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Trennungsdatum & -unterhalt
#1
Hallo,

seit einige Monate leben meine Frau/Kinder und ich getrennt. Meine Frau reagiert nicht auf meine Anfrage das Trennungsdatum zu bestaetigen. (Sie is am 30/12 und Ende Januar und letztlich am 18. Mai endgueltig ausgezogen – sie kann waehlen!). Sie wohnt derzeit bei ihre Eltern in Solingen und bezieht per 1. Oktober ein Haus in der gleichen Stadt das sie sich neulich gekauft hat.
Was kann ich machen. Ich moechte allerdings nicht fuer jedes Ding zum Anwalt rennen.

Ihre Anwaeltin hat Trennungsunterhalt berechnet den ich auch brav bezahle, jedoch unter Vermerk „unter Vorbehalt“. So hat dies mir meinen Anwalt geraten.
Die Summen sind stolz und jetzt schon rutsche ich pro Monat ueber €300 ins Minus. Bald ziehe ich um in eine kleinere Wohnung und wird diesen Minus „nur“ noch €160 pro Monat. Allerdings, unter Beruecksichtigung der Steuerklasse 1, gerate ich pro Monat gegen €700 ins Minus – dies macht mich bald pleite. Habe auch kein Spargeld worauf ich zurueckgreifen kann. Nur noch eine Lebens- und Rentenversicherung. Sollte ich nur fuer meine zwei Kinder bezahlen, koennte meine Frau die Versicherungen beschlagnahmen?

Vielen Dank,
JK
Panto
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#2
Zur Pfändung einer Lebensversicherung: http://www.finanztip.de/recht/versicheru...herung.htm

Was hast du für einen Anwalt, der es okay findet, wenn du jeden Monat in Minus rutschst? Und wie viel Kohle hat deine Frau, wenn sie sich mal eben ein Haus kauft? Wenn du wieder in eine schlechtere Steuerklasse rutschst, ist dies sofort beim Unterhalt zu berücksichtigen.
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#3
Hallo P,
wenn das Geld meiner Frau nicht reicht hat ihr Vater ausreichend Schwarzgeld oder aus seinen Wertpapiergeschaefte mit Vorkenntnis dass sie sich ausreichend helfen kann. Viel mehr ueberlege ich mir dass sie diese ganze Sache sich sehr gut ueberlegt/geplant hat und jetzt meine Unterhaltssummen fuer ihre Hypothek einsetzt.

In Juni, als die Diskussion ueber Unterhalt anfing, habe ich moeglich aus Naivitaet diesen Betrag unzureichend pruefen lassen (Anwalt in Urlaub) und weiterhin hatte ich noch keine Hochrechungen meiner Ein-und Ausgaben gemacht. Sicherlich dumm! Ausserdem beinhaltet meine Hochrechnun durchaus noch sachen auf welche ein Mensch verzichten kann.

Vielen Dank fuer die Link zur Website, werde mich dies durchlesen.
McCloud
Panto
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#4
Stimmt es, dass zu hoch berechneter Unterhalt sofort zu korrigieren ist? Ich mache jeden Monat minus - und das hat die durchgeknallte Richterin, die mir ca 1700 EUR nur an Kindesunterhalt aufbrummte, mit voller Absicht gemacht. Jedenfalls haben alle Anwälte in der Schweiz nur noch mehr Kosten verursacht und nichts bewirkt. Welche Rechtsgrundlage hat das ?
https://t.me/GenderFukc
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#5
Er ist herunterklagbar, wenn sich neue Tatsachen ergeben, z.B. eine neue Steuerklasse.
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#6
(23-08-2010, 13:23)McCloud schrieb: Minus „nur“ noch €160 pro Monat

Als es bei mir damals soweit war, hat der RA meine Finanzen aufgeschlüsselt und dem Gericht vorgelegt, gleichzeitig die Prozeßkostenhilfe beantragt und damit war eine weitere Erhöhung der Unterhaltszahlungen vom Tisch.

Man muss das alles nur ordentlich aufschlüsseln, die Nachweise als Kopie dran hängen und dann muss auch der verblödetste Richter diese Tatsachen einfach akzeptieren.
Selbst der Letzte der Geschlossenen weiß, daß aus einer leeren Tasche nix rausfallen kann.

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#7
(23-08-2010, 13:23)McCloud schrieb: Die Summen sind stolz und jetzt schon rutsche ich pro Monat ueber €300 ins Minus.
Bei mir waren es damals ca. 400 Euro im Monat wegen UHN-Unterhalt. Das OLG Düsseldorf fand das Ok. Dieses meinte in der Begründung, dass ich doch dafür über 60 Stunden in der Woche arbeiten könnte. Dir bleibt die Option, alles hinzuschmeissen und gaaaanz viele Schulden auflaufen zu lassen. Smile
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#8
Ich bekomme zur Zeit 1.910,- ALG1 und zahle 2.950,- Unterhalt an Exfrau und 4 kinder.
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#9
@beppo+blue
das ist echt ein witz, was die rechtsprechung da raushaut. da hat man ja nur die alternativen privatinsolvenz oder auswandern. was beppo beispielsweise an unterhalt zahlen muss, können viele arbeitnehmer und freiberufler ja netto nicht verdienen.
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#10
Das kann ich toppen: > 4.000,- EUR für eine Frau und ein Kind.
https://t.me/GenderFukc
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#11
Aber du verdienst vermutlich mehr als 3.000,- € oder?
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#12
(24-08-2010, 19:47)expat schrieb: da hat man ja nur die alternativen privatinsolvenz oder auswandern.
Ja, das sollte der TO wirklich mal in Erwägung ziehen. Er befindet sich ja gerade mal beim TU. Er schrieb leider nicht, wie alt die Kinder sind, ob seine Ex einer Arbeit nach-ging oder -geht und wie lange sie verheiratet sind. Denn dann könnten wir ihm eine Hausnummer nennen, wie viele Jahre er demnächst auf H4 Niveau leben wird.

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#13
(23-08-2010, 13:23)McCloud schrieb: Hallo,

seit einige Monate leben meine Frau/Kinder und ich getrennt. ...
Ihre Anwaeltin hat Trennungsunterhalt berechnet den ich auch brav bezahle, jedoch unter Vermerk „unter Vorbehalt“. ...

Hallo Cloud, hallo all,

ich selbst wohne in Frankreich und hier ist alles anders! Deshalb meine Fragen:

1. Warum hat Deine Frau die Kinder mitgenommen, warum hast Du das zugelassen. Machen die Mütter hier in Frankreich auch, jedoch ist ihre Wohnung in der Elterlichen Wohnung, so das ich sie einfach abholen würde und bei mir wieder einschulen. Auf die Polizei in Frankreich würde ich mich dabei allerding nur in soweit verlassen, das die von allem keine Ahnung haben.

2. Die Anwältin meiner Frau hat wer weiss was berechnet, das war alles nett und schön, aber ich bestätige doch durch superhohe Zahlungen vor einer Gerichtsentscheidung in keinster weise das ich bereit bin meiner Ex auch nur einen Cent zu zahlen. Der Richter würde hier einen Teufel tun und da auch nur einen Cent runter gehen, ich konnte das ja ein Jahr zahlen, warum soll meine Ex und meine Kinder sich da jetzt wegen meinem unvermögen einschränken ...


Ist zweiterer Fall normal in Deutschland, die Gegenseite berechnet irgendeinen Mist und man darf den dann zahlen???

PP
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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