atem. In Konten reinpfaenden ist ja noch in einer ueberschaubaren Zeit von einem Jahr moeglich, aber in Gehaelter reinpfaenden ist voellig unmoeglich und auch sinnlos. Das macht kein gericht mit und wird regelmaessig abgelehnt. Und nebenbei: Niemad muss in Spanien gegen sich selber Aussagen, sprich, sein Vermoegen offenlegen. Auch wenn man dazu aufgefordert wird, dann sagt, man hat nix und sich spaeter rausstellen sollte, das man doch was hat, ist es nicht strafbar!
Geld, was man hier eintreiben will, laeuft man nicht auf zivilrechtlichem Wege hinterher, das ist hier die reinste Utopie, es wird, wenn es ueberhaupt soweit kommt, ueber andere Wege geholt oder abgeschrieben.
Deswegen werden hier fast alle Dienstleistungen mit dem halben Betrag, der ausgemacht wurde, VORHER anbezahlt und der Rest bei getaner Arbeit sofort beglichen. Schulden kommen da meist nicht auf. Etweder man hat die Kohle um jemanden zu beauftragen, oder man hat es nicht.
Unterhaltsschulden sind hier sowas von selten, weil das ganze System hier voellig anders ist.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#37
Inwieweit sind denn Pfändungen und Konteneinsichten außerhalb der EU möglich? Also zum Beispiel wenn man sein Konto bei der Pivdennyi Bank einer der besten Banken in der Ukraine hat mit Visa-Karte und Online-Banking. http://en.bank.com.ua/

Wie sind da die Bestimmungen? Liebe Grüße ins Forum.
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#38
(16-03-2009, 10:27)italia schrieb: Inwieweit sind denn Pfändungen und Konteneinsichten außerhalb der EU möglich? Also zum Beispiel wenn man sein Konto bei der Pivdennyi Bank einer der besten Banken in der Ukraine hat mit Visa-Karte und Online-Banking. http://en.bank.com.ua/

Wie sind da die Bestimmungen? Liebe Grüße ins Forum.

Solange niemand weiß, dass ein Konto außerhalb des Überwachungsstaates BRD existiert, kann auch keiner pfänden. Soweit reicht der deutsche Gesetzesarm nun auch nicht, dass die Kinderklaubehörden einen Weltweiten Kontenabruf durchführen können. Innerhalb der "NeuStasirepublik" ist das durchaus Realität.

Außerdem wird in den meisten Ländern (auch EU) nicht verlangt, dass der Ausgebeutete sich selber noch belastest - sprich Eidesstattliche Versicherung.

Wer ganz sicher gehen will, lässt ein Konto von der Freundin, Mitglied der Familie etc. eröffnen und nutzt dieses für sich. Dazu gehört eine gehörige Portion Vertrauen und gute Menschenkenntnis.

Ich denke, man darf das alles nicht so überbewerten. Deutschland ich nicht die ganze Welt sondern nur ein kleines piseliges Land mit einer zu großen Klappe, welches seine Bürger weiter Grundrechte entzieht und ausbeutet.

Bester Beweiß sind wohl die steigenden Auswandererzahlen.
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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#39
Das vermutlich einzigste Land weltweit, welches anderen Ländern erlauben würde, die Bankkonten eigener Bewohner zu durchleuchten ist Deutschland.

Andere Staaten sehen das zum Glück etwas strenger. Wenn man z.B. in Spanien lebt und arbeitet und dort auch alle Steuern (auch auf Zinsen) ordentlich bezahlt, wird wohl keine behörde eines anderen Staates irgendeine Auskunft bekommen, ob denn ein Konto existiert oder nicht. Es sei denn man ist selbst so blöd und verrät sich.
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#40
Hallo Freunde,

selbst wenn sich das alles in Spanien eines Tages ändern sollte, dort also Gerichte plötzlich auf Antragsfluten aus Germanistans Behördenstadl gegen dort lebende Expats aus Germanistan wegen Unterhaltssünden usw. vorgehen, so würde dies dann auch sehr rechtsstaatlich geschehen und nicht mit der Holzhammer-Methode. Das heisst, ein Gericht würde erst mal von einem da Angezeigten eine Stellungnahme verlangen, bevor mit gerichtlichen Mitteln da irgendwas eingeleitet wird.

Tongue

Von wegen Germanistans Behördenstadl pupst mal kurz und alle spanischen Ermittler springen auf und holen sich den "Delinquenten" in Handschellen ... das ist doch ein Albtraum total verängstigter Germanistaner! Welcher keiner Wirklichkeit standhält. Weder heute, noch morgen, noch nächstes Jahr oder in 5-10 Jahren!

Wink

Allerbeste Grüsse ins Forum,
Goddiejens
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#41
Deshalb sollte es für den Trennungsbedrohten Mann fast schon ein "muss" sein, neben Englisch noch eine weitere Fremdsprache zu erlernen anstelle die Kohle später irgend einer Gerichtsbarkeit oder einem Anwalt in den Hintern zu schieben.
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#42
*grins*
Der Vorteil dabei ist, dass sich so eine gelernte Fremdsprache nicht mehr "pfänden" lässt und man sie überall mitnehmen kann.
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#43
(17-03-2009, 00:35)Mus Lim schrieb: *grins*
Der Vorteil dabei ist, dass sich so eine gelernte Fremdsprache nicht mehr "pfänden" lässt und man sie überall mitnehmen kann.


Sag dies nicht zu laut, Mus Lim,

der Richter kann alles Unmögliche beim "fiktiven Unterhalt" draufschlagen!

Big Grin Big Grin Big Grin

Nur gegen Zahlungstotalverweigerer und Flüchtlinge kann er nix machen!!!

Tongue Big Grin Tongue

Allerbeste Grüsse ins Forum,
Goddiejens
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#44
Deshalb ist unser Staat auch immer geil drauf, wenn mann, ein Haus baut, dickes Auto/Motorrad hat, Riester-Rentenversicherungen und BauSparvertäge abschließt. Das alles bindet an Deutschland. So jemand hat was zu verlieren und die Obrigkeit hat's leichter so jemánden zu disziplinieren.
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#45
(17-03-2009, 10:34)Goddiejens schrieb: der Richter kann alles Unmögliche beim "fiktiven Unterhalt" draufschlagen!

Big Grin Big Grin Big Grin

Die richtige Antwort darauf ist:
Fiktiven Unterhalt mit fiktiven Euroen aus fiktiven Einkommen zu zahlen.

Zitat:Unterhalt aufgrund einer Einkommensfiktion kann natürlich niemand bezahlen. Ein Schreiben an die Empfängerinnenseite dokumentiert die Situation: "Hiermit zahle ich von meinem fiktiven Einkommen aus fiktiver Arbeit XXX EUR fiktiven Unterhalt für MONAT, JAHR. Eine Kopie dieses Schreibens lege ich als Quittung zu meinen Akten. [Unterschrift]".
http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#pleite
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#46
Die Riester-Rente taugt ab sofort nicht mehr dazu, das Zahlvieh an Deutschland zu binden, Pressemeldung von heute: "Deutschland muss die Riester-Förderung nachbessern. Mehrere Regelungen schränken die freie Wahl des Arbeitsplatzes und des Wohnsitzes unzulässig ein, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilte. Auf Klage der EU-Kommission kippte der EuGH unter anderem die bisherige Regelung, wonach Rentner die Förderung zurückzahlen müssen, wenn sie ins Ausland umziehen."

Natürlich blieb als letzte Instanz wieder einmal nur die EU, um den deutschen Schwachsinn zu verändern.
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#47
Riester Rente:

http://www.sueddeutsche.de/finanzen/715/487125/text/

Problem ist und bleibt:
Nur Bargeld kann man durch Mitnahme vor dem Zugriff des staates, bzw. seiner Bevorteilten schützen.
Ein evtl. vorhandenes Riester-Konto kann nach wie vor gepfändet werden.
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#48
Habe keinen Riestervertrag abgeschlossen. Überall wo der Staat seine Finger im Spiel hat, ist die Rendite grottenschlecht.
Nein danke! Lieber kaufe ich mir Silbermünzen und grabe sie ein!
Gruss
Heinrich
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#49
Hatte ich ja schon gemeldet:

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=1935

Die nächste Klatsche für Deutschland wartet schon.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#50
(14-09-2009, 08:31)Heinrich schrieb: Habe keinen Riestervertrag abgeschlossen. Überall wo der Staat seine Finger im Spiel hat, ist die Rendite grottenschlecht.
Nein danke! Lieber kaufe ich mir Silbermünzen und grabe sie ein!
Gruss
Heinrich

die pfaenden ja auch noch die rente weg. deswegen machts eh keinen sinn.
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