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Gemeinsames Sorgerecht - wer hat bereits nach neuem Urteil geklagt oder Erfahrungen?
sorglos schrieb:Da hast du mich wohl mißverstanden, so wars nicht gemeint. Ich sage nur: direkte VB statt BGH ist besser.

... und was ist mit Ausschöpfung des Rechtsweges?

Wenn ein Revisionsgrund vorliegt, dann MUSS ich vorher den BGH anrufen, bevor ich Vb einreiche.
Notfalls muss ich vor dem BGH die Nichtzulassung der Revision rügen.

Vermutlich aber werde ich den Vorgang auf sich beruhen lassen und die legislative Neuregelung abwarten.

Ich habe z.zt. weder Muße noch Zeit, mich mit einer vvh wackeligen Vb zu beschäftigen.

(im Weiteren gelöscht)



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(07-10-2011, 14:42)Ibykus schrieb: (...)
Vermutlich aber werde ich den Vorgang auf sich beruhen lassen und die legislative Neuregelung abwarten.

Ich habe z.zt. weder Muße noch Zeit, mich mit einer vvh wackeligen Vb zu beschäftigen.
(...)
Nach Zaunegger war klar, daß sich die Rechtsprechung zum väterlichen Sorgerecht auf den § 1671 BGB stürzen wird.

Es hätte die Chance bestanden, diese Norm am konkreten Fall überprüfen zu lassen.

Mich interessieren die Gründe für diese Deine Entscheidung, keine Verfassungsbeschwerde einzulegen, zumal sich der Gesetzgeber - wenn überhaupt - mit dem 1626a und weniger mit den Schwellen des 1671 befassen wird.

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